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Ratsinformation
Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/0090/2009
Grunddaten
- Betreff:
-
Sonderinvestitionsprogramm des Landes Hessen und Konjunkturpaket II des Bundes
hier: Maßnahmenkataloge der Universitätsstadt Marburg
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers.
- Federführend:
- 20.1 - Haushalts- und Finanzangelegenheiten
- Bearbeiter*in:
- Ann-Kathrin Ludwig
- Verfasser*in:
- Kauffmann, Bernd
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Schule, Kultur, Sport und Bäder
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Vorberatung
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19.03.2009
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●
Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss, Liegenschaften
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Vorberatung
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19.03.2009
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●
Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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24.03.2009
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●
Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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27.03.2009
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●
Erledigt
|
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Magistrat
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Vorberatung
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|
Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung wird
gebeten zu beschließen:
1.
Die
Universitätsstadt Marburg beteiligt sich mit den im beigefügten Maßnahmekatalog
I aufgeführten Schulen und schulübergreifenden Lernorten am Förderkontingent
für die kommunalen Schulträger.
2.
Die
Universitätsstadt Marburg beteiligt sich mit den im beigefügten Maßnahmekatalog
II aufgeführten Investitionen am Förderkontingent für sonstige kommunale
Infrastrukturmaßnahmen.
3.
Die im
Maßnahmekatalog III aufgelisteten Vorhaben, die nicht originär kommunale
Aufgaben sind, werden wegen ihrer Bedeutung für die Stadt bei Bund und Land zur
Umsetzung aus dem jeweiligen
Konjunkturförderungsprogramm beantragt.
Sachverhalt
Begründung
Zum Maßnahmekatalog I / Schulbereich
Vor dem Hintergrund der Finanzkrise
und ihrer Auswirkungen auf die Realwirtschaft hat das Land Hessen ein
Sonderinvestitionsprogramm aufgelegt. Ziel des Programms, soweit es die
Schulträger betrifft, ist die Verbesserung der Schulinfrastruktur und des Lernumfeldes.
Gleichzeitig will auch der Bund aus
seinem Konjunkturpaket II Mittel für die energetische Optimierung im
Schulbereich über die Länder bereitstellen.
Insgesamt werden für Hessen so 1,2 Mrd. € mobilisiert, die
den Schulträgern als Darlehen zur Verfügung gestellt und in den folgenden 30
Jahren getilgt werden. Von den Landesmitteln will das Land 5/6 tilgen; das
restliche 1/6 tilgen die Schulträger. Bei den Bundesmitteln entfallen sogar nur
12,5 % Tilgung auf die Schulträger.
Die Zinsen sollen aus dem Kommunalen Finanzausgleich
finanziert werden, also praktisch aus kommunalem Geld. Das lässt sich vertreten
mit der Begründung, dass die Kommunen die Schulbaumaßnahmen, die sie jetzt
vorziehen, normalerweise sowieso in späteren Jahren durchgeführt und samt
Schuldendienst über ihre Haushalte finanziert hätten. Stattdessen werden die
Zuweisungen des Landes an die Kommunen künftig etwas geringer sein.
Mit dem Programm verbunden sind Lockerungen bei den
Vergabegrenzen. In diesem Zusammenhang hat der Magistrat bereits verschiedene
vergaberechtliche Sonderregelungen getroffen.
Für die Förderung ist die Einhaltung der
Energieeinsparverordnung Voraussetzung.
Von den 1,2 Mrd. € sollen verteilt werden: 950 Mio € nach
Schülerzahl, 200 Mio € nach Fläche und Anzahl der Schulen, 50 Mio € an Ersatzschulträger.
Die Sonderinvestitionen müssen in einem vereinfachten
Verfahren bis zum 28.02.2009 / 31.03.2009 bzw. 30.04.2009 unter Nachweis der
zeitlichen Realisierbarkeit angemeldet werden. Sollte das Programm bis dahin nicht
vollumfänglich belegt sein, erfolgt voraussichtlich monatlich eine Vergabe an
die Schulträger, die über Bedarf angemeldet haben.
