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Ratsinformation
Beschlussvorlage - VO/0250/2021
Grunddaten
- Betreff:
-
Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2020
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20.1 - Haushalts- und Finanzangelegenheiten
- Bearbeiter*in:
- Janina Kaiser
- Verfasser*in:
- Stefanie Tripp, Katharina Rubner
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Magistrat
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Vorberatung
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Erledigt
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Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss
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Vorberatung
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21.09.2021
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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24.09.2021
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten zu beschließen:
1. Der Jahresabschluss 2020 in der vom Magistrat vorgelegten Fassung wird gemäß § 112 Hessische Gemeindeordnung (HGO) in Verbindung mit § 51 Nr. 9 HGO zur Kenntnis genommen und dem Prüfungsamt der Universitätsstadt Marburg zugeleitet.
Im Jahresabschluss ist berücksichtigt:
• Der im Produkt 469030 Abfallwirtschaft entstandene Fehlbetrag wird in Höhe von 293.520,91 € aus dem Sonderposten für den Gebührenausgleich Abfallwirtschaft entnommen.
• Die im Budgetbericht als Teil des Jahresabschlusses ausgewiesenen Budgetüberschreitungen werden innerhalb der Dezernatsbudgets ausgeglichen. Eine Vorbelastung der Budgets der Folgejahre erfolgt nicht.
• Der Jahresfehlbetrag im ordentlichen Ergebnis 2020 beträgt 1.230.965,00 €. Dieser Betrag wird aus der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses ausgeglichen.
• Der Jahresüberschuss im außerordentlichen Ergebnis 2020 beträgt 370.984,43 €. Dieser Betrag wird der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt.
2. Nach Abschluss der Prüfung durch das Prüfungsamt der Stadt Marburg wird der Magistrat nach § 113 und § 114 in Verbindung mit § 51 Nr. 9 HGO den Jahresabschluss zusammen mit dem Schlussbericht des Prüfungsamtes der Stadtverordnetenversammlung zur Beratung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss und über die Entlastung des Magistrats vorlegen.
Sachverhalt
Nach § 114 HGO beschließt die Stadtverordnetenversammlung über den vom Prüfungsamt geprüften Jahresabschluss und entscheidet zugleich über die Entlastung des Magistrats. Zuvor unterrichtet der Magistrat die Stadtverordnetenversammlung nach § 112 HGO über den Abschluss.
Der Jahresabschluss 2020 liegt prüffähig vor. Er bietet mit der Bilanz, den Erläuterungen, dem Rechenschaftsbericht und den Anlagen unter Berücksichtigung der in einer Bilanz zu treffenden Annahmen und Bewertungen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Stadt Marburg.
Die wesentlichen Ergebnisse des Jahresabschlusses 2020 unter dem Vorbehalt der Prüfung sind:
• Das ordentliche Ergebnis weist einen Fehlbetrag von -1.230.965,00 €, das außerordentliche Ergebnis einen Überschuss von 370.984,43 € aus.
• Der Fehlbetrag des ordentlichen Ergebnisses kann aus der Rücklage aus den Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses gedeckt und der Überschuss des außerordentlichen Ergebnisses kann der Rücklage aus den Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt werden.
• Der Finanzhaushalt wurde mit Investitionsfondsdarlehen von 2,8 Mio.€ und mit Darlehen aus Kommunalinvestitionsprogrammen in Höhe von 4,4 Mio. € finanziert.
• Die Kredite wurden durch Tilgungen in Höhe von rund 10 Mio. € abgebaut.
• Der von der Stadtverordnetenversammlung mit dem Haushalt 2020 gesetzte Rahmen wurde vom Magistrat insgesamt eingehalten.
Abschluss der Gebührenhaushalte
Im Rahmen der Arbeiten für den Jahresabschluss 2020 war zunächst das Produkt 469030 -Abfallwirtschaft zu überprüfen und auszugleichen. Dabei sind anfallende Überschüsse dem Sonderposten für den Gebührenausgleich zuzuführen bzw. anfallende Fehlbeträge aus dem Sonderposten zu decken.
Der Gebührenhaushalt der Abfallwirtschaft schließt mit einem Defizit ab, das mit einem Betrag in Höhe von 293.520,91 € aus der Rücklage gedeckt werden kann. Der Bestand der Rücklage wird dadurch aufgebraucht und beträgt zum 31.12.2020 somit 0,00 €.
Abrechnung der Budgets
Die Stadtverordnetenversammlung wurde im Haushaltsjahr 2020 regelmäßig über den Stand der Budgets unterrichtet. Insgesamt ist festzustellen, dass bei einzelnen Budgets Überschreitungen vorliegen, die jedoch innerhalb der Fachdienst-, Fachbereichs- und der Dezernatsbudgets ausgeglichen wurden.
Kapitalaufstockung der Adolf- und Luisa-Haeuser-Stiftung
Die Stadtverordnetenversammlung hat in 2001 den Magistrat mit der Prüfung beauftragt, ob 10 % des jährlichen Ertrags der Adolf- und Luisa-Haeuser-Stiftung zur Kapitalaufstockung verwendet und damit der Stiftungszweck unabhängig von der Geldentwertung dauerhaft gesichert werden kann.
Im Haushaltsjahr 2020 können dem Stiftungsvermögen wie bereits in den Vorjahren aufgrund des aktuellen Zinsniveaus keine Mittel zur Kapitalaufstockung zugeführt werden.
Abschluss des Ergebnishaushalts
Die folgenden Übersichten zeigen die Entwicklung des ordentlichen Ergebnisses im Zeitvergleich.
Der Ergebnishaushalt erwirtschaftet zwar einen Fehlbetrag im ordentlichen Ergebnis von rd. -1,2 Mio. €. Damit übertrifft er jedoch deutlich das geplante Ergebnis von - 19,4 Mio. €.
Damit die Stadt Marburg ihre Aufgaben der Daseinsvorsorge erfüllen kann, war im Jahr 2020 die Aufnahme von Krediten in Höhe von 7,2 Mio. € erforderlich. Durch die höhere Tilgung von 10 Mio. € konnten jedoch eine neg. Nettoneuverschuldung von 2,8 Mio. € erreicht und somit Schulden abgebaut werden.
Rücklagen
Unter Berücksichtigung des Jahresabschlussergebnisses 2020 ergeben sich folgende Rücklagenbestände:
Rücklage aus dem ordentlichen Ergebnis: 130.543.663,82 €
Rücklage aus dem außerordentlichen Ergebnis: 5.503.883,60 €
Dr. Thomas Spies
Oberbürgermeister
Anlagen: Jahresabschlussbericht 2020
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,1 MB
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- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
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