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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/0456/2021

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1. Der Jahresabschluss des DBM für das Geschäftsjahr 2020 wird auf der Grundlage der durchgeführten Prüfung der Theobald Jung Scherer AG beschlossen.

2. den nach 2019 übertragenen Verlustvortrag aus dem Bereich Entsorgung in Höhe von 222.066,32 € mit dem Überschuss 2020 aus dem Bereich Entsorgung (414.190,97 €) auszugleichen und den verbleibenden Überschuss des Bereichs Entsorgung i.H.v. 192.124,65 € in die Ergebnisrücklage des DBM einzustellen.

3. den aus den Bereichen Straßenreinigung/Winterdienst (539.152,88 €), Straßenunterhaltung (113.424,13 €), Kanal- und Gewässerunterhaltung (828.622,55 €), Friedhof- (63.204,26 €) und Grünflächenunterhaltung (39.842,68 €) insgesamt 1.584.246,50 € vollständig in die Ergebnisrücklage des DBM einzustellen.

4. den ermittelten Verlust i.H.v. -20.535,00 € aus dem Abgang von Anlagevermögen aus dem im DBM aktivierten Alt-Kanalnetz aus der Rücklage der Kanalvermögensbewertung (10.702.977,48 €) auszugleichen und den dann verbleibenden Überschuss i.H.v. 669.049,40 € der DBM-HGB-Kanalgebührenrücklage (3.349.991,04 €) zuzuführen.

Der unter Berücksichtigung kommunalabgabenrechtlicher Verpflichtungen gegenüber den Kanalgebührenpflichtigen nach handelsrechtlichen Grundsätzen ermittelte Überschuss des Kanalgebührenhaushaltes beträgt somit insgesamt 648.514,40 €.

5. Der Betriebsleitung wird für das Geschäftsjahr 2020 Entlastung erteilt. hier Beschlussvorschlag eintragen.

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Sachverhalt

Die Betriebskommission des DBM hat dem Jahresabschluss 2020 in ihrer Sitzung am 21.12.2021 einstimmig zugestimmt.

 

Die Betriebsleitung hat den Jahresabschluss, den Lagebericht und die Erfolgsübersicht aufzustellen. Der Jahresabschluss wird dann nach erfolgter Prüfung durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft der Stadtverordnetenversammlung über die Betriebskommission und den Magistrat zur Beschlussfassung vorgelegt.

Die in den bisherigen handelsrechtlichen Abschlüssen ermittelten Überschüsse der Gebührenhaushalte für Schmutz- und Niederschlagswasser Kanal sind der Kanalgebührenausgleichsrücklage (Schmutz und Niederschlagswasser) zugeführt worden und werden dort als zweckgebundene, handelsrechtliche Rücklage geführt. Diese beläuft sich per 31.12.2020 auf 4.404.514,44 €.

Parallel dazu wurden gebührenrechtliche Abrechnungen durchgeführt. Diese haben aber aufgrund der anderen Berechnungsgrundlagen (kalkulatorische Zinsen, Abschreibungen auf Wiederbeschaffungszeitwerten usw.) zu anderen Ergebnissen geführt und entsprechen damit nicht den handelsrechtlichen Ergebnissen.

Entsprechend der Regelungen des KAG wurden nunmehr für den dort zulässigen Betrachtungszeitraum zum 31.12.2020 gebührenrechtliche Rückstellungen in Höhe von 199.030 € für Niederschlagswasser und 265.208 € für Schmutzwasser, in Summe 464.238 € gebildet.

 

 

 

 

Kirsten Dinnebier

Stadträtin

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Finanz. Auswirkung

 

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