Seiteninhalt
Ratsinformation
Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/0570/2004
Grunddaten
- Betreff:
-
Neufassung der Verfassung der Stiftung St. Jakob
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers.
- Federführend:
- 10.1 - Allgemeiner Service
- Bearbeiter*in:
- Dieter Finger
- Verfasser*in:
- Dieter Finger
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Magistrat
|
Vorberatung
|
|
●
Erledigt
|
|
Haupt- und Finanzausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
14.09.2004
| |||
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung
|
Entscheidung
|
|
|
17.09.2004
|
Sachverhalt
Begründung:
Die
Stadtverordnetenversammlung hatte mit ihrem Grundsatzbeschluss zur
Umstrukturierung der Stiftung St. Jakob vom 28. November 2003 vorgegeben, dass
die bisher von der Stiftung erbrachten Dienstleistungen auf zwei zu gründende
privatrechtliche Gesellschaften übertragen werden und die Stiftung St. Jakob
zur Verwaltung des Grundeigentums erhalten bleibt. Ihre künftige Aufgabe soll
darin bestehen, die dem Stiftungszweck dienenden Grundstücke und Immobilien
anderen Einrichtungen zu überlassen. Dementsprechend soll die Stiftung ihre
Grundstücke und Gebäude Sudetenstr. 24 und Auf der Weide 6/7 an die neue
Marburger Altenhilfe St. Jakob gGmbH verpachten.
Um neben
den bereits erfolgten Gesellschaftsgründungen die notwendigen Veränderungen
auch seitens der Stiftung nachzuvollziehen, ist eine Änderung bzw. Neufassung
der Stiftungsverfassung in folgenden Punkten notwendig:
1. Zweck der Stiftung
Während der Stiftungszweck auch in der geänderten Verfassung unverändert bestehen bleibt, wird die Erreichung dieses Zwecks an die veränderten Rahmenbedingungen angepasst. Künftige Aufgaben der Stiftung sind demnach Erwerb, Verwaltung und Erhaltung von Wohnungen, die den Bedürfnissen der alten Menschen entsprechen, sowie Erwerb, Verwaltung und Erhaltung von geeigneten Heimplätzen.
Weiterer
Stiftungszweck soll explizit die Entgegennahme von Zustiftungen und Zuwendungen
Dritter sein, um diese Mittel im Sinne des originären Stiftungszweckes zu
verwenden. Hierzu soll zu gegebener Zeit auch ein Fundraising, also das aktive
Einwerben von Zustiftungen und Zuwendungen, etabliert werden.
2. Stiftungsvermögen
In der
bisher geltenden Stiftungsverfassung ist das Stiftungsvermögen sowohl
hinsichtlich der bebauten und unbebauten Grundstücke als auch hinsichtlich des
mobilen Vermögens in acht verschiedenen Positionen wertmäßig dargestellt. Der
dort ausgewiesene Wert beläuft sich auf rd. 12,6 Mio EUR.
Um im
Rahmen der Umstrukturierung und der dadurch bedingten Änderung der
Stiftungsverfassung aktuelle Werte als Stiftungsvermögen in der Satzung
auszuweisen, wurde das immobile Vermögen vom Gutachterausschuss für
Grundstückswerte und sonstige Wertermittlungen für den Bereich der Stadt
Marburg bewertet. Danach beträgt der Wert für die Liegenschaften Auf der Weide
6/7, Sudetenstr. 24 und Weidenhäuser Str. 13 insg. 12.971.000 EUR.
Daneben
wurden im Rahmen eines von einem Wirtschaftsprüfer erstellten Gutachtens die
immateriellen Vermögensgegenstände und das bewegliche Sachanlagevermögen sowie
die Vorräte der Stiftung St. Jakob zum Stichtag 1. Januar 2004 bewertet. Der
Gesamtwert des mobilen Vermögens beträgt demnach 384.112,46 EUR. Diese
Vermögensgegenstände wurden im Rahmen eines Kaufvertrages von der Stiftung an
die Stadt zu dem genannten Betrag veräußert. Seitens der Stadt wurden diese
Vermögensgegenstände wiederum mit dem gleichen Wert als Sacheinlage in die
Marburger Altenhilfe St. Jakob gGmbH eingebracht.
Das
Stiftungsvermögen, das in der Stiftungsverfassung entsprechend auszuweisen ist,
setzt sich somit wie folgt zusammen:
Grundvermögen: |
12.971.000 EUR |
Sonstiges
Vermögen: |
384.000 EUR |
Gesamtvermögen: |
13.355.000 EUR |
Wenngleich
sich das Stiftungsvermögen damit buchmäßig um über 750.000 EUR gegenüber der
bisherigen Stiftungsverfassung von 1997 erhöht, muss demgegenüber auf die mit
derzeit über 10 Mio. EUR bestehenden Verbindlichkeiten aus Darlehen hingewiesen
werden, die letztlich eine der Hauptursachen für die wirtschaftlichen
Schwierigkeiten der Stiftung St. Jakob darstellen.
3. Stiftungsvorstand
Derzeit
besteht der Vorstand der Stiftung St. Jakob aus insg. 9 Personen. Mit der
Verlagerung des operativen Geschäfts auf die neu gegründeten Gesellschaften
sind die wesentlichen Entscheidungen jedoch dort zu treffen, weshalb auch bei
der Marburger Altenhilfe St. Jakob gGmbH ein Aufsichtsrat eingerichtet worden
ist. Aufgrund des sich vermindernden Aufgabenspektrums der Stiftung St. Jakob,
die nach der Umstrukturierung im wesentlichen Grundstücks- und
Vermögensverwaltung im Sinne des Stiftungszwecks zu betreiben hat, ist eine
Verkleinerung des Stiftungsvorstands auf die stiftungsrechtlich vorgegebene
Mindestzahl von drei Personen angemessen.
Demnach soll sich der Stiftungsvorstand aus
- dem/der Oberbürgermeister/in
oder einem von ihm/ihr bestimmten Magistratsmitglied als Vorsitzende/n,
- einer/einem Stadtverordneten
sowie
- einer/einem sachverständigen
Bürgerin oder Bürger
zusammensetzen.
Im
Übrigen bleiben die Aufgaben und Kompetenzen des Vorstands als auch die
Beteiligung der Stadtverordnetenversammlung hinsichtlich Wirtschaftsplan und Jahresabschluss
gegenüber der jetzigen Verfassungsregelung unverändert.
Der
beigefügte Entwurf der Stiftungsverfassung ist mit der Stiftungsaufsicht beim
Regierungspräsidium Gießen abgestimmt. Nach den erforderlichen
Beschlussfassungen durch den jetzigen Stiftungsvorstand und die
Stadtverordnetenversammlung muss die neu gefasste Verfassung durch die
Stiftungsaufsicht formal anerkannt werden.
Dietrich
Möller Dr. Franz Kahle
Oberbürgermeister Stadtrat
Anlage:
Gegenüberstellung
der bisherigen und der neu zu beschließenden Verfassung der Stiftung St. Jakob
- NA
- TOP
- Dokument auswählen