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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Kenntnisnahme - VO/0551/2004

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Magistrat wird gebeten zu beschließen:

 

Gem. § 100 Abs. 1 HGO wird unter Anerkennung der Unabweisbarkeit einer außerplanmäßigen Ausgabe bei der Hst. 2.9110/978000.9 ‚Außerordentliche Tilgung’ bis zu einer Höhe von 96.000 € zugestimmt.

 

Die Deckung der Mehrausgabe erfolgt durch Minderausgaben bei der Hst. 2.9110/977000.3 ‚Tilgung an Kreditmarkt’ in gleicher Höhe.

 

Mit dem Beschluss sind die Mittel gleichzeitig freigegeben.

 

Der Stadtverordnetenversammlung ist hiervon nachträglich Kenntnis zu geben.

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Sachverhalt

Begründung

 

Im Rahmen der Verkaufsverhandlungen über das Anwesen ‚Pilgrimstein 25’ war zunächst geplant, dass der Käufer des Objektes das laufende Landesbaudarlehen mit einer Restschuld i. H. v. 95.467,70 € als einen Teil des Kaufpreises übernimmt und weiter bedient. Der Käufer teilte nun aber mit, dass er das Darlehen nicht übernehmen möchte, d. h., dass die Stadt Marburg das Darlehen vorzeitig vollständig tilgen kann.

 

Das Darlehen weist z. Zt. folgende Konditionen auf:

 

            Zinssatz:         0,90 % p. a.

            VKB:                0,35 % p. a.

            Tilgung:           1,00 % p. a.

 

Die letzte Rate wird am 15.09.2062 fällig, d. h., bei dem aktuellen Zinssatz müssten von der Stadt Marburg für Zinsen und VKB ab 2005 noch 49.479,59 € neben der Restschuldtilgung aufgebracht werden. Der Zinssatz kann von der Helaba mit Zustimmung des Landes nach vorheriger Ankündigung erhöht werden. Dieses ist in den Jahren 1994 und 1996 bereits geschehen, als der Zinssatz von zunächst 0,00 % auf 0,50 % und dann auf 0,90 % erhöht wurde.

 

Ein finanzieller Nachteil entsteht der Stadt Marburg durch dieses Verfahren nicht, da die Übernahme der Darlehensschuld bei der Zahlung des Kaufpreises ohnehin berücksichtigt worden wäre. Auch eine Vorfälligkeitsentschädigung seitens der Helaba wird nicht erhoben, die vereinbarten Zinsen und der Verwaltungskostenbeitrag werden tagesgenau zum Rückzahlungstermin berechnet und in Rechnung gestellt.

 

Die Landesbank Hessen-Thüringen hat der vorzeitigen Rückzahlung des Darlehens bereits zugestimmt.

 

Da die Haushaltsstelle 9110/9780 ‚Außerordentliche Tilgung’ in diesem Haushaltsjahr keinen Ansatz aufweist müssten die Mittel außerplanmäßig zur Verfügung gestellt werden.

 

Die Deckung ist gewährleistet.

 

 

 

 

Dietrich Möller

Oberbürgermeister

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