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Ratsinformation
Beschlussvorlage Magistrat - VO/0103/2001
Grunddaten
- Betreff:
-
Bauleitplanung der Stadt Marburg
Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes Nr. 14/5 der Stadt Marburg, Stadtteil Schröck, für den Bereich "Das Buchenrot"
- Abwägung, Zustimmungsbeschluss und aktualisierter Aufstellungsbeschluss -
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Magistrat
- Federführend:
- 61 - Stadtplanung und Denkmalschutz
- Bearbeiter*in:
- Amtsinfo Stadt Marburg
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Magistrat
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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15.06.2001
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24.08.2001
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28.09.2001
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26.10.2001
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●
Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss, Liegenschaften
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Vorberatung
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06.06.2001
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19.09.2001
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17.10.2001
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21.11.2001
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Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung fasst nach Abwägung und Beratung folgende
Beschlüsse:
1. Die
Stellungnahmen zu den Anregungen der Träger öffentlicher Belange. Die Grundzüge
der Planung werden von den Anregungen nicht berührt.
2. Die
Stellungnahmen zu den Anregungen der Bürger/innen.
3. Für
die Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes Nr. 14/5 "Das
Buchenrot" wird unter Bezug auf den Erläuterungstext der
Zustimmungsbeschluss gefasst.
4. Aufgrund
der geänderten Flächendarstellung im Bereich der Ausgleichsflächen wird ein
aktualisierter Aufstellungsbeschluss gefasst.
Sachverhalt
Begründung:
Der
Änderungsbereich befindet sich westlich an die Ortslage Schröck angrenzend und
umfasst ca. 8,1 ha.
Entsprechend
der Vorgaben des Regionalen Raumordnungsplanes soll die Siedlungsfläche von
Schröck in Richtung Westen erweitert werden. Bereits bei Aufstellung des
Flächennutzungsplanes in den 80er Jahren wurde diese Siedlungserweiterung
diskutiert, jedoch aufgrund von Bedenken der betroffenen Eigentümer zugunsten
der jetzigen Darstellung im Flächennutzungsplan aufgegeben.
Nach wie
vor besteht in Marburg der Bedarf an der Bereitstellung von Siedlungsflächen.
Der Entwurf zum Regionalplan Mittelhessen 2000 geht von einem weiteren Anstieg
der Bevölkerungszahlen von derzeit ca. 77 000 auf 85 000 im Jahr 2010, sowie
der weiterhin anhaltenden Verringerung der Belegungsdichte und einem steigenden
Wohnflächenbedarf aus, so dass perspektivisch neben der Vedichtung im Bestand
neue Wohngebiete entwickelt werden müssen. Schröck ist einer der
Siedlungsschwerpunkte der Stadt Marburg. Auch im Hinblick auf den 2.
Bauabschnitt Uni-Klinikum und der Verlagerung von zusätzlichen Kliniksbereichen
auf die Lahnberge ist eine weitere Siedlungsausweisung in den gut erreichbaren
östlichen Stadtteilen - hier vor allem Schröck und Bauerbach - sinnvoll.
Die
Aufstellung zur Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes wurde
gemeinsam mit der Aufstellung des Bebauungsplanes "Das Buchenrot" am
07.10.1994 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen.
Auf die
frühzeitige Bürgerbeteiligung im Flächennutzungs- und Landschaftsplanverfahren
wurde verzichtet, da die Vorstellung und Erörterung der Planung hinreichend
über die Bürgerbeteiligung im Bebauungsplanverfahren Nr. 14/11 "Das
Buchenrot" stattfand.
Die
Bürgeranhörung fand in der Zeit vom 17.02. bis 14.03.1997 statt.
Die
Offenlage wurde gemeinsam mit der Offenlage des Bebauungsplanes am 28.09.2000
von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen und in der Zeit vom 23.10. bis
24.11.2000 durchgeführt.
Aufgrund
von Einwendungen, die im Rahmen der Offenlage zum Bebauungsplan vorgebracht
wurden, sind Änderungen im Bereich der Ausgleichsplanung vorgenommen worden.
