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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Kleine Anfrage - VO/0614/2004

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Nitratwerte des Michelbacher Trinkwassers liegen lt. Nachfrage seit längerem stabil bei ca. 46 mg/l (Grenzwert 50 mg/l). Müssen sich die Eltern von Säuglingen bei einem Grenzwert für Säuglinge von 10 mg/l um ihre Kinder sorgen?

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Sachverhalt

Die Grenzwerte in der Trinkwasserverordnung gelten für alle Bevölkerungsgruppen.

Somit auch für Säuglinge oder alte Menschen.

Als Empfehlung des Bundesgesundheitsamtes von 1979 wurde namentlich für Säuglinge der Nitratgrenzwert herabgesetzt. Dieser wurde in der Trinkwasserverordnung vom 22. Mai 1986 mit einem Grenzwert von 50 mg/l (N03) rechtsverbindlich festgelegt.

Dieser Wert wurde auch in der neuen Trinkwasserverordnung, die seit 1.1.2003 gilt, weiter fortgeführt.

Bei der Betrachtung des Trinkwassergrenzwertes von Nitrat wird neben dem Wert 50 mg/l häufig auch der in den USA oder der WHO eingesetzte Wert von 10 mg/l herangezogen. Dieser Wert bezieht sich aber nur auf elementaren Stickstoff (N) nicht jedoch auf reduzierten Stickstoff (N03) wie in Deutschland.

Elementarer Stickstoff ist jedoch nur eine Nitratbelastung; die Umrechnung auf reduzierte Stickstoffverbindungen führt zu höheren Grenzwerten.

Im vorliegenden Fall ergibt die Belastungsumrechnung von 10 mg/l N annähernd 50 mg/l N03.

 

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