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Ratsinformation
Antrag der MBL-Fraktion - VO/0713/2006
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag der MBL-Fraktion betr. Geschwindigkeitsmessungen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag der MBL-Fraktion
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Norbert Wagner
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Umwelt, Energie und Verkehr
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Vorberatung
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11.10.2006
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14.11.2006
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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13.10.2006
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24.11.2006
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Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
Der
Magistrat der stadt Marburg wird aufgefordert, bei der zuständigen Behörde zu
erwirken, dass
- Auf der B 3a, Stadtautobahn,
regelmäßig in kürzeren Abständen in beiden Fahrtrichtungen
Geschwindigkeitskontrollen im Bereich der 100 km/h-Begrenzung durchgeführt
werden, ggf. unter Einrichtung stationärer Messeinsichtungen;
- Jeweils zu Beginn der 100 km/h-Begrenzung
in südlicher und nördlicher Fahrtrichtung Hinweisschilder aufgestellt
werden, die auf Geschwindigkeitsmessungen hinweisen.
Sachverhalt
Begründung:
Zu
1.:
Beobachtungen
über mehrere Monate hinweg führten zu der Erkenntnis, dass die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten
im Bereich des Bebauungsgebietes der Stadt Marburg kaum eingehalten werden. LKW
(zulässige Höchstgeschwindigkeit 80 km/h) fahren meist mit einer
Geschwindigkeit von ca. 90 km/h, nicht selten auch bis 100 km/h.
Der
weitaus größte Teil der PKW (durch Begrenzung zul. Höchstgeschwindigkeit 100
km/h) wird mit einer Geschwindigkeit von ca. 110-115 km/h, in nicht wenigen
Fällen auch erheblich schneller (ca. 130 km/h) gefahren.
Die von
vielen Seiten angeprangerte erhöhte Lärmbelästigung durch den Verkehr auf der
Stadtautobahn würde durch Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeiten
vsl. um einen Anteil vermindert, der anderseits durch eine in nächster Zeit
offenbar nicht durchsetzbaren Begrenzung auf 80 km/h (LKW 60 km/h) erhofft
würde.
Zu
2.:
Erfahrungen
in anderen kommunalen Bereichen haben gezeigt, dass ein entsprechender Hinweis
auf Geschwindigkeitsmessungen (Radarkontrollen) durchaus eine psychologische
Wirkung auf die Kraftfahrer dahingehend hat, dass diese vermehrt mit Kontrollen
rechnen und ihre Fahrgeschwindigkeit dementsprechend anpassen.
Heinz
Ludwig Dr.
Hermann Uchtmann