Nördlich des neuen Wohngebietes wurden Ausgleichsflächen reduziert, was jedoch
keine Änderungen des Ausgleichskonzeptes erforderlich macht. Zusätzlich wurde
eine Fläche am Arzbach, ca. 1,5 km nördlich der Ortslage Schröck, als
Ausgleichsfläche hinzugenommen.
Auf
Bebauungsplanebene wird aufgrund der gravierenden Änderung des
Geltungsbereiches sowie der notwendigen Überarbeitung der gesamten
Eingriffs-/Ausgleichsplanung eine auf diesen Punkt beschränkte Offenlage
erforderlich.
Auf der
Flächennutzungs- und Landschaftsplanebene stellen die vorgesehenen Änderungen
keine grundlegenden Planänderungen dar. Die neu hinzukommende Fläche ist im
Landschaftsplan bereits als "für den Naturhaushalt wertvoll
(Pflegefläche)" dargestellt und die Abweichungen zum Offenlageentwurf
beschränken sich auf kleinere Geltungsbereichsänderungen im bestehenden
Planungsbereich. Daher soll parallel zum 2. Offenlagebeschluss für die
Bebauungsplanung der Zustimmungsbeschluss für die Flächennutzungs- und
Landschaftsplanänderung gefasst werden.
Der
weitere Verfahrensablauf ist so geplant, dass nach dem Zustimmungsbeschluss zum
Flächennutzungsplan dieser dem RP Gießen zur Genehmigung vorgelegt wird. In der
max. dreimonatigen Prüfzeit soll die 2. Offenlage im Bebauungsplanverfahren
durchgeführt und der Satzungsbeschluss gefasst werden. Mit dieser
Vorgehensweise wäre es möglich, noch in diesem Jahr die Rechtskraft für den
Bebauungsplan zu erlangen und mit der Umsetzung der Planung beginnen zu können.
Der
Ortsbeirat hat in seiner Sitzung am 06.11.2000 der Planung im Grundsatz
zugestimmt. Der in der frühzeitigen Bürgerbeteiligung geforderten Verkleinerung
des Baugebietes wird durch die geplante Abschnittsbildung im Bebauungsplan
entsprochen.
Der Bitte
nach Überprüfung des Kanalnetzes in Schröck wird entsprochen. Im Rahmen der
Baugebietsausweisung findet derzeit eine Überprüfung statt. Ergebnisse und sich
möglicherweise daraus ergebende Konsequenzen werden im Bebauungsplanverfahren
behandelt. Der vom Ortsbeirat favorisierte Trassenverlauf der geplanten
Anbindungsstraße kollidiert mit dem ökologischen Ausgleichskonzept und ist
daher nicht umsetzbar (s. hierzu Stellungnahme 1.5). Punkte wie Gestaltung und
Frage nach Kindergarten, können nur über den Bebauungsplan oder vertragliche
Vereinbarungen geregelt werden und sind somit nicht Gegenstand der Abwägung im
Flächennutzungs- und Landschaftsplanverfahren.
Anregungen und Bedenken
der Träger öffentlicher Belange:
RP
Gießen/Dezernat 42.1 vom 22.11.2000:
Dem
RP/Dezernat 42.1 ist eine Bestandsaufnahme für das vorhandene
Wasserversorgungsortsnetz inkl. einer hydraulischen Berechnung dieser Anlage
vorzulegen.
Stellungnahme:
Die
geforderte Bestandsaufnahme des Wasserversorgungsnetzes inkl. der hydraulischen
Berechnung werden derzeit von den Stadtwerken durchgeführt. Ergebnisse der
Überprüfung liegen spätestens zum Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes vor.
Die Wasserversorgung
des Neubaugebietes ist nach den bisherigen Ermittlungen grundsätzlich
gewährleistet.
Anregungen und Bedenken
der Bürgerinnen und Bürger:
Aufgrund
der zahlreichen Anregungen und Bedenken, die im Rahmen der Offenlage zum
Bebauungsplan und Flächennutzungs- und Landschaftsplanänderung eingegangen
sind, ist eine Gegenüberstellung von Stellungnahme und Abwägung nicht möglich.
