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Ratsinformation
Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/0396/2002
Grunddaten
- Betreff:
-
I. Nachtragshaushaltssatzung der Universitätsstadt Marburg für das Haushaltsjahr 2002
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers.
- Federführend:
- 20.1 - Haushalts- und Finanzangelegenheiten
- Bearbeiter*in:
- Karin Wolf
- Verfasser*in:
- Kauffmann, Bernd
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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|
Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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21.06.2002
| |||
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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18.06.2002
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Erledigt
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Magistrat
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Anhörung
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Sachverhalt
Begründung
Mit der I. Nachtragshaushaltssatzung
2002 sollen folgende Sachverhalte geregelt werden:
1. Verwaltungshaushalt
Der Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung vom 24.04.2002
Die Mittel für die
Auszahlung der Zwangsarbeiterentschädigungen werden bei der Hst. 0600/7170 in
der notwendigen Höhe bereitgestellt.
Die Deckung erfolgt
durch die Verminderung der Zuführung zum Vermögenshaushalt:
wird
haushaltsmäßig nachvollzogen.
2.
Vermögenshaushalt
Das
Dach des Gebäudes Krummbogen 3, das die Stadt 1999 an Arbeit und Bildung
verkauft hat, muss dringend saniert werden. Der Verein sieht sich im Moment
nicht in der Lage, die Kosten von 60.000 aus eigenen Mitteln oder über den
Kapitalmarkt zu finanzieren und hat deshalb um ein Darlehen der Stadt gebeten.
Dieses kann nur über den Nachtrag etatisiert werden.
Für
den Umbau und die Sanierung des Feuerwehrhauses Wilhelm-Roser-Straße wird eine
Verpflichtungsermächtigung veranschlagt. Diese ist notwendig, um die vom Land
avisierten Fördermittel in Anspruch nehmen zu können.
3.
Stellenplan
Im
Unterabschnitt 0201 Hauptabteilung
wird eine Stelle von A 15 nach A 16 angehoben.
Der
Weg über einen förmlichen Nachtrag ist notwendig, weil außerplanmäßige
Investitionsförderungen und außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen nicht
zulässig sind und nur im Haushalt bzw. nur über einen Nachtragshaushalt
veranschlagt werden können. Ebenso sind nachträgliche Änderungen des
Stellenplanes nur auf diesem Wege möglich.
Die im
Verwaltungshaushalt und im Vermögenshaushalt angesprochenen Haushaltsstellen
sind in der beiliegenden Übersicht
zusammengestellt.
Dietrich
Möller
Oberbürgermeister