Investitionen, die im städtischen Haushalt 2009 bereits
vorgesehen sind, sollen nicht gefördert werden. Es können allerdings
Bauabschnitte aus späteren Jahren vorgezogen werden. Bereits veranschlagte
Verpflichtungsermächtigungen sind unschädlich.
Jedenfalls muss die einzelne Maßnahme noch 2009 begonnen
werden und soll 2010 (Landesprogramm) bzw. 2011 (Bundesprogramm) abgeschlossen
sein. Das wird für die Schulverwaltung, die Bauverwaltung und die Schulen
selbst u. U. problematisch sein. Außerdem setzt es voraus, dass nur Maßnahmen
angemeldet werden, die bereits einen entsprechenden Planungsstand haben.
Nach der derzeitigen Planung des Landes erhält die Stadt aus
den Landesmitteln 10.274.000 € und aus den Bundesmitteln 6.274.000 €, insgesamt
also 16.458.000 € für den Schulbereich. Diese werden als Darlehen zur Verfügung
gestellt. Nach dem oben genannten Berechungsschema hat die Stadt dafür jährlich
rd. 83.000 € Tilgung aufzubringen. Die Abschreibungen sind über die
Ergebnishaushalte der kommenden Jahre zu erwirtschaften. Die Zinsen werden wie
bereits dargelegt nicht von der Stadt sondern aus dem Kommunalen
Finanzausgleich getragen. Dieses und die außerordentlich geringe Tilgung
entlasten die Haushalte unmittelbar.
Von Magistrat und Verwaltung wurden in der beigefügten Liste
I / Schulbereich die Maßnahmen zusammengestellt, die nach schulischen und nach
baufachlichen/planerischen Gesichtspunkten und unter Einbindung der
Schulleitungen für das Programm in Frage kommen.
Zur beschleunigten Umsetzung des Programms will das Land
nach der Konstituierung des neuen
Landtages in einem „Vorschaltgesetz“ folgende kommunalrechtliche Regelungen
treffen:
·
Abweichend
vom geltenden Recht (§ 114j HGO) dürfen auch Erhaltungsmaßnahmen mit Krediten
finanziert werden und sind im Finanzhaushalt zu buchen. Die
Investitionsmaßnahmen sind über 30 Jahre abzuschreiben, der Investitionszuschuss
ist über 30 Jahre aufzulösen.
- Abweichend vom geltenden Recht
(§ 114e HGO) ist der Erlass einer
Nachtragshaushaltssatzung nicht erforderlich. Die Mittel können
außerplanmäßig nach § 114g HGO bereitgestellt werden. Die in dieser
Vorschrift genannten Voraussetzungen (unvorhergesehen, unabweisbar,
Deckung ist gewährleistet) gelten als erfüllt.
- Die Kreditaufnahmen gelten als
gemäß § 114a HGO in der Haushaltssatzung festgesetzt und als gemäß § 114j
HGO genehmigt.
Einer
Nachtragssatzung, wie sie nach geltendem Recht eigentlich nötig wäre, bedarf es
demnach nicht.
Ansonsten
sind zahlreiche Einzelfragen noch ungeklärt.
Zum
Maßnahmekatalog II / Sonstige Infrastruktur
Der Bund
seinerseits hat mittlerweile zwei Konjunkturpakete aufgelegt.
Das
Konjunkturpaket I beinhaltet ein Familienleistungsgesetz – Stichworte:
Kindergeld, Kinderfreibetrag, zusätzliche Leistungen für hilfsbedürftige Kinder
bei Schuljahresbeginn – und einen umfangreichen Maßnahmekatalog zur Stützung
der Konjunktur, von der besseren Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen bis zu
neuen Sonderabschreibungen. Mitunter rechnet der Bund auch die Wiedereinführung
der alten Pendlerpauschale zu diesem Paket. Elemente für eine kommunale
Konjunkturförderung sind darin nicht enthalten.