Im
folgenden werden die Stellungnahmen zur Abwägung lediglich in den
flächennutzungsplanrelevanten Punkten stichpunktartig wiedergegeben. Im übrigen
wird auf die Schreiben mit Anregungen und Bedenken im Anhang verwiesen, die
entsprechend der Behandlung in der Abwägung durchnummeriert sind.
1. BI
ausgewogene Dorfentwicklung; Schreiben vom 22.11.2000:
1.1 Der
Bedarf eines neuen Baugebietes in dieser Größenordnung und die Akzeptanz für
das Wohnbauprojekt im Ort wird in Frage gestellt.
1.2 Die
Überprüfung des Kanalsystems wird gefordert, da befürchtet wird, dass das
Kanalnetz das zusätzlich Schmutzwasser aus dem neuen Wohngebiet nicht mehr
aufnehmen kann.
1.3 Es
wird befürchtet, dass die Ableitung des Oberflächenwassers aufgrund zu klein
dimensionierter Rückhaltemöglichkeiten zu Überschwemmungen der
Anliegergrundstücke führt.
1.4 Ökologische
Bedenken bestehen gegenüber dem Heranrücken des Wohngebietes an das südwestlich
gelegene Feuchtgebiet.
1.5 Die
Trassenführung der im Bebauungsplan festgesetzten Anbindungsstraße (Variante
IV), die hangparallel nördlich der Straße Markthöhe verlaufen soll, wird
abgelehnt. Stattdessen wird eine direkte Verbindung zur Landesstraße durch die
Talsenke (Variante V) favorisiert.
Die
Herstellung wird noch vor Baubeginn gefordert.
Stellungnahme:
1.1 Bedarf
neuer Siedlungsgebiete und Akzeptanz im Ort:
Der Entwurf zum Regionalplan Mittelhessen 2000 geht
für Marburg bis zum Jahr 2010 von einem Bevölkerungswachstum von derzeit ca. 77
000 auf 85 000 EinwohnerInnnen aus. Zusätzlich zum Bevölkerungszuzug ist die
weiterhin anhaltende Verringerung der Belegungsdichte/Wohnung sowie der steigende
Wohnflächenbedarf zu berücksichtigen. Um den bestehenden Wohnungsbedarf zu
decken und auch weiterhin als attraktiver Wohnstandort mit anderen Städten
konkurrieren zu können, müssen perspektivisch neben der Verdichtung im Bestand
neue attraktive Wohngebiete entwickelt werden.
Auf Flächennutzungsplanebene erfolgt zunächst
lediglich die flächenhafte Darstellung als Wohnbaufläche, die noch keine
Rechtsgrundlage für eine Bebauung bedeutet. Erst über die Festsetzung im
Bebauungsplan und über vertragliche Vereinbarungen im abzuschließenden Vertrag
wird die tatsächliche Größe, die städtebauliche Dichte und damit die mögliche
Belegungsdichte sowie die zeitliche Bereitstellung der Wohnbaufläche konkret
festgelegt.
Im Bebauungsplan (Offenlageentwurf) und im Vertragsentwurf
ist die abschnittsweise Bebauung des Gebietes festgelegt. Die Unterteilung in 2
Bauabschnitte entspricht der Forderung des Ortsbeirates Schröck nach
sukzessiver Bebauung (1. Bauabschnitt ca. 59 Wohneinheiten), da der 2.
Bauabschnitt erst bei Bedarf und bei 80 % Bebauung des 1. Bauabschnittes
realisiert wird. Diese bedarfsorientierte Bebauung - hier wird auch keine
"Komplettsiedlung" aus einer Hand errichtet - wird zu einer Akzeptanz
gegenüber der Entwicklung des Gebietes in Schröck führen.
Fragestellungen nach sonstigen städtebaulichen
Festsetzungen können nicht auf Flächennutzungsplanebene beantwortet werden.
