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Ratsinformation
Kleine Anfrage - VO/0614/2004
Grunddaten
- Betreff:
-
Kleine Anfrage des Stadtverordneten Peter Aab (Nr.15 09/04)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Anita Stadtmüller
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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17.09.2004
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Sachverhalt
Die Grenzwerte in der Trinkwasserverordnung gelten für alle
Bevölkerungsgruppen.
Somit auch für Säuglinge oder alte Menschen.
Als Empfehlung des Bundesgesundheitsamtes von 1979 wurde namentlich
für Säuglinge der Nitratgrenzwert herabgesetzt. Dieser wurde in der
Trinkwasserverordnung vom 22. Mai 1986 mit einem Grenzwert von 50 mg/l (N03)
rechtsverbindlich festgelegt.
Dieser Wert wurde auch in der neuen Trinkwasserverordnung,
die seit 1.1.2003 gilt, weiter fortgeführt.
Bei der Betrachtung des Trinkwassergrenzwertes von Nitrat
wird neben dem Wert 50 mg/l häufig auch der in den USA oder der WHO eingesetzte
Wert von 10 mg/l herangezogen. Dieser Wert bezieht sich aber nur auf
elementaren Stickstoff (N) nicht jedoch auf reduzierten Stickstoff (N03)
wie in Deutschland.
Elementarer Stickstoff ist jedoch nur eine Nitratbelastung;
die Umrechnung auf reduzierte Stickstoffverbindungen führt zu höheren
Grenzwerten.
Im vorliegenden Fall ergibt die Belastungsumrechnung von 10
mg/l N annähernd 50 mg/l N03.
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