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Ratsinformation
Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/0034/2009
Grunddaten
- Betreff:
-
Bauleitplanung der Stadt Marburg
Bebauungsplan Nr. 6/7-1. Änderung Gewerbegebiet Messegelände- Satzungsbeschluss gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers.
- Federführend:
- 61 - Stadtplanung und Denkmalschutz
- Bearbeiter*in:
- Ellen Fischer
- Verfasser*in:
- Bernd Kintscher
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Magistrat
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Erörterung
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Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss, Liegenschaften
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Erörterung
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19.03.2009
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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27.03.2009
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgende
Beschlüsse zu fassen:
1.
Die
Schreiben mit Anregungen werden zur Kenntnis genommen. Den jeweilig zugehörigen
Einzelstellungnahmen/Abwägungsvorschlägen wird zugestimmt.
2.
Die
bauordnungsrechtlichen Gestaltungsvorschriften gemäß § 81 (1) Hessische
Bauordnung (HBO) werden gemäß § 9 (4) BauGB als Festsetzung in den
Bebauungsplan aufgenommen.
3.
Der
Bebauungsplan Nr. 6/7-1. Änderung wird unter Bezug auf die folgende Begründung
als Satzung beschlossen.
Sachverhalt
Begründung:
Für den im sog. „beschleunigten Verfahren“ gemäß § 13a BauGB
aufgestellten Bebauungsplan wurde im April 2008 die frühzeitige Unterrichtung
und Erörterung gemäß den §§ 3 (1), 4 (1) BauGB und im Zeitraum 16. Oktober bis
17. November 2008 die öffentliche Auslegung gemäß den §§ 3 (2), 4(2) BauGB
durchgeführt; der Offenlagebeschluss durch die Stadtverordnetenversammlung
erfolgte am 26. September 2008 und die Amtliche Bekanntmachung zur Offenlage
erschien in der Oberhessischen Presse und Marburger Neue Zeitung am 09. Oktober
2008.
Im Zuge der Offenlage ging von einem Bürger (= Bauherr TÜV)
eine Anregung ein.
·
Schreiben
vom 15. August 2008
Die im Zuge der Offenlage
dargestellte Erschließungslösung ohne Wendehammer und stattdessen mit Baulasten
auf betroffenen Grundstücksteilflächen wird nicht mehr mitgetragen. Es wird
angeregt, einen Wendehammer (= öffentliche Verkehrsfläche) am Ende der
Stichstraße anzulegen.
Stellungnahme: Die Stichstraße bekommt einen
Wendehammer; entsprechend wird die Fläche als „öffentliche Verkehrsfläche“
festgesetzt.
Von den beteiligten
Behörden/Trägern öffentlicher Belange gingen 4 Anregungen ein.
1.
Landkreis
Marburg-Biedenkopf, Fachbereich Bauen, Wasser- und Naturschutz;
Schreiben
vom 10. Oktober 2008
Es wird angeregt, anfallende
Niederschlagswasser vor Einleitung in den Vorfluter bzw. Regenwasserkanal so zu
begrenzen, dass die Einleitmenge derjenigen entspricht, welche vom
unbefestigten Grundstück anfallen würde.
Stellungnahme: Die Anregung wird in die textlichen
Festsetzungen übernommen; auf Ebene der Baugenehmigung und der Straßenausbauplanung
ist der jeweilige Nachweis im Zuge einer gesonderten Entwässerungsplanung zu
erbringen.
2. Abwasserverband
Marburg; Schreiben vom 16. Oktober 2008
Es ergeht der
Hinweis auf die Sammelleitungen mit 3 m Schutzstreifen in der angrenzenden
Straßenparzelle.
Stellungnahme:
Auf den Trassenverlauf wird im Plan hingewiesen; Regelungen zum Schutzstreifen
werden mit in die Legende (textlich) aufgenommen. Eine grafische Darstellung
des Schutzstreifens im Plan ist aus Gründen der Lesbarkeit in diesem Bereich
nicht sinnvoll.
3. Stadtwerke
Marburg; Schreiben vom 29. Oktober 2008
Es wird angeregt,
zwei querende Leitungen zu sichern.
Stellungnahme:
Die Führung bzw. der Trassenverlauf der (unterirdischen) Versorgungsleitungen
ist im Plan bereits festgesetzt. Auf Beschränkungen im Bereich der jeweilig
zugehörigen Schutzstreifen wird in der Planlegende hingewiesen.
4. Regierungspräsidium
Gießen; Schreiben vom 17. November 2008
Folgende
Sachverhalte werden angeregt:
-
die
textliche Festsetzung zur Einschränkung des Gewerbegebietes im Hinblick auf
Einzelhandelsnutzungen sollte sich am Text des Regionalplans orientieren.
-
das
Plangebiet ist als „Altstandort“
im „Altlasten-Informationssystem“ des Landes Hessen klassifiziert. Zur
Abschätzung potentieller Nutzungsgefährdung für den Planungsraum über die
Wirkungspfade Boden-Mensch und Boden-Grundwasser ist eine Bewertung des
Altstandortes in Form einer historischen Nutzungsrecherche notwendig.
-
das
ausnahmsweise zulässige Wohnen im „Gewerbegebiet“ (§ 8 Baunutzungsverordnung (BauNVO)) sollte aufgrund der
Lärmbelastung ausgeschlossen werden.
Stellungnahme:
-
im
Zusammenhang mit der Einschränkung des Gewerbegebietes im Hinblick auf
Einzelhandelsnutzungen wird der Textbaustein des Ziels B 5.3-10 des Regionalplanes
verwendet.
-
vom
Fachdienst 67, Abt. Umwelt/Naturschutz wurde eine historische Recherche
durchgeführt. Vermutungen auf Kontaminationen der Plangebietsflächen konnten
nicht bestätigt werden (Anlage: Stellungnahme Fachdienst 67).
- aufgrund
der extremen Lärmbelastung von mehreren Seiten wird diese Nutzungsart gemäß § 1
(5) BauNVO ausgeschlossen.
Von den angeführten Änderungen im
vorliegenden Plan gegenüber dem Planentwurf sind in keinem Fall Grundzüge der
Planung betroffen, meist handelt es sich um kleinere Änderungen in der
Planlegende und in Konsequenz im Begründungsteil des Bebauungsplans.
Im Zuge der Berichtigung wird der
Flächennutzungsplan im betroffenen Bereich gemäß § 13a (2), Satz 2, angepasst,
das heißt, es wird „Gewerbliche Baufläche“ anstatt Verkehrsfläche mit der
Zweckbestimmung „Parkplätze“ dargestellt.
Kosten für die Stadt infolge dieser
Planung entstehen nur im Zusammenhang mit dem 10 %-igen
Erschließungskostenanteil am Bau der Stichstraße. An anderer Stelle wurde bereits
ausführlich dargestellt, dass demgegenüber die Einnahmen aus dem
Grundstücksverkauf und der Erbpachtzinsen, auch unter Berücksichtigung der
Kosten für den Ankauf der Ersatzfläche im Anschluss an den Messeplatz,
überwiegen.
Dr. Franz Kahle
Bürgermeister
Anlagen
Bebauungsplan
Stellungnahme Fachdienst 67
Schreiben mit Anregungen
Beteiligung an der Vorlage durch:
FB 6 |
FD 61 |
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A: Anhörung; B:
Beteiligung; K: Kenntnisnahme; S: Stellungnahme
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