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Ratsinformation
Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/1045/2012
Grunddaten
- Betreff:
-
Innenentwicklung vor Außenentwicklung
Antrag auf Aufnahme in das Hessische Dorferneuerungsprogramm
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers.
- Federführend:
- 61 - Stadtplanung und Denkmalschutz
- Bearbeiter*in:
- Ellen Fischer
- Verfasser*in:
- Rose Michelsen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Magistrat
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Vorberatung
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Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss, Liegenschaften
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Vorberatung
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22.03.2012
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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30.03.2012
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgende Beschlüsse zu fassen:
1. Die Stadt Marburg stellt zur Weiterführung des Projektes Innenentwicklung vor Außenentwicklung einen Antrag auf Aufnahme der gesamten Marburger Außenstadtteile in das Hessische Dorferneuerungsprogramm.
2. Um dem Ziel der Innenentwicklung nicht entgegenzuarbeiten, sollen keine konkurrierenden Baugebiete in den Außenstadtteilen ausgewiesen werden.
Sachverhalt
Begründung:
Im Juni 2010 wurde der Ergebnisbericht zum Marburger Innenentwicklungsprojekt mit dem Titel Unsere Dörfer Perspektiven für die Zukunft fertig gestellt. Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 27. August 2010 den Bericht zur Kenntnis genommen und die Weiterführung des Projektes beschlossen.
Von der Kooperation mit der Altbau-Börse, über die Bereitstellung eines Beratungsangebotes bis zur Möglichkeit einer kleineren finanziellen Unterstützung für die Umbauplanung leer stehender Bausubstanz wird das Projekt auf städtischer Ebene weitergeführt. Es hat sich allerdings gezeigt, dass noch ein erheblicher Gesprächs- und Informationsbedarf besteht, um die jetzt schon bestehenden Angebote bekannt zu machen. Weiterhin ist eine umfangreiche fachliche und finanzielle Unterstützung der Eigentümer erforderlich, um einen Anreiz und ein Umdenken hin zu einer wirkungsvollen Innentwicklung zu erreichen.
Zur Absicherung und effektiven Weiterführung des Innenentwicklungsprojektes wurde bereits im Dezember 2011 auf der Grundlage der bisherigen Arbeiten in Verbindung mit dem o. g. Beschluss der Stadtverordnetenversammlung ein formloser Antrag auf Aufnahme der Marburger Außenstadtteile in das Dorferneuerungsprogramm gestellt. (s. Anlage)
Das Land Hessen hat vor dem Hintergrund des demografischen Wandels sowie des zunehmenden Leerstandes und den damit verbundenen komplexen Herausforderungen an die Städte und Gemeinden die Handlungsebene des Hessischen Dorferneuerungsprogramms vom Einzelort hin zur gesamtkommunalen Ebene geöffnet. Die Anerkennung neuer Dorferneuerungsschwerpunkte erfolgt in 2012 erstmals für die ganze Kommune mit all ihren Orts-/ und Stadtteilen als ein Förderschwerpunkt. Die endgültigen Rahmenbedingungen zur Aufnahme neuer Schwerpunkte und zu Fördermodalitäten stehen noch nicht fest, die Eckpunkte des neuen Programms können der als Anlage beigefügten Information zum Antrag auf Aufnahme in das hessische Dorferneuerungsprogramm 2012 entnommen werden.
Die Zielrichtung und die bisherigen Projektansätze des Marburger Innenentwicklungsprojektes passen mit den überarbeiteten Rahmenbedingungen des Hessischen Dorferneuerungsprogramms überein. Über eine Aufnahme aller Außenstadtteile in das Förderprogramm kann eine wirkungsvolle Unterstützung und damit Weiterentwicklung des Marburger Projektansatzes sichergestellt werden.
Voraussetzung für eine Projektförderung ist ein aktueller Beschluss der Stadtverordnetenversammlung über die Antragstellung sowie ein ebenfalls aktueller Beschluss, dass keine zur Innenentwicklung konkurrierenden Baugebietsausweisungen erfolgen oder geplant sind.
Die Stadt Marburg hat bereits mit dem Grundsatzbeschluss zur Baulandentwicklung in 2005 sowie der darauf aufbauenden Prioritätenliste zur gezielten Ausweisung kleiner, nicht in Konkurrenz zu den Zielen der Dorferneuerung stehenden Bauflächen und dem Beschluss zur Weiterführung des Innenentwicklungsprojektes in 2010 die Weichen für die weitere Siedlungspolitik mit dem Schwerpunkt Innenentwicklung gestellt. Der vorliegende Beschluss dient der Zusammenfassung und der Aktualisierung der vorliegenden Beschlüsse für die Antragstellung zur Aufnahme in das Dorferneuerungsprogramm.
Da uns die Informationen der Wirtschafts- und Infrastrukturbank (WI-Bank) zur Antragsstellung erst Ende Januar bekannt waren, die Anträge über die Landkreise aber spätestens am 31.03.2012 bei der WI-Bank eingegangen sein müssen, wird bereits parallel zur Beschlussfassung die Aufnahme in das Hessische Dorferneuerungsprogramm formell beantragt. Nach einem Schreiben des Fachdienstes Dorferneuerung und Regionalentwicklung beim Landkreis Marburg-Biedenkopf sollen Anträge dort bis zum 29.Februar eingereicht werden, damit die Antragsfrist bei der WI-Bank eingehalten werden kann.
Dr. Franz Kahle
Bürgermeister
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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351,8 kB
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