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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/0421/2021

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Um die Klimaneutralität im Stadtbusverkehr bis zum Jahr 2030 zu erreichen, erkennt die Stadtverordnetenversammlung die Notwendigkeit zur Umsetzung des Batterie-Oberleitungsbus-Projekts (BOB) an. Sie setzt sich aktiv für die positive Kommunikation des Projekts gegenüber der Stadtgesellschaft ein und unterstützt aktiv alle erforderlichen planerischen, öffentlichkeitswirksamen, genehmigungsrechtlichen, baulichen und technischen Maßnahmen.

 

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Sachverhalt

  1. Ausgangslage

Die Universitätsstadt Marburg hat den Klimanotstand ausgerufen und will bis zum Jahr 2030 klimaneutral sein. Der Stadtbusverkehr soll dazu einen angemessenen Beitrag leisten; u. a. durch die Elektrifizierung der Antriebe und die Erweiterung der Beförderungskapazitäten. Der Batterie-Oberleitungsbus (im Folgenden BOB genannt), leistet auf den anspruchsvollen topographischen Linien 2 und 7 hierzu einen wichtigen Beitrag.

Die Teilstudie „Machbarkeitsstudie von HO-Busverkehr in Deutschland – am Beispiel Marburg und Trier“, die vom Fraunhofer Institut für System- und Innovationsforschung (ISI)/Karlsruhe im Jahr 2018 erstellt wurde, hat die konkreten Verhältnisse in der Universitätsstadt Marburg analysiert. Demnach können reine Batteriebusse Linien mit hohem Fahrgastaufkommen und anspruchsvoller Topografie nur unzuverlässig bedienen. Daher ist es notwendig 30-50% dieser Fahrstrecken mit Oberleitung auszustatten.

Vor diesem Hintergrund hat die Stadtverordnetenversammlung am 16.Juli 2021 beschlossen, dass ein Planfeststellungsverfahren für den Bau und Betrieb einer partiellen Oberleitung für das BOB-Projekt in der Universitätsstadt Marburg durchgeführt werden soll und die Stadtwerke Marburg Consult GmbH (SWMC) zur praktischen Abwicklung des Planfeststellungsverfahrens bevollmächtigt werden (VO/0136/2021 „Plangenehmigungsverfahren zum Bau und Betrieb einer partiellen Oberleitung für Batterie-Oberleitungsbusse in der Universitätsstadt Marburg“).

 

  1. Technische Voraussetzungen

Die Elektrifizierung des Stadtbusverkehrs wird sich auf das Stadtbild der Universitätsstadt Marburg auswirken. Ein wesentlicher Teil der Ladeinfrastruktur soll in Form eines Oberleitungssystems auf Teilabschnitten der Linien 2 und 7 und an ausgewählten Stellen im Liniennetz in Form von punktuellen Ladestationen errichtet werden. Hierdurch wird sichergestellt, dass neben der Ladung der Batterien auch die notwendige Traktionsenergie für die anspruchsvollen topografischen Anforderungen im Busliniennetz der Universitätsstadt Marburg zur Verfügung stehen. Im Busdepot ist die Errichtung von Ladesystemen für die Übernachtladung vorgesehen, um die Nachladung der Batterien von Stadtbussen mit Stromabnehmern und auch die Batterieladung der Stadtbusse zu ermöglichen, die aus wirtschaftlichen Gründen nicht mit Stromabnehmern für die Oberleitung ausgestattet werden.

Die aus technischer Sicht notwendigen Abschnitte und Standorte für die Oberleitungsinfrastruktur werden derzeit von der mit dem Plangenehmigungsverfahren beauftragten Planungsbüro-gemeinschaft (BIGE BOB Marburg IFB-VI) geprüft.

 

3. Genehmigungsrechtlicher Hintergrund sowie Bürger*innenbeteiligung

Das Vorhaben zur Elektrifizierung des Stadtbusverkehrs in der Universitätsstadt Marburg mit einem Oberleitungssystem ist von den zuständigen Behörden zu genehmigen. Hierzu wird ein entsprechendes Planfeststellungsverfahren für den Bau der Infrastruktur durch den zuständigen Vorhabenträger, der Universitätsstadt Marburg, beim Regierungspräsidium Gießen beantragt.

Im Zuge der Planungsphase für das Planfeststellungsverfahren muss die Öffentlichkeit frühzeitig durch den Vorhabenträger beteiligt werden. Die frühe Öffentlichkeitsbeteiligung soll dazu dienen, dass die betroffene Öffentlichkeit frühzeitig über die Ziele des Vorhabens, die Umsetzungsmöglichkeiten und die voraussichtlichen Auswirkungen des Vorhabens unterrichtet wird. 

 

Die vorliegende Beschlussfassung soll ein positives Signal der politisch Verantwortlichen in der Universitätsstadt Marburg in die Öffentlichkeit tragen und eine genehmigungsfähige, mehrheitlich befürwortete Planfeststellung der Stadtgesellschaft unterstützen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Wir verweisen hierzu auf die Stvo-Vorlage VO/0136/2021 vom 16.07.2021.

 

 

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister

 

Beteiligung an der Vorlage durch:

FBL 6

FD 61

FD 66

 

 

 

B

 

A: Anhörung; B: Beteiligung; K: Kenntnisnahme; S: Stellungnahme

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