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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage Magistrat - VO/0422/2021

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Fachdienst Schule wird in einem Pilot-Projekt für die Dauer von 3 Jahren (01.02.2022 bis 31.12.2024) mit der Umsetzung von Ferienbetreuungsangeboten an Marburger Grundschulen im Pakt für den Nachmittag beauftragt. Im Rahmen des Pilot-Projekts plant, organisiert und setzt der Fachdienst Schule in eigener Verantwortung Ferienbetreuungsangebote von jeweils bis zu 4 Wochen in den Schuljahren 2022/23 und 2023/24 an ausgewählten Grundschulstandorten um. Beginnend mit dem Schuljahr 2022/23 stellt der Fachdienst Schule ein bedarfsgerechtes Ferienbetreuungsangebot an den Verbundgrundschulen West, der Tausendfüßler Schule und der Sophie-von-Brabant-Schule bereit. Die dafür benötigten Personalressourcen werden dem Fachdienst Schule zur Verfügung gestellt.

An allen Grundschulstandorten im Pakt für den Nachmittag ist ein bedarfsgerechtes Ferienbetreuungsangebot durch die Universitätsstadt Marburg sicherzustellen. Dies erfolgt in enger Abstimmung der Fachdienste Schule und Jugendförderung.

 

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Sachverhalt

Zum Schuljahr 2021/22 ist die Universitätsstadt Marburg in ein für sie neues Betreuungs- und Ganztagsschulmodell an Grundschulen – den Pakt für den Nachmittag (PfdN) – eingestiegen (Beschluss VO/7534/2020 vom 04.08.2020 und Beschluss VO/7778/2020 vom 11.01.2021). Im PfdN arbeiten die Schule und der Schulträger eng miteinander zusammen, um ein gutes, verlässliches Ganztags- und Betreuungsangebot für Kinder und Familien bereitzustellen. An Schultagen soll ein bedarfsgerechtes Betreuungsangebot bis 17 Uhr angeboten werden. Darüber hinaus ist für Kinder, die eine Pakt-Schule besuchen, ein bedarfsgerechtes Ferienbetreuungsangebot sowie eine Betreuung an beweglichen Ferientagen durch den Schulträger bereitzuhalten. Den Rahmen für die Zusammenarbeit, den Angebotsumfang und die jeweiligen Verantwortungsbereiche bilden Kooperationsvereinbarungen zwischen dem Land Hessen und dem Schulträger sowie auf der lokalen Ebene zwischen Schule, Schulträger und ggf. weiteren Kooperationspartnern (z.B. freie Träger).

 

Grundschulen, die sich zur ganztägig arbeitenden Schule entwickeln oder als Ganztagsschule weiterentwickeln wollen, können dies künftig nur noch im PfdN oder als verpflichtende Ganztagsschule im Profil 3. Damit werden in den kommenden Jahren weitere Marburger Grundschulen in den PfdN einsteigen und die Stadt Marburg als Schulträger wird insbesondere ihr Ferienbetreuungsangebot an Grundschulen ausbauen müssen.

 

Das bringt einige Veränderungen für die Fachdienste Schule und Jugendförderung mit sich. Gleichzeitig stellen die Entwicklung der Grundschulen im PfdN und die damit einhergehenden veränderten Anforderungen an den Schulträger eine gute Vorbereitung auf den zukünftigen Ganztagsbetreuungsanspruch im Grundschulalter dar. Beginnend mit dem 1. Jahrgang im Schuljahr 2026/27 muss der Schulträger sowohl ein ganztägiges Betreuungsangebot inkl. der Abdeckung von beweglichen Ferientagen für alle Grundschüler*innen bereithalten als auch eine Ferienbetreuung im Umfang von 8 Wochen im Jahr anbieten. Wie genau die gesetzlichen Rahmenbedingungen und die gesetzliche Verankerung des Ganztagsanspruchs in Hessen aussehen werden, ist derzeit allerdings noch nicht durch das Land Hessen entschieden. Das vorliegende Pilot-Projekt ist daher so konzipiert, dass es – je nach Entscheidung – entsprechend den zukünftigen gesetzlichen Anforderungen angepasst werden kann.

