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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Kleine Anfrage - VO/0416/2004

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Welche Möglichkeiten sieht der Magistrat, auf erwachsene Radfahrer/-innen dahingehend einzuwirken, dass sie den Bürgersteig in der Elisabethstraße nicht befahren - und stimmt er der Auffassung zu, dass diese Unsitte, insbesondere für ältere Personen, nicht nur eine erhebliche Belästigung, sondern auch eine Gefährdung darstellt?

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Sachverhalt

Nach § 2 Abs. 5 Straßenverkehrsordnung (StVO) müssen Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr, ältere Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr dürfen mit Fahrrädern Gehwege benutzen. Die Radfahrer/-innen, die den Gehweg in der Elisabethstraße gesetzeswidrig benutzen, stellen für die Fußgänger/-innen eine Verkehrsgefährdung dar.

 

Diesbezüglich verstärkte Verkehrskontrollen scheiden derzeit aus personellen Gründen aus.

 

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