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Ratsinformation
Kenntnisnahme - VO/6442/2018
Grunddaten
- Betreff:
-
Genehmigung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans 2018
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- 20.1 - Haushalts- und Finanzangelegenheiten
- Bearbeiter*in:
- Stefanie Tripp
- Verfasser*in:
- Stefanie Tripp
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Magistrat
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Kenntnisnahme
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Kenntnisnahme
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25.09.2018
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Kenntnisnahme
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28.09.2018
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten,
die Genehmigung des Haushalts 2018 sowie die Genehmigung des Wirtschaftsplans 2018 des DBM mit der Begleitverfügung des Regierungspräsidiums Gießen vom 16. Juli 2018, eingegangen beim Magistrat der Stadt Marburg am 10. September 2018, zur Kenntnis zu nehmen.
Sachverhalt
Begründung:
Das Regierungspräsidium Gießen als Aufsichtsbehörde hat
- die in § 2 der Haushaltssatzung 2018 vorgesehene Kreditaufnahme sowie
- den in § 3 der Haushaltssatzung 2018 ausgewiesenen Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen
mit Auflagen bezüglich der Erstellung des Jahresabschlusses 2017 genehmigt.
Weiterhin genehmigt wurde die im Wirtschaftsplan 2018 des DBM vorgesehene Kreditaufnahme.
Die Genehmigung mit der Begleitverfügung des Regierungspräsidiums wird der Stadtverordnetenversammlung hiermit nach § 50 Abs. 3 HGO im vollständigen Wortlaut zur Kenntnis gegeben.
Die Unterlagen zur Haushaltsgenehmigung wurden beim Regierungspräsidium mit Bericht vom 20.06.2018 vorgelegt, die Genehmigung wurde jedoch erst jetzt vom Regierungspräsidium übersandt, nachdem die zuständige Sachbearbeitung sich am 07.09.2018 telefonisch über den Eingang bei der Stadt erkundigt hatte.
Auf zwischenzeitliche telefonische Nachfrage war von der Stellvertretung beim Regierungspräsidium die Auskunft erteilt worden, dass die Stadt Marburg keine Genehmigung erhalten würde, bevor nicht der Jahresabschluss 2017 vorgelegt würde, weshalb keine weiteren Nachfragen seitens der Stadt vorgenommen wurden. Offensichtlich war die Genehmigung zunächst nicht versandt worden und wurde aufgrund einer falschen Information auch seitens der Stadt nicht nachgefragt.
Dr. Thomas Spies
Oberbürgermeister
Anlage
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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531,8 kB
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