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Ratsinformation
Antrag der Fraktion Marburger Linke - VO/1386/2010
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag der Fraktion Marburger Linke betr. Mietspiegel für die Universitätsstadt Marburg
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag der Fraktion Marburger Linke
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Melanie Drusel
- Beteiligt:
- Dezernat I - Oberbürgermeister; 10 - Personal und Organisation; 50 - Soziale Leistungen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Gestoppt
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Ausschuss für Soziales, Jugend und Gleichstellung
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Vorberatung
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18.08.2010
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15.09.2010
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Bereit
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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24.08.2010
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Bereit
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Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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27.08.2010
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Erledigt
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Magistrat
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Kenntnisnahme
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Beschlussvorschlag
1. Die Stadtverordnetenversammlung der Universitätsstadt Marburg beauftragt den Magistrat, einen Mietspiegel nach § 558 c BGB zu erstellen und zu veröffentlichen.
2. Die Stadtverordnetenversammlung der Universitätsstadt Marburg beauftragt den Magistrat darüber hinaus zu prüfen, ob in Zusammenarbeit mit der Philipps-Universität Marburg kostengünstig ein Mietspiegel nach § 558 d BGB erstellt werden kann.
Sachverhalt
Begründung
In der Sitzung der StVV am 25. Juni 2010 wurde der Beschluss gefasst, die Wohnsituation von Menschen zu verbessern, die von Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II abhängig sind. Ausgangspunkt war ein Schreiben von Marburger Sozialverbänden, die auf wachsende Probleme zur Bereitstellung angemessener Wohnmöglichkeiten für benachteiligte und behinderte Menschen im Stadtgebiet hinwiesen.
Aber nicht nur in diesem Bereich ergeben sich auf dem Marburger Wohnungsmarkt Probleme. Preiswerte Wohnungen in Marburg sind ein knappes Gut. Und wie das in einer Marktwirtschaft üblich ist, je knapper die Güter, umso höher die Preise. Die Versuchung, Mieten zu erhöhen, liegt also nahe. Vermieter müssen eine Mieterhöhung aus der ortsüblichen Vergleichsmiete begründen. Als Begründungsmittel stehen Vergleichswohnungen, Sachverständigengutachten oder Mietspiegel zur Verfügung. Nicht nur für den Deutschen Mieterbund sind Mietspiegel die einfachste und beste und aus Mietersicht transparenteste Möglichkeit der Begründung. Für Vermieter sind Mietspiegel eine preiswerte und akzeptierte Variante.
Seit dem Jahr 2001 gibt es neben den einfachen Mietspiegeln auch so genannte qualifizierte Mietspiegel. Diese Mietspiegel sind nach wissenschaftlichen Grundsätzen zu erstellen. Der Vermieter muss bei Mieterhöhungen auf dieses Zahlenwerk zurückgreifen. Bei einer möglichen gerichtlichen Auseinandersetzung über die Mieterhöhung gilt die Vermutung, dass die Werte des Mietspiegels die ortsübliche Miete korrekt wiedergeben.
Gez.
Halise Adsan
Georg Fülberth
Astrid Kolter
Birgit Schäfer
Dr. Michael Weber