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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/0249/2021

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Magistrat wird gebeten folgenden Beschluss zu fassen:

 

1. Die Stadt Marburg sieht sich als moderne, serviceorientierte, effiziente Verwaltung und richtet ihre Dienstleistungen und insbesondere ihre Online-Dienstleistungen konsequent aus Sicht des Nutzers für den Nutzer aus. Wir stellen einfache, klar verständliche und effiziente Onlinedienste für alle Nutzenden bereit.

2. Neue Dienstleistungen und Angebote der Stadt Marburg sowie deren Regelwerke (Förderrichtlinien, Kommunale Satzungen u. a.) sind ab sofort so zu gestalten, dass Sie, sofern rechtlich zulässig, auch als Online-Dienstleistung angeboten werden können.

3. Die Stadt Marburg nutzt die OZG-Leistungen aus dem Programm „OZG Bund“ und stellt Sie für ihre Bürger*innen und Unternehmen bereit. Sollte für diese OZG-Leistungen bereits eine Lösung bei der Stadt Marburg existieren oder es alternative Angebote geben, so erfolgt eine Kosten- Nutzenanalyse um die beste Lösung zum Einsatz zu bringen.

4. Die Stadt Marburg nutzt die OZG-Leistungen aus dem Programm „OZG Kommunal“ des Landes Hessen und stellt Sie für ihre Bürger*innen und Unternehmen bereit. Sollte für diese OZG-Leistungen bereits eine Lösung bei der Stadt Marburg existieren oder es alternative Angebote geben, so erfolgt eine Kosten- Nutzenanalyse um die beste Lösung zum Einsatz zu bringen.

5. Alle Online-Dienstleistungen werden für Bürger*innen und Unternehmen zentral auf dem Service-Portal https://digital.marburg.de aufgelistet. Zusätzlich werden die Online-Dienstleistungen bei der Dienstleistungsbeschreibung auf dem Internetauftritt der Stadt Marburg aufgeführt. Das Service-Portal wird vom FD 19 – Digitalisierung verwaltet. Für die Darstellung seines Dienstleistungsangebotes auf dem Internetauftritt der Stadt Marburg ist jeder Fachdienst selbst verantwortlich.

6. Die Stadt Marburg wird zukünftig die Frequentierung und Nutzungsprobleme der Onlinedienste auf dem Service-Portal https://digital.marburg.de und nachgelagerte Seiten/onlinedienste auswerten (Website-Analyse mittels Statistik Cookies und Analysedienste) um die Dienstleistungsqualität insgesamt zu verbessern, Stärken und Schwächen zu analysieren und Verbesserungspotenziale zu erkennen. Die Datenerhebung erfolgt unter Einhaltung der geltenden Rechtsvorschriften (DSGVO, Cookie Zustimmungsreglung u. a.) und wird über die Zustimmung zur Cookie-Auswahl und der Datenschutzerklärung den Nutzenden bekannt geben.

7. Die Stadt Marburg strebt eine Verwaltungsdigitalisierung bei der OZG-Umsetzung an. In die OZG-Umsetzung wird die komplette Digitalisierung der in der Verwaltung ausgeführten Geschäftsprozesse wird ebenso einbezogen wie die Weiterentwicklung und den Ausbau der elektronischen Vorgangsbearbeitung und das Führen von elektronischen Akten. Die Verwaltungsdigitalisierung umfasst die Analyse, Umgestaltung und Optimierung von Bearbeitungsprozessen in der Verwaltung um diese digital optimal abzubilden und effizient auszuführen.

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Sachverhalt

Eine effiziente Abwicklung von Verwaltungsverfahren schafft Rechtssicherheit, erhöht die Zufriedenheit der Antragstellenden und erhöht als positiver Standortfaktor die Attraktivität der Stadt. Insbesondere E-Government-Anwendungen, also Serviceportale mit elektronischen Verwaltungsleistungen, sind geeignet, die Verwaltung effizienter zu machen. Onlinedienste ermöglichen Bürger*innen und Unternehmen eine einfache Antragstellung rund um die Uhr. Antragsprozesse sind online zudem weniger fehleranfällig zu gestalten und tragen so zu einer anwenderfreundlichen und zugleich ordnungsgemäßen Aufgabenerfüllung bei.

