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Ratsinformation
Kleine Anfrage - VO/0023/2002
Grunddaten
- Betreff:
-
Kleine Anfrage der Stadtverordneten Dr. Petra Baumann (Nr.7 1/02)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 10.1 - Allgemeiner Service
- Bearbeiter*in:
- Anita Stadtmüller
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
|
|
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25.01.2002
|
Beschlussvorschlag
Hat der
Magistrat Erkenntnisse über die gesundheitlichen Gefahren. die von
teerangestrichenen Wasserleitungen ausgehen?
Es
antwortet der Oberbürgermeister.
In der
Zeit von 1967 – 1972 wurden von den Stadtwerken Marburg im Stadtbereich verteilt
ca. 17 km, damals in der Branche üblich, und nach DVGW zugelassene,
tauchgeteerte duktile Wasserleitungsrohre eingebaut. Mit etwa 5 % Anteil am
Gesamtwasserrohrnetz liegt die Stadt Marburg etwa im DVGW-Durchschnitt. Damals
gab es keine digitale Erfassung. Eine nachträgliche Zuordnung ist kurzfristig
nicht möglich.
Außerdem
wurden im Rahmen von Unterhaltungsmaßnahmen auch Rohrstücke im gesamten
Stadtbereich verteilt eingesetzt. Bei unseren Recherchen konnten wir unter
anderem feststellen, dass für die ehemalige eigenständige Gemeinde Cappel eine
1.400 km lange Anschlussleitung des Wasserbehälters Sonnenblick in diesem
Zeitraum verlegt wurde. Der Wasserbehälter Sonnenblick, als einer der Größten,
versorgt unter anderem den Richtsberg und auch Teile von Cappel.
Obwohl
nicht dazu verpflichtet, ließen die Stadtwerke Marburg GmbH & Co. KG das
Wasser im Ausgang des Wasserbehälters über viele Jahr im Rahmen der
Eigenkontrolle regelmäßig untersuchen. Dadurch konnte man sicher gehen, dass an
der längsten bekannten Leitung die PAKs nicht überschritten wurden.
In den
Jahren 1980 bis 1991 wurden 10 Proben auch auf die in der Trinkwasserverordnung
vorgesehenen 6 PAK untersucht. Bei Proben aus den Jahren 1982 und 1988 wurden
PAKs in Spuren, das heißt, gerade nachweisbar und somit deutlich unter dem
Grenzwert, analysiert. In den anderen 8 Proben wurden keine PAKs nachgewiesen.
In dem
Jahr 1997 wurden zusätzlich mehrere Proben aus dem Wasserleitungsnetz der
Kernstadt und den 18 Stadtteilgemeinden vom Hygiene-Institut Marburg entnommen
und auf die auf 16 PAKs erweiterte Untersuchungsliste untersucht. Auch hier
wurden in den meisten Proben keine PAKs und in wenigen Proben PAKs deutlich
unter dem Grenzwert festgestellt. Die Stadtwerke Marburg GmbH & Co. KG
gehen auf Grund dieser konkreten Untersuchungsergebnisse davon aus, dass eine
gesundheitliche Gefährdung nach heutigem Erkenntnisstand nicht gegeben ist.
Auch mit der Novellierung der Trinkwasserverordnung, die zum 01. Januar 203 in
Kraft tritt, werden die gemessenen PAKs weit unter dem neuen Grenzwert liegen.
Die
Stadtwerke Marburg GmbH & Co. KG werden trotzdem auch in Zukunft in
regelmäßigen Abständen die Trinkwasserqualität in Marburg auf PAKs gemäß
Trinkwasserverordnung untersuchen lassen.