Hier wird auf die Abwägung im Bebauungsplanverfahren verwiesen.
1.2 Ableitung
des Schmutzwassers:
Derzeit
wird eine Überprüfung des Kanalnetzes in Schröck durchgeführt. Dieser
Kapazitätsberechnung wird spätestens zum Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes
vorliegen, so dass hier Aussagen zur Aufnahmekapazität bzw. möglichen
Ausbauerfordernissen gemacht werden können.
Eine vorläufige Überprüfung hat jedoch bereits
ergeben, dass keine grundsätzlichen Kapazitätsengpässe vorhanden sind, die eine
Entsorgung des Neubaugebietes ausschließen würden.
1.3 Ableitung
des Oberflächenwassers:
Im
Rahmen der Bebauungsplanerstellung wurde als Arbeitsgrundlage eine
Versickerungs- und Entwässerungsstudie im Baugebiet erarbeitet, die Aussagen
zur anfallenden Wassermenge und Versickerung bzw. Rückhaltung und Ableitung des
anfallenden Oberflächenwassers beinhaltet. Diese Studie wurde im Verfahren mit
der Tiefbauabteilung der Stadt Marburg sowie dem Staatl. Umweltamt Marburg
(ehem. Wasserwirtschaftsamt) abgestimmt.
Die Kapazität der Regenrückhaltebereiche wurde so
konzipiert, dass trotz der lediglich geringen Versickerungsmöglichkeit das
anfallende Regenwasser (berechnet auf einen 5-jährigen Regen) gesammelt und
nach und nach an den Marienbach abgegeben werden kann. Die Studie, die in den
Bebauungsplanentwurf eingeflossen ist, konnte während der Offenlage zum
Flächennutzungsplan und Bebauungsplan eingesehen werden, so dass jede Bürgerin
und jeder Bürger die Möglichkeit hatte, sich über die Inhalte zu informieren.
Die Abführung des anfallenden Oberflächenwasser ist
grundsätzlich gewährleistet. Auch hier wird auf die Aussagen im Bebauungsplan
verwiesen, in dem die detaillierten Aussagen zur Entwässerung des Gebietes
dargelegt werden.
1.4 Ökologisches
Konzept:
Der
für den Naturhaushalt wertvolle Feuchtbereich südwestlich des Plangebietes wird
durch einen Pufferstreifen (Ausgleichsfläche, Versickerungsbereich) vom
eigentlichen Baugebiet getrennt, so dass keine erhebliche Störung des
Feuchtgebietes durch die neue Wohnnutzung zu erwarten ist. Das planerische
Konzept unterstreicht die Bedeutung dieses Bereiches, in dem durch Pflege- und
Versickerungsflächen die vorhandene Struktur fortgeführt wird.
Das gesamte ökologische Konzept wurde im Verfahren
mit der Naturschutzbehörde abgestimmt. Die aufgrund der Nichtverfügbarkeit von
Ausgleichsflächen und von Einwendungen aus dem Naturschutzbereich
erforderlichen, auf die Eingriffs-/Ausgleichsplanung beschränkte 2. Offenlage
im Bebauungsplanverfahren wurde mit der Unteren Naturschutzbehörde gemeinsam
vorbereitet.
Der Planung liegt ein fundiertes, abgestimmtes,
ökologisches (Ausgleichs-) Konzept zugrunde, dass auf Bebauungplanebene näher
erläutert und mit entsprechenden Flächen- und Maßnahmenfestsetzungen fixiert
ist. Entsprechend wird auch auf die Begründung und Festsetzungen im
Bebauungsplan verwiesen.
Defizite im Bezug auf Berücksichtigung vorgegebener
Landschaftsstrukturen bzw. auf den Ausgleich des geplanten Wohngebietes sind
nicht erkennbar.
1.5 Trassendiskussion:
Im Bebauungsplanverfahren wurden verschiedene
Anbindungsmöglichkeiten überprüft - von der Erschließung über die bestehende
Ortsstraßen bis hin zur Gegenüberstellung mehrerer Trassenvarianten nördlich
des Neubaugebietes als Entlastung der bestehenden Wohngebietsstraße Markthöhe
und Himbornstraße.
