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Ratsinformation
Kleine Anfrage - VO/0416/2004
Grunddaten
- Betreff:
-
Kleine Anfrage der Stadtverordneten Johanna Seelig (Nr.4 06/04)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Anita Stadtmüller
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung
|
Entscheidung
|
|
|
25.06.2004
|
Beschlussvorschlag
Welche
Möglichkeiten sieht der Magistrat, auf erwachsene Radfahrer/-innen dahingehend
einzuwirken, dass sie den Bürgersteig in der Elisabethstraße nicht befahren -
und stimmt er der Auffassung zu, dass diese Unsitte, insbesondere für ältere
Personen, nicht nur eine erhebliche Belästigung, sondern auch eine Gefährdung
darstellt?
Sachverhalt
Nach § 2 Abs. 5 Straßenverkehrsordnung (StVO) müssen Kinder
bis zum vollendeten achten Lebensjahr, ältere Kinder bis zum vollendeten
zehnten Lebensjahr dürfen mit Fahrrädern Gehwege benutzen. Die
Radfahrer/-innen, die den Gehweg in der Elisabethstraße gesetzeswidrig
benutzen, stellen für die Fußgänger/-innen eine Verkehrsgefährdung dar.
Diesbezüglich verstärkte Verkehrskontrollen scheiden derzeit
aus personellen Gründen aus.
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