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Ratsinformation
Antrag der Fraktion Marburger Linke - VO/0030/2008
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag der Fraktion Marburger Linke betr. Änderung der Satzung und der Geschäftsordnung des Beirats für Stadtgestaltung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag der Fraktion Marburger Linke
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Norbert Wagner
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss, Liegenschaften
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Vorberatung
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07.02.2008
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17.04.2008
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18.09.2008
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20.11.2008
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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15.02.2008
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25.04.2008
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26.09.2008
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28.11.2008
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27.03.2009
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge
beschließen:
1. )
§ 2 der „Satzung der
Universitätsstadt Marburg für den ‚Beirat für Stadtgestaltung’ wird wie folgt
ergänzt:
„Der Beirat für Stadtgestaltung
verfasst jährlich einen Bericht über seine Tätigkeit, trägt ihn in der
Stadtverordnetenversammlung vor und stellt ihn dort zur Diskussion.“
2.)
In § der Geschäftsordnung des
„Beirats für Stadtgestaltung“ wird folgender neuer zweiter Absatz eingefügt:
„Der Beirat für Stadtgestaltung
verfasst jährlich einen Bericht über seine Tätigkeit, trägt ihn in der
Stadtverordnetenversammlung vor und stellt ihn dort zur Diskussion.“
3.)
Ein neuer Paragraph mit folgendem
Wortlaut ist in die Satzung aufzunehmen:
„Die Sitzungen des Beirats für
Stadtgestaltung werden in einen öffentlichen und einen nichtöffentlichen Teil
unterschieden.“
Sachverhalt
Begründung:
In ihrer Sitzung am 30. August 2007
fasste die Stadtverordnetenversammlung folgenden Beschluss:
„Aus aktuellem Anlass
fordert die Stadtverordnetenversammlung den Magistrat auf, den
Gestaltungsbeirat und den Denkmalbeirat zu veranlassen, der Stadtverordnetenversammlung
einen Bericht über seine Einflussnahme auf die Gestaltung des Gebäudes
„Marktdreieck" auf dem ehemaligen Feeser-Gelände zu erstatten.
Darüber hinaus fordert die
Stadtverordnetenversammlung einen jährlichen Bericht des Gestaltungsbeirats
über seine Tätigkeit.“
Dem ersten Teil dieses Beschlusses
trug der Magistrat dadurch Rechnung, daß er den Mitgliedern des Bauausschusses
seine Protokolle zugänglich machte.
In der Sitzung des Beirates für Stadtgestaltung am 23. Oktober 2007
stellte dessen Vorsitzende, Frau Mechsner-Spangenberg, „heraus, dass der
Gestaltungsbeirat keine weitere Öffentlichkeitsarbeit über die
Geschäftsordnung/Satzung hinaus leisten kann. Dazu bedürfe es einer Änderung
dieser Rechtsvorschriften durch die Stadtverordnetenversammlung.“
Dieser Notwendigkeit soll hiermit
Rechnung getragen werden.
Der neue Paragraph soll die
Möglichkeit schaffen, dass die Öffentlichkeit in den Teil der Arbeit des
Beirats Einblick gewinnen kann, in dem nicht aus Gründen des Datenschutzes
Vertraulichkeit gewahrt werden muss.
Peter Metz Georg
Fülberth
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