 

Bis Ende 2022 sollen Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen möglichst viele Verwaltungsleistungen online erledigen können. Das legt das „Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen“ (OZG) fest, das im August 2017 in Kraft getreten ist. Einen Großteil der 575 Verwaltungsleistungen, deren Digitalisierung durch das OZG vorgeschrieben ist, werden durch die Kommunen erbracht. Dabei kann eine umfassende Digitalisierung und Vereinheitlichung der deutschen Verwaltung kann nur im Zusammenspiel vom Bund, den 16 Bundesländern und allen 11.000 Kommunen gelingen.

 

Ursprünglich war die Zusammenarbeit für die OZG Umsetzung in sogenannten Digitalisierungslaboren, unter der Federführung von einem Bundesministerium und einem Bundesland, organisiert. Ziel dabei war die Erarbeitung einer Blaupause zur Umsetzung des Onlinedienstes sowie das Ermitteln des Änderungsbedarfs bei Rechtsvorschriften und Gesetzen. Jede Kommune sollte dann anhand der erarbeiteten Blaupause, ähnlich wie bei einem Kochrezept, selbst die Umsetzung durch den Kauf und die Einrichtung von Hard- und Softwarekomponenten, durchführen.

 

Mittlerweile steht bei der Zusammenarbeit von Bund, Ländern und Kommunen ein Konzept unter dem Motto „Einer für Alle (EfA)“ im Mittelpunkt. Dabei sollen Onlinedienste bundesweit nur einmal umgesetzt werden und stehen dann allen Beteiligten für eine mögliche Nachnutzung zur Verfügung. Im Vergleich zu dem Modell „Blaupause“ werden dabei also fertige Gerichte/Menüs geliefert, die sofort gegessen werden können. Durch dieses Vorgehen können neue Lösungen schnell flächendeckend eingeführt werden und es werden bundesweit starke finanzielle Synergien erreicht. Zudem wird eine Standardisierung erzielt, welche aus Sicht der Bürger*innen und Unternehmen sehr zu begrüßen ist.

Das Land Hessen hat zusätzlich zu den Bundesvorhaben das Vorhaben „OZG-Umsetzung“ eingeleitet und finanziert. Im Rahmen der Förderprogramme „Starke Heimat Digitalisierung Phase I“ und „Starke Heimat Digitalisierung Phase II“ unterstützt es die Landkreise und Kommunen bei der Digitalisierung der Verwaltung.

 

Zudem ist die Universitätsstadt Marburg einer interkommunalen Zusammenarbeit mit den Städten Gießen, Fulda, Limburg und Wetzlar beigetreten (VO/7625/2020 Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur interkommunalen Zusammenarbeit für die Umsetzung des Onlinezugangsgesetz (OZG) im Verbund der Mittelstädte Hessens), um gemeinsam die OZG-Umsetzung voranzubringen. Bei dieser Zusammenarbeit stehen die Synergien durch die besonderen Anforderungen der Mittelstädte im Vordergrund, zudem wird eine Arbeitsteilung erreicht.

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat bereits 2017 die Strategie „Digitale Verwaltung“ (VO/5644/2017 Strategie und Leitbild „Digitale Verwaltung Marburg“) beschlossen. In dieser Strategie ist die E-Administration eine wichtige Säule. Bereits dort ist der Zusammenhang zwischen E-Administration und Online Diensten beschrieben.

Voraussetzung für das Anbieten von Online Diensten ist eine digitale Bearbeitung im Back-Office. Hierzu ist es notwendig die internen (Bearbeitungs-)Prozesse, die aus dem Online Dienst hervorgehen, auf die neue Online-Möglichkeit abzustimmen und weitestgehend medienbruchfrei zu digitalisieren.

Die Verwaltungsdigitalisierung, also die Digitalisierung der Sachbearbeitung in der Verwaltung vom digitalen Annehmen von Anträgen über das digitale Zustellen von Ergebnissen bis zum digitalen Aufbewahren des Vorgangs, ist keine gesetzliche Anforderung des Online-Zugangsgesetzes (OZG).  Die digitale Bearbeitung (also E-Administration) ist jedoch die zwingende Voraussetzung für eine effiziente, medienbruchfreie Umsetzung des OZG.

 

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister

 

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Finanz. Auswirkung

 

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