Universitätstadt Marburg

?

Hauptnavigation der Seite

Kartenanwendung der Stadt Marburg

Seiteninhalt

Inhaltsbereich der Seite
Sie sind hier: Politik & Stadtgesellschaft > Stadtpolitik > Stadtparlament (STVV)

Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/0391/2021

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

 

Reduzieren

Sachverhalt

  1. Die Mitglieder des Magistrats werden nach § 46 der Hessichen Gemeindeordnung (HGO) von der Stadtverordnetenvorsteherin in öffentlicher Sitzung in ihr Amt eingeführt und durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Aufgaben verpflichtet.

 

  1. Die Amtszeit beginnt mit dem Tage der Aushändigung der Urkunde über die Berufung in das Amt oder mit dem in der Urkunde genannten späteren Zeitpunkt (§ 46 Abs. 2 HGO).

 

  1. Die Urkunde wird dem Oberbürgermeister von der Vertreterin im Amt überreicht.

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

 

Loading...
Mobile Navigation schliessen