Es
kann im Rahmen der Flächennutzungs- und Landschaftsplan-Änderung nicht detailliert
auf die Trassendiskussion eingegangen werden, da dies Fragestellungen der
verbindlichen Bauleitplanung sind. Im Bebauungsplan und im noch
abzuschließenden städtebaulichen Vertrag soll u. a. festgelegt werden, dass die
Anbindungsstraße noch vor Beginn der Gesamtbaumaßnahme erstellt wird, um das
bestehende Wohngebiet weitestmöglich vom Baustellenverkehr zu entlasten.
Entscheidend auf Flächennutzungsplanebene ist
zunächst, dass die verkehrliche Erschließung des Neubaugebietes grundsätzlich
gewährleistet ist. Die von der BI favorisierte Trassenvariante V würde vom
Neubaugebiet durch die Talsenke direkt auf die Landesstraße führen. Dieser
Bereich wurde im landschaftsplanerischen Gutachten, welches eine der Grundlagen
der Ausgleichsplanung im Bebauungsplanverfahren darstellt, als potentiell
wertvoller ökologischer Bereich dargestellt, der als Ausgleichsfläche in diesem
Bauleitplanverfahren prädestiniert ist. Im ökologischen Konzept zum
Bebauungsplan ist vorgesehen, hier wieder ökologisch wertvolle Vernässungsbereiche
anzulegen, die jenseits der Landesstraße ihre Fortsetzung haben sollen.
Im Flächennutzungs-/Landschaftsplan sind hier
entsprechende Ausgleichsflächen dargestellt.
Einer neuen Anbindungsstraße durch die Talsenke
entsprechend der Trassenvariante V kann daher nicht zugestimmt werden.
2. Einwendung
vom 27.11.2000 (Eingang):
2.1 Der Bedarf
für das neue Wohngebiet wird in Frage gestellt.
2.2 Die
Kapazität des Kanalsystems für die zusätzliche Einleitung von Schmutzwasser
wird angezweifelt.
2.3 Bzgl. der
Ableitung des Oberflächenwassers bestehen Bedenken.
2.4 Es bestehen
Bedenken gegenüber dem ökologischen Konzept.
2.5 Es bestehen
Bedenken gegenüber der geplanten Anbindungsstraße.
Stellungnahme:
Zu den
Einwendungen wird entsprechend auf die Stellungnahmen 1.1 (Bedarf), 1.2
(Kapazität Kanalsystem), 1.3 (Ableitung Oberflächenwasser), 1.4 (Ökologisches
Konzept) und 1.5 (Trassendiskussion) verwiesen.
3.-6. Einwendungen
vom 21.11. und 23.11.2000
(Eingang):
- Der
Bedarf für das neue Wohngebiet wird in Frage gestellt.
- Die
Kapazität des Kanalsystems für die zusätzliche Einleitung von Schmutzwasser
wird angezweifelt.
- Bzgl.
der Ableitung des Oberflächenwassers bestehen Bedenken.
- Es
bestehen Bedenken gegenüber der geplanten Anbindungsstraße bzw. die Herstellung
vor Baubeginn wird gefordert.
Stellungnahme:
Zu den
Einwendungen wird entsprechend auf die Stellungnahmen 1.1 (Bedarf), 1.2
(Kapazität Kanalsystem), 1.3 (Ableitung Oberflächenwasser) und 1.5
(Trassendiskussion) verwiesen.
7. Einwendungen
vom 17.11.2000 (Eingang):
- Der
Bedarf für das neue Wohngebiet wird in Frage gestellt.
- Die
Kapazität des Kanalsystems für die zusätzliche Einleitung von Schmutzwasser
wird angezweifelt.
- Bzgl.
der Ableitung des Oberflächenwassers bestehen Bedenken.
Stellungnahme:
Zu den
Einwendungen wird entsprechend auf die Stellungnahmen 1.1 (Bedarf), 1.2
(Kapazität Kanalsystem) und 1.3 (Ableitung Oberflächenwasser) verwiesen.
