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Ratsinformation
Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/0568/2004
Grunddaten
- Betreff:
-
Sanierungsgebiet Nordstadt/Bahnhofsquartier;*Förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes; Beschluss der Sanierungssatzung*
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers.
- Federführend:
- 61 - Stadtplanung und Denkmalschutz
- Bearbeiter*in:
- Ellen Fischer
- Verfasser*in:
- Bernd Kintscher
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss, Liegenschaften
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Vorberatung
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08.09.2004
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●
Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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17.09.2004
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Erledigt
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Magistrat Umlaufbeschluss
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Vorberatung
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|
Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden
Beschluss zu fassen:
Die formelle Festlegung des Sanierungsgebietes Nordstadt/Bahnhofsquartier (Abgrenzung gemäß beigelegtem Plan und der aufgelisteten Flurstücke) wird gemäß § 142 (3) Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung (Anlage) beschlossen. Die in den Abschlussberichten (Soziales, Wirtschaft, Städtebau) der Vorbereitenden Untersuchungen beschriebenen Sanierungsziele werden anerkannt.
Sachverhalt
Begründung:
Entsprechend dem Stadtverordnetenbeschluss vom 17. Okt. 2003
wurden der zusammenfassende Bericht der Vorbereitenden Untersuchungen sowie
die Einzelberichte zu den Themenschwerpunkten Soziales, Wirtschaft, Städtebau
noch im Oktober 2003 an das zuständige Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und
Landesentwicklung nach Wiesbaden sowie in Durchschrift zum Regierungspräsidium
Gießen geschickt.
Im Februar 2004 fand eine Begehung/Ortsbesichtigung des
Gebietes mit Vertretern des Hess. Ministeriums statt. Im Zuge dieses Termins
wurde von den Ministeriumsvertretern zu einzelnen Punkten Klarstellungen -
insbesondere im Hinblick auf die Gebietsgröße und Kosten/Maßnahmen - verlangt,
die im März 2004 vom Fachdienst Stadtplanung dem Ministerium gegenüber
zugesandt wurden.
Mit Schreiben vom 15. Juli 2004 wurde von seiten des
Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung die Zustimmung unter
der folgenden Maßgabe bzw. Voraussetzung signalisiert:
1. Der Förderzeitraum soll 10-15 Jahre betragen.
2. Das Gebiet ist um Teilbereiche am Wehrdaer
Weg und in der Rudolf-Bultmann-Straße zu verkleinern.
3. Mit der Gebietsverkleinerung und der
Verkürzung des Förderzeitraumes ist die Reduzierung der förderfähigen Kosten
vorzunehmen.
Die Verkleinerung des
Sanierungsgebietes in den vorgenannten Bereichen kann aus städtebaulicher Sicht
vertreten werden. Der überarbeitete Kosten- und Maßnahmenplan wurde im Zuge
eines Termins mit Vertretern des Ministeriums abgestimmt und ist als Anlage
beigelegt.
Im Zusammenhang mit der Gebietsreduzierung
bzw. mit der Gebietsabgrenzung wird darauf hingewiesen, dass im weiteren
Verlauf des Verfahrens durchaus einzelne Grundstücke als Ersatz- und
Ergänzungsgebiete - nach förmlicher Festlegung - in Anspruch genommen werden
können.
Analog der Praxis in den Altsanierungsgebieten soll die
Sanierung der Nordstadt im klassischen Verfahren durchgeführt werden, d. h.
sofern sanierungsbedingte Bodenwerterhöhungen eintreten, werden gegen Ende des
Sanierungsverfahrens entsprechend den gesetzlichen Vorgaben die Werterhöhungen
mit zur Finanzierung der gemeindlichen Sanierungsmaßnahme herangezogen. Ebenso
sollen die gemäß § 144 BauGB bezeichneten Vorhaben und Rechtsvorgänge
genehmigungspflichtig bleiben, da sie der Durchführung der Sanierung dienen.
Die Einzelberichte zu den Schwerpunktthemen Soziales,
Wirtschaft, Städtebau (verteilt im Oktober 2003) behalten ihre Gültigkeit und
beschreiben weiterhin die Sanierungsziele im einzelnen.
Dietrich Möller
Oberbürgermeister
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