Die
Einnahmeverluste der Kommunen aus den vielen Maßnahmen des Pakets I mögen sich
auf bis zu 1,7 Mrd. € belaufen. Eine einzelstädtische Prognose ist nicht
möglich.
Von den
zahlreichen Einzelmaßnahmen des Konjunkturpakets II, z. B. 100 € für ein Kind
und 2.500 € für einen Neuwagen, sind die Zukunftsinvestitionen der öffentlichen
Hand für die Kommunen von besonderer Bedeutung.
Hierfür
stellt der Bund rd. 14 Mrd. € zur Verfügung, davon rd. 4 Mrd. für zusätzliche
Investitionen des Bundes und 10 Mrd. für zusätzliche Investitionen der Kommunen
und der Länder. Das Paket ist für die Jahre 2009 bis 2011 ausgelegt. Der Bund erwartet, dass mindestens die
Hälfte des Volumens 2009 wirksam wird und die Mittel überwiegend für
Investitionen der Kommunen eingesetzt werden.
Investitionsschwerpunkte
sind mit 65% Bildung, insbesondere Kindergärten, Schulen und Hochschulen, sowie
mit 35% Infrastruktur, insbesondere Verkehr, Krankenhäuser, Städtebau,
Informationstechnologie. Die Investitionen in Bildung und Infrastruktur sind so
ausgerichtet, dass zugleich deutliche Impulse für Klimaschutz und
Energieeffizienz gesetzt werden.
Parallel
dazu hat das Land einen Teil der Mittel aus seinem Programm, das ursprünglich
allein für die Schulen und Hochschulen ausgelegt war, in den Bereich der
sonstigen kommunalen Infrastruktur umgeleitet.
Wiederum
nach der derzeitigen Planung des Landes entfallen auf die Stadt 5.690.000 € aus
Landesmitteln und 1.759.000 € aus Bundesmitteln, insgesamt 7.449.000 € für die
Infrastruktur. Auch dabei handelt es sich um Darlehen. Bei gleicher
Berechnungsweise wie im Schulbereich ergeben sich daraus rd. 39.000 € jährliche
Tilgung. Die Zinsen werden voraussichtlich auch hier aus dem Kommunalen
Finanzausgleich aufgebracht.
Auch für
diesen Bereich sind noch zahlreiche Fragen offen, gerade auch zum
Bundesprogramm. Damit die Planungen jedoch zügig in Angriff genommen werden
können und weil die zeitgerechte Umsetzung einen gewissen Vorlauf braucht, sind
die Maßnahmen bereits jetzt zu beschließen.
Für die
Folgejahre ab 2012 ist jetzt schon zu beachten, dass das Investitionsvolumen
antizyklisch wieder sinken muss.
Zum
Maßnahmekatalog III / Sonstige Maßnahmen Bund und Land
Die Universitätsstadt Marburg sieht
ihre Verantwortung nicht auf die Fälle beschränkt, in denen sie selbst
Eigentümer oder Baulastträger ist. Deshalb sind im Maßnahmekatalog III solche
Maßnahmen zusammengestellt, für die nicht die Stadt selbst die unmittelbare
Verantwortung trägt, die aber für die Stadt und die Stadtentwicklung insgesamt
von herausragender Bedeutung sind.
Ziel der Stadt Marburg muss es sein,
dass diese Maßnahmen von Bund und Land aus den Konjunkturprogrammen umgesetzt
werden. Das besondere Interesse an diesen Vorhaben wird nicht zuletzt dadurch
dokumentiert, dass die Stadt ihre Bereitschaft zeigt, die Maßnahmen aus
anteiligen Mitteln des kommunalen Konjunkturpakets zu stützen.
Egon
Vaupel Dr.
Franz Kahle Dr.
Kerstin Weinbach
Oberbürgermeister Bürgermeister Stadträtin
Anlagen: Maßnahmekatalog
I / Schulbereich
Maßnahmekatalog
II / Sonstige Infrastruktur
Maßnahmekatalog
III / Sonstige Maßnahmen Bund und Land
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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