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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/0570/2004

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, zu beschließen:

 

Die beigefügte Neufassung der Verfassung der Stiftung St. Jakob wird beschlossen. Diese ersetzt die von der Stadtverordnetenversammlung am 18.12.1996 beschlossene, bisher geltende Verfassung der Stiftung St. Jakob.

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Sachverhalt

Begründung:

 

Die Stadtverordnetenversammlung hatte mit ihrem Grundsatzbeschluss zur Umstrukturierung der Stiftung St. Jakob vom 28. November 2003 vorgegeben, dass die bisher von der Stiftung erbrachten Dienstleistungen auf zwei zu gründende privatrechtliche Gesellschaften übertragen werden und die Stiftung St. Jakob zur Verwaltung des Grundeigentums erhalten bleibt. Ihre künftige Aufgabe soll darin bestehen, die dem Stiftungszweck dienenden Grundstücke und Immobilien anderen Einrichtungen zu überlassen. Dementsprechend soll die Stiftung ihre Grundstücke und Gebäude Sudetenstr. 24 und Auf der Weide 6/7 an die neue Marburger Altenhilfe St. Jakob gGmbH verpachten.

 

Um neben den bereits erfolgten Gesellschaftsgründungen die notwendigen Veränderungen auch seitens der Stiftung nachzuvollziehen, ist eine Änderung bzw. Neufassung der Stiftungsverfassung in folgenden Punkten notwendig:

 

1.         Zweck der Stiftung

 

Während der Stiftungszweck auch in der geänderten Verfassung unverändert bestehen bleibt, wird die Erreichung dieses Zwecks an die veränderten Rahmenbedingungen angepasst. Künftige Aufgaben der Stiftung sind demnach Erwerb, Verwaltung und Erhaltung von Wohnungen, die den Bedürfnissen der alten Menschen entsprechen, sowie Erwerb, Verwaltung und Erhaltung von geeigneten Heimplätzen.

 

Weiterer Stiftungszweck soll explizit die Entgegennahme von Zustiftungen und Zuwendungen Dritter sein, um diese Mittel im Sinne des originären Stiftungszweckes zu verwenden. Hierzu soll zu gegebener Zeit auch ein Fundraising, also das aktive Einwerben von Zustiftungen und Zuwendungen, etabliert werden.

 

2.            Stiftungsvermögen

 

In der bisher geltenden Stiftungsverfassung ist das Stiftungsvermögen sowohl hinsichtlich der bebauten und unbebauten Grundstücke als auch hinsichtlich des mobilen Vermögens in acht verschiedenen Positionen wertmäßig dargestellt. Der dort ausgewiesene Wert beläuft sich auf rd. 12,6 Mio EUR.

Um im Rahmen der Umstrukturierung und der dadurch bedingten Änderung der Stiftungsverfassung aktuelle Werte als Stiftungsvermögen in der Satzung auszuweisen, wurde das immobile Vermögen vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte und sonstige Wertermittlungen für den Bereich der Stadt Marburg bewertet. Danach beträgt der Wert für die Liegenschaften Auf der Weide 6/7, Sudetenstr. 24 und Weidenhäuser Str. 13 insg. 12.971.000 EUR.

Daneben wurden im Rahmen eines von einem Wirtschaftsprüfer erstellten Gutachtens die immateriellen Vermögensgegenstände und das bewegliche Sachanlagevermögen sowie die Vorräte der Stiftung St. Jakob zum Stichtag 1. Januar 2004 bewertet. Der Gesamtwert des mobilen Vermögens beträgt demnach 384.112,46 EUR. Diese Vermögensgegenstände wurden im Rahmen eines Kaufvertrages von der Stiftung an die Stadt zu dem genannten Betrag veräußert. Seitens der Stadt wurden diese Vermögensgegenstände wiederum mit dem gleichen Wert als Sacheinlage in die Marburger Altenhilfe St. Jakob gGmbH eingebracht.

 

Das Stiftungsvermögen, das in der Stiftungsverfassung entsprechend auszuweisen ist, setzt sich somit wie folgt zusammen:

 

Grundvermögen:

12.971.000 EUR

Sonstiges Vermögen:

384.000 EUR

Gesamtvermögen:

13.355.000 EUR

 

Wenngleich sich das Stiftungsvermögen damit buchmäßig um über 750.000 EUR gegenüber der bisherigen Stiftungsverfassung von 1997 erhöht, muss demgegenüber auf die mit derzeit über 10 Mio. EUR bestehenden Verbindlichkeiten aus Darlehen hingewiesen werden, die letztlich eine der Hauptursachen für die wirtschaftlichen Schwierigkeiten der Stiftung St. Jakob darstellen.

 

3.            Stiftungsvorstand

 

Derzeit besteht der Vorstand der Stiftung St. Jakob aus insg. 9 Personen. Mit der Verlagerung des operativen Geschäfts auf die neu gegründeten Gesellschaften sind die wesentlichen Entscheidungen jedoch dort zu treffen, weshalb auch bei der Marburger Altenhilfe St. Jakob gGmbH ein Aufsichtsrat eingerichtet worden ist. Aufgrund des sich vermindernden Aufgabenspektrums der Stiftung St. Jakob, die nach der Umstrukturierung im wesentlichen Grundstücks- und Vermögensverwaltung im Sinne des Stiftungszwecks zu betreiben hat, ist eine Verkleinerung des Stiftungsvorstands auf die stiftungsrechtlich vorgegebene Mindestzahl von drei Personen angemessen.

 

 Demnach soll sich der Stiftungsvorstand aus

  • dem/der Oberbürgermeister/in oder einem von ihm/ihr bestimmten Magistratsmitglied als Vorsitzende/n,
  • einer/einem Stadtverordneten sowie
  • einer/einem sachverständigen Bürgerin oder Bürger

zusammensetzen.

 

Im Übrigen bleiben die Aufgaben und Kompetenzen des Vorstands als auch die Beteiligung der Stadtverordnetenversammlung hinsichtlich Wirtschaftsplan und Jahresabschluss gegenüber der jetzigen Verfassungsregelung unverändert.

 

Der beigefügte Entwurf der Stiftungsverfassung ist mit der Stiftungsaufsicht beim Regierungspräsidium Gießen abgestimmt. Nach den erforderlichen Beschlussfassungen durch den jetzigen Stiftungsvorstand und die Stadtverordnetenversammlung muss die neu gefasste Verfassung durch die Stiftungsaufsicht formal anerkannt werden.

 

 

 

 

Dietrich Möller                                                             Dr. Franz Kahle

Oberbürgermeister                                                     Stadtrat

 

 

 

Anlage:

 

Gegenüberstellung der bisherigen und der neu zu beschließenden Verfassung der Stiftung St. Jakob

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