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Ratsinformation
Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/0642/2001
Grunddaten
- Betreff:
-
Neuwahl einer Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Marburg VI (Cyriaxweimar, Dilschhausen, Elnhausen, Gisselberg, Haddamshausen, Hermershausen, Wehrshau-sen)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers.
- Federführend:
- 30 - Rechtsservice
- Bearbeiter*in:
- Norina Nickel
- Verfasser*in:
- Frau Naumann
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Magistrat
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Vorberatung
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●
Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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25.01.2002
|
Sachverhalt
Begründung:
Da
die Amtszeit des Schiedsmanns des Schiedsamtsbezirks Marburg VI (Cyriaxweimar,
Dilschhausen, Elnhausen, Gisselberg, Haddamshausen, Hermershausen,
Wehrshausen), Herrn Manfred Müller, abgelaufen ist und dieser aus
gesundheitlichen Gründen auch nicht für eine evtl. Wiederwahl zur Verfügung
stehen möchte, ist es gemäß § 4 des Hessischen Schiedsamtsgesetzes (HSchAG)
erforderlich, eine Neuwahl durchzuführen.
Nach
§ 4 Abs. 1 des HSchAG werden die Schiedspersonen von der Gemeindevertretung auf
fünf Jahre gewählt. Zur Wahl bedarf es der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der
Gemeindevertreter.
Nach
§ 3 Abs. 1 des HSchAG müssen Schiedspersonen nach ihrer Persönlichkeit und
ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein. So kann gemäß § 3 Abs. 2 des
HSchAG das Amt nicht bekleiden,
1. wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher
Ämter nicht besitzt;
2. eine Person, für die eine Betreuerin oder ein
Betreuer bestellt wurde;
3. wer als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt
zugelassen oder als Notarin bzw. Notar bestellt ist;
4. wer die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten
geschäftsmäßig aus-
übt;
5. wer die rechtsprechende Gewalt (§ 1 des
Deutschen Richtergesetzes)
oder das Amt der Staatsanwaltschaft (§ 142 des
Gerichtsverfassungs-
gesetzes) ausübt oder als Polizeivollzugsbeamtin oder
als Polizeivoll-
zugsbeamter tätig ist.
Nicht
in das Amt berufen werden soll gemäß § 3 Abs. 3 des HSchAG, wer
1. bei Beginn der Amtsperiode das 30. Lebensjahr
noch nicht oder das 75.
Lebensjahr vollendet haben wird;
2. nicht in dem Bezirk des Schiedsamtes wohnt;
3. durch sonstige gerichtliche Anordnungen in der
Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist.
Somit
wurden alle in der Stadtverordnetenversammlung vertretenen Fraktionen sowie die
betreffenden Ortsbeiräte gebeten, geeignete Wahlvorschläge einzureichen. Zudem
erfolgte gemäß den Verwaltungsvorschriften zu § 4 HSchAG am 01.02.2001 jeweils
eine „Amtliche Bekanntmachung“ in der „Oberhessischen Presse“ sowie in der „Marburger
Neue Zeitung“.
Folgende
Wahlvorschläge liegen insofern vor:
Die
Fraktionen der SPD und der CDU sowie der Ortsbeirat Elnhausen schlagen für das
Amt der Schiedsperson in dem Schiedsamtsbezirk Marburg VI
Herrn Wilfried Einsle
geb. 12.04.1942 in Marburg
Beruf: Industriekaufmann
wh. Weißdornweg 4, 35041 Marburg-Elnhausen
vor.
Die
MBL-Fraktion schlägt für das v. g. Amt
Herrn Karl-Heinz Hof
geb. 29.08.1940 in Marburg
Beruf: Kaufmann
wh. Cyriaxstraße 6, 35043
Marburg-Cyriaxweimar
vor.
Von
dem Ortsbeirat Gisselberg kommt der Vorschlag,
Frau Liesel Zeilinga-Brose
geb. 24.03.1939 in Marburg
Beruf: Industrie-Kauffrau
wh. Eichweg 9, 35043 Marburg-Gisselberg
für
das o. g. Amt zu wählen.
Weitere
Wahlvorschläge sind bislang nicht eingereicht worden.
Darüber
hinaus meldeten die PDS/ML-Fraktion sowie die Ortsbeiräte Cyriaxweimar,
Haddamshausen und Wehrshausen jeweils Fehlanzeige.
Dietrich
Möller
Oberbürgermeister
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