8.-9. Einwendungen
vom 21.11.2000 (Eingang):
- Der
Bedarf für das neue Wohngebiet wird in Frage gestellt.
- Bzgl.
der Ableitung des Oberflächenwassers bestehen Bedenken.
- Es
bestehen Bedenken gegenüber dem ökologischen Konzept (Heranrücken an das
Feuchtgebiet).
- Die
Notwendigkeit bzw. der Verlauf der neuen Anbindungsstraße wird in Frage
gestellt.
Stellungnahme:
Zu den
Einwendungen wird entsprechend auf die Stellungnahmen 1.1 (Bedarf), 1.3
(Ableitung Oberflächenwasser), 1.4 (Ökologisches Konzept) und 1.5
(Trassendiskussion) verwiesen.
10.-11.
Einwendungen vom 21.11. und 22.11.2000 (Eingang):
- Der
Bedarf für das neue Wohngebiet wird in Frage gestellt.
- Die
Kapazität des Kanalsystems für die zusätzliche Einleitung von Schmutzwasser
wird angezweifelt.
- Der
Trassenverlauf der geplanten Anbindungsstraße wird kritisiert.
Stellungnahme:
Zu den
Einwendungen wird entsprechend auf die Stellungnahmen 1.1 (Bedarf), 1.2
(Kapazität Kanalsystems) und 1.5
(Trassendiskussion) verwiesen.
12. Einwendung
vom 23.11.2000 (Eingang):
12.1 Der Bedarf für das neue
Wohngebiet wird in Frage gestellt.
12.2 Es bestehen Bedenken
gegenüber dem ökologischen Konzept.
12.3 Die
Ausweitung des Siedlungsgebietes nördlich der bisherigen Siedlungsgrenze
(Bebauung Markthöhe) wird aus landschaftsgestalterischen Gründen abgelehnt. Auf
die problematische Abwassersituation (Hebeanlage erforderlich) wird
hingewiesen.
12.4 Der Trassenverlauf der
geplanten Anbindungsstraße wird kritisiert.
Stellungnahme:
Zu den
Einwendungen 12.1 und 12.2 wird entsprechend auf die Stellungnahmen 1.1
(Bedarf), 1.4 (Ökologisches Konzept) und 1.5 (Trassendiskussion) verwiesen.
12.3 Die
Entwicklung des Siedlungsgebietes Richtung Norden, das über den Entwurf zum
Regionalplan 2000 abgedeckt ist, ermöglicht neben einer möglichen
Anbindungsstraße, einer Arrondierung des Ortsrandes auch die Gestaltung eines
neuen qualitätsvollen Ortsrandes durch landschaftsprägende Grünstrukturen
(Ausgleichsfläche Baumanpflanzungen).
Die Talsenke als potentiell ökologisch wertvolle
Fläche wird von dieser Siedlungsausweisung nicht berührt.
Die dargestellte Siedlungsfläche ist auf den jetzigen
und den in Aufstellung befindlichen Landschaftsplan Östliche Stadtteile
abgestimmt.
Die Siedlungsausdehnung in Richtung Norden stellt
eine sinnvolle Siedlungsabrundung zur Landesstraße dar. Es wird kein Anlass zur
Planänderung in diesem Bereich gesehen.
Die Ableitung des Schmutzwassers mittels Hebeanlage
ist technisch machbar und die Entsorgung der Fläche ist damit sichergestellt.
Im übrigen wird auf die Abwägung im Bebauungsplanverfahren zum
Satzungsbeschluss hingewiesen, wo nochmals detaillierter auf diese Problematik
eingegangen wird.
13. Einwendung
vom 21.11.2000 (Eingang):
13.1 Der Bedarf für das neue
Wohngebiet wird in Frage gestellt.
13.2 Die
Ausweitung des Siedlungsgebietes nördlich der bisherigen Siedlungsgrenze
(Bebauung Markthöhe) wird aus landschaftsgestalterischen Gründen abgelehnt. Auf
die problematische Abwassersituation (Hebenanlage erforderlich) wird
hingewiesen.
