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Ratsinformation
Beschlussvorlage HFA - VO/0412/2005
Grunddaten
- Betreff:
-
Außerplanmäßige Ausgabe im Vermögenshaushalt 2005
hier: Hst. 1300/9500 "Erweiterung der Feuermeldeanlage"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage HFA
- Federführend:
- 20.1 - Haushalts- und Finanzangelegenheiten
- Bearbeiter*in:
- Ann-Kathrin Ludwig
- Verfasser*in:
- Michael Hagenbring
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Magistrat
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Vorberatung
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Entscheidung
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19.07.2005
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20.09.2005
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Anhörung
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23.09.2005
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Beschlussvorschlag
Der
Haupt- und Finanzausschuss wird gebeten zu beschließen:
1. Gem. § 100 Abs. 1 HGO wird unter Anerkennung der Unabweisbarkeit einer außerplanmäßigen Ausgabe bei der Hst. 02.1300001/950000 Erweiterung der Feuermeldeanlage i. H. v. 33.000 zugestimmt.
2. Die
Deckung der Mehrausgabe erfolgt durch Minderausgaben i. H. v. 33.000 bei
der Hst. 02.1300001/935100 Fahrzeuge.
3. Mit
dem Beschluss sind die Mittel zugleich freigegeben.
4. Der
Stadtverordnetenversammlung ist von diesem Beschluss Kenntnis zu geben.
Sachverhalt
Begründung
Über das Kabelnetz der städtischen Feuermeldeanlage sind insgesamt 32 Objekte, insbesondere städtische Gebäude wie die Marburger Schulen, mit ihrer Brandmeldeanlage direkt mit der Zentralen Leitstelle in der Hauptfeuerwache verbunden. In diesen Objekten ist eine Brandfrüherkennung und eine möglichst schnelle Personenrettung sowie Brandbekämpfung aufgrund der Personengefährdung bedingt durch die Anzahl der Personen in den Objekten und der Gefahr einer Brandausbreitung von besonderer Bedeutung.
Bisher erfolgte eine Schadensmeldung und Anbindung der
Gebäude über die städtische Feuermeldeanlage. Die im Stadtgebiet von Marburg
verlegten Kabel der städtischen Feuermeldeanlage mit den dazu gehörenden
Bestandteilen Feuermelder, Verteilerkästen, Auslösespulen, Kabelmuffen usw.
verursachen ständig zunehmende jährliche Unterhaltungskosten. Für das
stationäre Teil der Feuermeldeanlage in der Zentralen Leitstelle der
Hauptfeuerwache werden dringend Ersatzteile benötigt, die seit ca. 20 Jahren
nicht mehr hergestellt werden.
Aufgrund des geschilderten Sachverhalts musste die
vorhandene Feuermeldeanlage stillgelegt und abgebaut werden. Gleichzeitig ist
als Ersatz ein neues Übertragungsnetz zur Anbindung der Objekte mit den
Brandmeldeanlagen an die Zentrale Leitstelle der Hauptfeuerwache aufzubauen. Dies
soll in der Form geschehen, dass in den städtischen Gebäuden die
Brandmeldeanlagen an einen ISDN-/GSM-Anschluss angebunden werden. Die Kosten
dafür wurden bereits im Haushalt 2004 aus Mitteln der Bauunterhaltung durch die
Hochbauabteilung übernommen.
In der Zentralen Leitstelle der Hauptfeuerwache wird eine
Übertragungs- und Empfangszentrale eingerichtet. Die Kosten dafür belaufen sich
gemäß einem vorliegenden Angebot der Firma Eltplan auf insgesamt 33.000,--
Euro. Mit dem vorgesehenen Kauf der neuen Anlagentechnik amortisieren sich die
entstehenden Kosten bereits nach 5 Jahren. Die jährlich im Haushalt bei der
Haushaltsstelle 2.1300.950000 (Erneuerung der Feuermeldeanlage) zur Verfügung
stehenden Mittel zur Unterhaltung der nicht mehr funktionsfähigen
Feuermeldeanlage können ab dem Haushaltsjahr 2006 entfallen.
Die zur Anschaffung vorgesehene neue Anlagentechnik ist
zukunftsorientiert. An sie könnten perspektivisch auch private Häuser mit
Brandmeldeanlagen unter Vereinbarung eines Nutzungsentgeltes angebunden werden.
Sie ermöglicht die Übertragung weiterer Störungsmeldungen aus den Objekten (z.
B. Ausfall der Heizungs- und Klimaanlagentechnik usw.).
Die Bereitstellung der beantragten Haushaltsmittel ist
unvorhergesehen, durch den Ausfall der überalterten Anlage erforderlich und
aufgrund des Risikopotentials für die angebundenen städtischen Gebäude und die
Nutzer unabweisbar. Zur Deckung der Mehrausgaben sollen die bei der
Haushaltsstelle 2.1300.935100 (Fahrzeuge) in dem beantragten Umfang der außerplanmäßigen
Ausgaben in Höhe von 33.000,-- Euro eingesetzt werden. Für das Haushaltsjahr
2005 war die Ersatzbeschaffung einer Kraftfahrdrehleiter vorgesehen. Der dazu
erforderliche Bewilligungsbescheid des Landes Hessen liegt bisher nicht vor.
Aufgrund des durchzuführenden Ausschreibungs- und Vergabeverfahrens nach
Vorlage des Bewilligungsbescheides ist bis zur Auslieferung einer
Kraftfahrdrehleiter voraussichtlich ein Zeitrahmen von 8 Monaten erforderlich.
Dies bedeutet, dass bei der Haushaltsstelle 2.1300.935100 in dem Haushaltsjahr
2005 allenfalls die Kosten für die Ausschreibung und das Fahrgestell sowie eine
Teilrate für den Fahrzeugaufbau zu finanzieren sind.
Der auf der Hst. 2.1300.950000 (Erneuerung der
Feuermeldeanlage) befindliche Ansatz i. H. v. 5.000,-- kann zur Deckung der
apl. Ausgabe nicht herangezogen werde, da die Mittel bereits für andere
dringende Arbeiten an der Anlage verplant sind.
Die Zuständigkeit für den Beschluss dieser außerplanmäßigen Ausgabe liegt gem. § 7 der Haushaltssatzung 2005 bei dem Haupt- und Finanzausschuss.
Egon Vaupel
Oberbürgermeister