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Ratsinformation
Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/0297/2008
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderung der Verfassung der Stiftung St. Jakob
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers.
- Federführend:
- 10 - Personal und Organisation
- Bearbeiter*in:
- Dieter Finger
- Verfasser*in:
- Dieter Finger
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Magistrat
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Vorberatung
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●
Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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27.05.2008
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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30.05.2008
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Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgende Beschlüsse zu fassen:
1. Die
Verfassung der Stiftung St. Jakob wird wie folgt geändert:
§
5 Abs. 1 erhält folgende Fassung:
Das
Vermögen der Stiftung besteht aus der in der Eröffnungsbilanz zum 01.01.1997
genannten Kapitalausstattung (1.815.000,00 DM bzw. 927.994,76 EUR).
2. Diese
Verfassungsänderung tritt rückwirkend zum 01.01.2007 in Kraft.
Sachverhalt
Begründung:
Im Rahmen
der Umstrukturierung der Stiftung St. Jakob in den Jahren 2003 und 2004 wurde u.a. auch deren
Stiftungsverfassung neu gefasst und damit der geänderten Situation Rechnung
getragen. Dabei wurde in § 5 Abs. 1 der Verfassung das Stiftungsvermögen
dahingehend ausgewiesen, dass das Gesamtvermögen, bestehend aus dem
Grundvermögen und dem Sonstigen Vermögen, mit insg. 13.355.000 EUR beziffert
wurde. Grundlage hierfür war die seinerzeitige Bewertung des immobilen
Vermögens durch den Gutachterausschuss für Grundstückswerte und sonstige
Wertermittlungen beim Magistrat der Universitätsstadt Marburg sowie des
Sonstigen Vermögens durch das Gutachten eines Wirtschaftsprüfers. Damit sollten
die bereits in der vorhergehenden Verfassung konkret bezifferten Werte
aktualisiert werden. In dieser Form wurde die Verfassung auch von der
Stiftungsaufsicht beim Regierungspräsidium Gießen genehmigt.
Bei der
Prüfung und Testierung der Jahresabschlüsse 2005 und 2006 der Stiftung St.
Jakob stellte das Prüfungsamt der Universitätsstadt Marburg jedoch fest, dass
der stiftungsrechtlich notwendige Erhalt des Stiftungsvermögens nicht (mehr)
bescheinigt werden könne. Dies lag – und liegt – darin begründet, dass mit den
jährlich vorzunehmenden Abschreibungen der Vermögenswert kontinuierlich sinkt,
weil aufgrund der besonderen Konstruktion die Marburger Altenhilfe St. Jakob
GmbH die Liegenschaften von der Stiftung St. Jakob angemietet hat und
notwendige Unterhaltungsmaßnahmen in der Bausubstanz von der Marburger
Altenhilfe selbst vorzunehmen sind. Damit erfolgt eine zunehmende
Vermögensaktivierung bei der Marburger Altenhilfe und eine
abschreibungsbedingte Vermögensverringerung bei der Stiftung St. Jakob.
Vor
diesem Hintergrund hat der Vorstand der Stiftung St. Jakob in enger Abstimmung
mit der Stiftungsaufsicht den im Tenor genannten Beschluss gefasst und der
Stadtverordnetenversammlung empfohlen, diese Änderung der Stiftungsverfassung
ebenfalls zu beschließen. Damit würde das in der Stiftungsverfassung auszuweisende Stiftungskapital mit
927.994,76 EUR in der Summe beziffert, wie es schon seit Jahren, also auch
schon vor der letzten Änderung der Stiftungsverfassung, in der Bilanz der
Stiftung St. Jakob auf der Passivseite als Bestandteil des Eigenkapitals in
gleich bleibender Höhe ausgewiesen wird.
Zwar
belasten Verlustvorträge i.H.v. derzeit noch 559.183,11 EUR (vor
Jahresabschluss 2007) das Eigenkapital, weshalb sich das Eigenkapital (insoweit
identisch mit dem Stiftungskapital) aktuell auf 368.811,65 EUR beläuft.
Aufgrund der eingetretenen Entwicklung ist jedoch aus dem Abschluss 2007 als
auch den folgenden Jahren mit einem regelmäßigen Abbau der Verlustvorträge zu
rechnen, so dass perspektivisch das Stiftungskapital in voller Höhe als
Stiftungsvermögen auch als erhalten angesehen werden kann.
Dieser
Beschlussvorschlag ist mit der Stiftungsaufsicht abgestimmt, bedarf aber noch
deren formaler Genehmigung. Mit dem rückwirkenden Inkrafttreten zum 01.01.2007
könnte die Verfassungsänderung bereits für den – vor diesem Hintergrund – noch
nicht aufgestellten und geprüften Jahresabschluss 2007 Wirkung entfalten.
Egon
Vaupel Dr.
Kerstin Weinbach
Oberbürgermeister Stadträtin
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