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Ratsinformation
Kleine Anfrage - VO/0566/2004
Grunddaten
- Betreff:
-
Kleine Anfrage des Stadtverordneten Winfried Kissel (Nr.7 09/04)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Anita Stadtmüller
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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17.09.2004
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Beschlussvorschlag
Kann
der Magistrat darüber Auskunft geben, ob die Vermietungsgebühren des Vereinsheim
TSV Michelbach in den städtischen Haushalt einfließen oder ob das Nutzungsentgelt
zur Finanzierung des TSV Michelbach beiträgt? Dürfen alle Bürgerinnen und
Bürger der Stadt Marburg das Vereinsheim anmieten (s. OP vom 09.07.2004, S.2)
und ist die Vermietung des TSV-Vereinheimes nicht kontraproduktiv zur gewollten
Bürgerhausnutzung der Stadt Marburg in Michelbach?
Sachverhalt
Die
Vermietungsgebühren für das Vereinsheim des TSV Michelbach fließen dem städtischen
Haushalt nicht zu, weil das Gebäude im Eigentum des Vereins steht.
Von daher ist eine Einflussnahme auf die Vermietungspraxis nur sehr eingeschränkt möglich. Es ist davon auszugehen, dass diese Einnahmen der Förderung der sportlichen Aktivitäten dienen, was nicht zu beanstanden ist.
Nach Fertigstellung des neu errichteten Vereinsheimes des
TSV Michelbach im Jahre 1997 wurde mit dem Verein eine Nutzungsvereinbarung
abgeschlossen, die dem Verein sämtliche Rechte und Pflichten am Vereinsobjekt
überträgt. Soweit diese Einrichtung seitens des Vereins für
Familienfeierlichkeiten zur Verfügung gestellt und hierfür ein Nutzungsentgelt
erhoben wird, geschieht dieses in eigener Verantwortung des Vereins, dem auch
das Entgelt zusteht. Das Vereinsgebäude selbst, das zwar grundbuchrechtlich auf
städtischem Boden steht, ist als vereinseigene Einrichtung zu betrachten. Es
wurde vom Verein selbst gebaut, wenn auch mit finanzieller Unterstützung der
Stadt. Dem Verein obliegt auch die Bauunterhaltung und die Zahlung der
Betriebskosten.
Vergleichbare vertragliche Konstellationen gibt es auch in
anderen Stadtteilen von Marburg. In keinem Falle ist die Stadt an Einnahmen aus
der Vermietung beteiligt.
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