13.3 Der Trassenverlauf der
geplanten Anbindungsstraße wird kritisiert.
Stellungnahme:
Zu den
Einwendungen wird entsprechend auf die Stellungnahmen 1.1 (Bedarf), 12.3
(Ausweitung Siedlungsgebiet) sowie 1.5 (Trassendiskussion) verwiesen.
14. Einwendung
vom 22.11.2000 (Eingang):
- Die
Ausweitung des Siedlungsgebietes nördlich der bisherigen Siedlungsgrenze
(Bebauung Markthöhe) wird aus landschaftsgestalterischen Gründen abgelehnt. Auf
die problematische Abwassersituation (Hebeanlage erforderlich) wird
hingewiesen.
- Der
Trassenverlauf der geplanten Anbindungsstraße wird kritisiert.
- Es wird darauf hingewiesen, dass
beim Hauskauf 1995 kein weiteres Bauvorhaben nördlich der Markthöhe geplant
war.
Stellungnahme:
Es wird
auf die Stellungnahme 12.3 (Ausweitung Siedlungsgebiet), 1.5
(Trassendiskussion) verwiesen. Der Bau einer neuen Anbindungsstraße wurde erst
im Verfahren aufgrund der Diskussion im Ort und verschiedener Untersuchungen mit in die Planung übernommen. In
diesem frühen Planungsstadium war noch keine Anbindungsstraße eingeplant.
15. Einwendung
vom 22.11.2000 (Eingang):
Die
Ausdehnung der Siedlungsfläche nördlich der Markthöhe um eine weiter Bauzeile
wird angeregt.
Stellungnahme:
Es wird
auf die Stellungnahme 12.3 verwiesen, wobei hier darauf hingewiesen wird, dass
eine über die Flächennutzungs- und Landschaftsplan-Änderung hinausgehende
Ausdehnung der Siedlungsfläche Richtung Norden zu stark in die Talsenke eingreifen
würde.
Eine
nochmalige Ausweitung der Wohnbaufläche Richtung Norden wird daher nicht
vorgesehen.
16. Einwendung
vom 12.11.2000 (Eingang).
- Es
wird angeregt, anstelle einer massierten Bebauung eine am Bedarf orientierte
Bebauung des Neubaugebietes vorzunehmen.
- Die
Notwendigkeit einer neuen Straße wird angezweifelt und der geplante
Trassenverlauf wird kritisiert.
Stellungnahme:
Es wird
auf die Stellungnahme 1.1 (Bedarf) und 1.5 (Trassendiskussion) verwiesen.
17. Einwendung
vom 08.11.2000 (Eingang):
17.1 Die
Inanspruchnahme der landwirtschaftlichen Grundstücke (Flurstücke Nr. 22 und
42/3, Flur 12) für ökologische Ausgleichsmaßnahmen wird abgelehnt.
17.2 Es
wird befürchtet, dass durch die geplante Straße die o. g. Grundstücke in
Mitleidenschaft gezogen werden.
Stellungnahme:
17.1 Die
entsprechenden Flächen wurden aus der Planung herausgenommen.
Diese Herausnahme hat auch mit Veränderung der
Ausgleichsplanung geführt (Geltungsbereichsänderung in der Flächennutzungs-/Landschaftsplan-Änderung
sowie 2. Offenlage im Bebauungsplanverfahren).
Die
Einwendung wird berücksichtigt.
17.2 Die
geplante Anbindungsstraße tangiert die o. g. Flurstücke nicht, so dass hier
keine negativen Folgen zu erwarten sind. Im übrigen wird auf die Stellungnahme
1.5 (Trassendiskussion) verwiesen.
18. Einwendung
vom 22.11.2000 (Eingang):
Die
Inanspruchnahme des landwirtschaftlichen Grundstückes (Flurstück Nr. 25, Flur
12) für ökologische Ausgleichsmaßnahmen wird abgelehnt.