 

Um einen wichtigen Schritt auf dem Weg hin zur Umsetzung des Ganztagsanspruchs im Grundschulalter zu gehen, wird der Fachdienst Schule in einem auf 3 Jahre angelegten Pilot-Projekt in eigener Verantwortung Ferienbetreuungsangebote von jeweils bis zu 4 Wochen beginnend mit den Herbstferien 2022 in den Schuljahren 2022/23 und 2023/24 an ausgewählten Grundschulstandorten planen, organisieren und umsetzen sowie im Nachgang auswerten. Die 4 Wochen werden vom Fachdienst Schule festgelegt und umfassen 1 Herbstferienwoche, 1 Osterferienwoche und 2 Sommerferienwochen. Die Standorte des Pilot-Projekts werden in Abstimmung mit dem Fachdienst Jugendförderung ausgewählt. Dabei werden die Erfordernisse des Fachdienstes Schule, neue Strukturen an unterschiedlichen Schulstandorten aufzubauen und zu erproben ebenso berücksichtigt wie bestehende Strukturen und Ferienangebote der Jugendförderung (z.B. auf dem Freizeitgelände Stadtwald).

 

Bislang werden städtische Ferienbetreuungsangebote gewöhnlich durch den Fachdienst Jugendförderung angeboten. Daher hat die Jugendförderung auch für die 3 Schulen, die zum Schuljahr 2021/22 in den PfdN eingestiegen sind, eine Ferienbetreuung angeboten. Am Standort Waldschule Wehrda konnte auf bereits vorhandenes Ferienbetreuungsangebot der Jugendförderung aufgebaut werden, welches jetzt bei Bedarf ausgeweitet wird. An den Standorten Sophie-von-Brabant-Schule und Emil-von-Behring-Schule hat die Jugendförderung erstmals in den Herbstferien 2021 eine Ferienbetreuung angeboten und setzt dieses Angebot auch für die Osterferien 2022 und die Sommerferien 2002 fort.

 

Die Ausweitung von Ferienbetreuungsangeboten im Rahmen des PfdN und perspektivisch durch den Ganztagsbetreuungsanspruch im Grundschulalter stellen in den jetzigen städtischen Strukturen jedoch eine besondere Herausforderung dar. Voraussichtlich werden bereits zum Schuljahr 2022/23 weitere 3 Schulen (Grundschule Marbach, Tausendfüßler Schule und Verbundgrundschulen West) in den PfdN einsteigen. Aufgrund dieser rasanten Entwicklung soll der Fachdienst Schule in einem Pilot-Projekt in die Umsetzung von Ferienbetreuungsangeboten an Grundschulen im PfdN sowie zukünftig im Rahmen des Ganztagsanspruchs einsteigen. Ziel des Pilot-Projekts ist es, eine eigene Systematik zur Sicherstellung von Ferienbetreuungsangeboten im Fachdienst Schule zu entwickeln und damit zunächst eine Ergänzung und Erweiterung zum bestehenden Ferienbetreuungsangebot des Fachdienstes Jugendförderung anzubieten.

 

 

 

Kirsten Dinnebier

Stadträtin

 

 

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Finanz. Auswirkung

Zum Aufbau einer verlässlichen Personalressource zur Umsetzung des zukünftigen Ganztagsanspruchs im Grundschulalter werden im Fachdienst Schule langfristig zusätzliche Stellenanteile benötigt. Als erster Schritt werden für das Haushaltsjahr 2023 zur Durchführung der Ferienbetreuung zusätzliche Stellenanteile für pädagogische Fachkräfte, geringfügig Beschäftigte sowie Hauswirtschaftskräfte benötigt. Die Höhe der zusätzlichen Stellenanteile ist abhängig von der tatsächlichen Zahl der Anmeldungen für die Ferienbetreuung an den Standorten.

 

Für das Haushaltsjahr 2023 geht der Fachdienst Schule aus von einem Bedarf an zusätzlichen Fachkraftstunden im Umfang von 1,52 VZÄ Entgeltgruppe S8a. Darüber hinaus werden zusätzliche geringfügige Beschäftigte als Zweitkraft bei der Ferienbetreuung im Umfang von 0,25 VZÄ Entgeltgruppe E2 und zusätzliche Hauswirtschaftskräfte im Umfang von 0,25 VZÄ Entgeltgruppe E2Ü benötigt.

 

Auch wird an den betreffenden Schulen eine Erhöhung der allgemeinen Betriebs- und Bewirtschaftungskosten bei längeren Öffnungszeiten der Schule und Öffnung in den Schulferien entstehen.

Gleichzeitig entstehen Mehreinnahmen dadurch, dass für die Ferienbetreuung ein Betreuungsentgelt und Essensgeld erhoben werden.

 

Bei voranschreitendem Ausbau von Ferienbetreuungsangeboten im Rahmen des Pakts für den Nachmittag ist in den kommenden Jahren von weiteren zusätzlichen finanziellen Aufwendungen (Personal-, Sach- und ggf. Investivkosten) in den Fachdiensten Schule und Jugendförderung auszugehen.

 

 

 

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