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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/0568/2004

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

 

            Die formelle Festlegung des Sanierungsgebietes Nordstadt/Bahnhofsquartier (Abgrenzung gemäß beigelegtem Plan und der aufgelisteten Flurstücke) wird gemäß § 142 (3) Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung (Anlage) beschlossen. Die in den Abschlussberichten (Soziales, Wirtschaft, Städtebau) der „Vorbereitenden Untersuchungen“ beschriebenen Sanierungsziele werden anerkannt.

 

 

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Sachverhalt

Begründung:

Entsprechend dem Stadtverordnetenbeschluss vom 17. Okt. 2003 wurden der zusammenfassende Bericht der „Vorbereitenden Untersuchungen“ sowie die Einzelberichte zu den Themenschwerpunkten Soziales, Wirtschaft, Städtebau noch im Oktober 2003 an das zuständige Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung nach Wiesbaden sowie in Durchschrift zum Regierungspräsidium Gießen geschickt.

 

Im Februar 2004 fand eine Begehung/Ortsbesichtigung des Gebietes mit Vertretern des Hess. Ministeriums statt. Im Zuge dieses Termins wurde von den Ministeriumsvertretern zu einzelnen Punkten Klarstellungen - insbesondere im Hinblick auf die Gebietsgröße und Kosten/Maßnahmen - verlangt, die im März 2004 vom Fachdienst Stadtplanung dem Ministerium gegenüber zugesandt wurden.

 

Mit Schreiben vom 15. Juli 2004 wurde von seiten des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung die Zustimmung unter der folgenden Maßgabe bzw. Voraussetzung signalisiert:

 

1.      Der Förderzeitraum soll 10-15 Jahre betragen.

 

2.      Das Gebiet ist um Teilbereiche am Wehrdaer Weg und in der Rudolf-Bultmann-Straße zu verkleinern.

 

3.      Mit der Gebietsverkleinerung und der Verkürzung des Förderzeitraumes ist die Reduzierung der förderfähigen Kosten vorzunehmen.

 

Die Verkleinerung des Sanierungsgebietes in den vorgenannten Bereichen kann aus städtebaulicher Sicht vertreten werden. Der überarbeitete Kosten- und Maßnahmenplan wurde im Zuge eines Termins mit Vertretern des Ministeriums abgestimmt und ist als Anlage beigelegt.

 

Im Zusammenhang mit der Gebietsreduzierung bzw. mit der Gebietsabgrenzung wird darauf hingewiesen, dass im weiteren Verlauf des Verfahrens durchaus einzelne Grundstücke als „Ersatz- und Ergänzungsgebiete“ - nach förmlicher Festlegung - in Anspruch genommen werden können.

 

Analog der Praxis in den „Altsanierungsgebieten“ soll die Sanierung der „Nordstadt“ im „klassischen“ Verfahren durchgeführt werden, d. h. sofern sanierungsbedingte Bodenwerterhöhungen eintreten, werden gegen Ende des Sanierungsverfahrens entsprechend den gesetzlichen Vorgaben die Werterhöhungen mit zur Finanzierung der gemeindlichen Sanierungsmaßnahme herangezogen. Ebenso sollen die gemäß § 144 BauGB bezeichneten Vorhaben und Rechtsvorgänge genehmigungspflichtig bleiben, da sie der Durchführung der Sanierung dienen.

 

Die Einzelberichte zu den Schwerpunktthemen „Soziales, Wirtschaft, Städtebau“ (verteilt im Oktober 2003) behalten ihre Gültigkeit und beschreiben weiterhin die Sanierungsziele im einzelnen.

 

 

 

 

Dietrich Möller

Oberbürgermeister

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