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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/0438/2021

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten,

 

  1. gemäß § 101 Abs. 3 HGO das vorgelegte Investitionsprogramm der Universitätsstadt Marburg für den Planungszeitraum 2021 bis 2025 (Anlage 4) mit einem Volumen von 221.573.000  zu beschließen;

 

  1. den Stellenplan 2022 der Universitätsstadt Marburg für die allgemeine Verwaltung (Anlage 5) auf 112,375 Beamtenstellen und 1.026,084 Beschäftigtenstellen nach TVÖD festzusetzen;

 

  1. aufgrund der §§ 94 ff HGO die beigefügte Haushaltssatzung der Universitätsstadt Marburg (Anlage 6) zu beschließen.

 

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Sachverhalt

 Das Investitionsprogramm ist die Grundlage für den Finanzplan 2021 bis 2025, der auf der Basis der mit dieser Vorlage gefassten Beschlüsse durch den Magistrat erstellt werden wird. Er wird dem Haushaltsplan 2022, der ebenfalls auf der Basis der mit dieser Vorlage zu fassenden Beschlüsse aufbereitet werden wird, beigefügt und damit der Stadtverordnetenversammlung zur Kenntnis gegeben.

 

Für die Aktualisierung des Haushaltsplanentwurfs 2022 sind Änderungen eingetreten, die in den als Anlage 2 beigefügten Zusammenstellungen der vom Haupt- und Finanzausschuss zur Annahme empfohlenen Anträge dokumentiert werden.

Der Ergebnishaushalt 2022 schließt im ordentlichen Ergebnis mit einem Überschuss von rd. 30 Mio. € ab. Die Investitionen des Finanzhaushalts 2022 belaufen sich auf rd. 88,5 Mio. €.

Für das Haushaltsjahr 2022 ist entgegen der Planungen in der Entwurfsfassung des Haushalts 2022 kein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen und zu beschließen. Nach § 92a HGO hat die Stadt Marburg nur dann ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen, wenn sie die Vorgaben zum Ausgleich des Ergebnis- und des Finanzhaushalts in der Planung nicht einhält. Dies ist aufgrund der jüngsten finanziellen Entwicklungen in der Stadt Marburg nicht mehr der Fall.

 

Der Haushalt 2022 kann die Vorgaben gemäß § 92 Abs. 5 HGO zum Haushaltsausgleich erreichen und weist im ordentlichen Ergebnis einen Überschuss von 30 Mio. € aus. Unter Berücksichtigung der außerordentlichen Erträge und Aufwendungen schließt der Ergebnishaushalt der Stadt Marburg im Jahresergebnis mit einem Überschuss von 30,2 Mio. € ab. Für den Haushaltsausgleich im ordentlichen Ergebnis muss daher keine Inanspruchnahme der Rücklage des ordentlichen Ergebnisses erfolgen. Diese Rücklage beläuft sich zum 31.12.2021 planmäßig auf 130 Mio. €.

 

Für Investitionen des Finanzhaushalts ist eine Kreditaufnahme lediglich für langfristige Landesmittel geplant, wobei jedoch überwiegend zinsgünstige Kredite des Landes und der Kreditanstalt für Wiederaufbau in Anspruch genommen werden. Insgesamt wird davon ausgegangen, dass aufgrund der hohen Liquidität und aufgrund außerordentlicher Tilgung eine negative Nettoneuverschuldung erfolgt und somit ein Abbau von Schulden stattfinden kann.

 

Die Verpflichtungsermächtigungen belaufen sich auf einen Gesamtbetrag von 43,1 Mio. €.

 

Der Stellenplan weist für 2022 insgesamt 1.138,459 Stellen aus. Enthalten darin ist eine weitere Stelle E 9a im Fachdienst Sport für die Weiterführung des Projekts KOMBINE.

 

 

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister

 

Anlagen

 

1.    Listen Einzelabstimmung

2.    Angenommenen Anträge

3.    Abgelehnte Anträge

4.    Investitionsprogramm 2021 - 2025

5.    Stellenplan 2022

6.    Haushaltssatzung

7.    Ergebnishaushalt

8.    Finanzhaushalt

9.    Zusammenfassung FH Invest und Finanzierung

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Finanz. Auswirkung

 

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Anlagen

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