Stellungnahme:
Die o. g.
Fläche ist eine für das ökologische Konzept wichtige Fläche, um die geplant
Verlegung des Marienbaches und damit die Umgehung einer bestehenden Verrohrung
zu ermöglichen. Es soll versucht werden, im Rahmen im des
Bebauungsplan-Verfahrens die Fläche zu erwerben, um die Ausgleichsmaßnahme, die
im Bebauungsplan detailliert erläutert wird, umzusetzen.
Der
Einwendung wird daher nicht stattgegeben.
19. Einwendung
vom 22.11.2000 (Eingang):
19. Der Bedarf
für das neue Wohngebiet wird in Frage gestellt.
19.2 Der Verlauf der neuen
Anbindungsstraße wird kritisiert.
Stellungnahme:
Es wird
auf die Stellungnahme 1.1 (Bedarf) und 1.5 (Trassendiskussion) verwiesen.
20.-31
. Einwendungen vom 21.11., 23.11. und 24.11.2000 (Eingang):
Der
Bedarf für das neue Wohngebiet und die Akzeptanz in Schröck für das
Neubauvorhaben wird in Frage gestellt.
Stellungnahme:
Es wird
auf die Stellungnahme 1.1 (Bedarf) verwiesen.
32.-34. Einwendungen vom 23.11. und 27.11.2000
(Eingang):
Die
Kapazität des Kanalsystems für die zusätzliche Einleitung von Schmutzwasser
wird angezweifelt.
Stellungnahme:
Es wird
auf die Stellungnahme 1.2 (Kapazität Kanalsystem) verwiesen.
35.-37. Einwendungen vom 22.11. und 23.11.2000
(Eingang):
- Bzgl.
der Ableitung des Oberflächenwassers bestehen Bedenken.
- Der
Verlauf der neuen Anbindungsstraße wird kritisiert bzw. die zeitnahe
Herstellung wird gefordert.
Stellungnahme:
Es wird
auf die Stellungnahmen 1.3 (Ableitung Oberflächenwasser) und 1.5
(Trassendiskussion) verwiesen.
38.-4.. Einwendungen vom 20.11., 21.11., 22.11.
und 24.11.2000 (Eingang):
Bzgl. der
Ableitung des Oberflächenwassers bestehen Bedenken.
Stellungnahme:
Es wird
auf die Stellungnahme 1.3 (Ableitung Oberflächenwasser) verwiesen.
44. Einwand
vom 06.11. und 03.12. 2000 (Eingang):
44.1 Die
Kapazität des Kanalsystems für die zusätzliche Einleitung von Schmutzwasser
wird angezweifelt.
44.2 Bzgl. der Ableitung des
Oberflächenwassers bestehen Bedenken.
Stellungnahme:
Zu den
Einwendungen wird entsprechend auf die Stellungnahmen 1.2 (Kapazität
Kanalsystem) sowie 1.3 (Ableitung Oberflächenwasser) verwiesen.
45.-69. Einwendungen verschiedenen Datums:
- Der
Trassenverlauf der geplanten Anbindungsstraße wird kritisiert bzw. wird die
zeitnahe Herstellung der Anbindungsstraße gefordert.
Stellungnahme:
Zu diesen
Einwendungen wird auf die Stellungnahme 1.5 (Trassendiskussion) verwiesen.
70.-81. Einwendungen vom 23.11 und 24.11.2000
(Eingang):
Diese
Einwendungen beziehen sich auf Kindergartenneubau, Spielplatzherstellung und
städtebauliche Fragestellungen (Gebäudehöhen, Wohngebietsnutzungen), die
lediglich das Bebauungsplanverfahren betreffen.
Diese
Stellungnahmen liegen nicht bei, können aber - wenn gewünscht - eingesehen
werden.
Dietrich
Möller
Oberbürgermeister
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
- selbst verantwortlich
- andere Verantwortlichkeit
- Aufgabe bearbeiten
- NA
- TOP
- Keine Zusammenstellung
- Dokument erstellen
- Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen
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