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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/0457/2021

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Dem als Anlage beigefügten Gutachten zur Nachkalkulation der Abwassergebühren für das Jahr 2020 sowie der Abwassergebührenkalkulation für das Jahr 2022 auf der Basis eines kalkulatorischen Zinssatzes von 4,2 % und von Abschreibungen auf Wiederbeschaffungszeitwerten wird zugestimmt.
  2. Der Erstattung der ausgewiesenen Unterdeckung aus dem Straßenentwässerungskostenanteil für das Jahr 2020 in Höhe von 52.428,76 EUR an den Gebührenhaushalt wird zugestimmt.
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Sachverhalt

Die Betriebskommission des DBM hat der Nachkalkulation 2020 und der Gebührenkalkulation 2022 in ihrer Sitzung am 21.12.2021 einstimmig zugestimmt.

 

  1. Nachkalkulation 2020

Entsprechend den abgabenrechtlichen Vorgaben wurde auf Basis der Ist-Zahlen von der Firma IVC Public Services GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, eine Nachkalkulation für das Jahr 2020, getrennt für Schmutz- und Niederschlagswasser erstellt und die Kostenüber- bzw. Kostenunterdeckungen ermittelt.

Im Einzelnen weist die Nachkalkulation 2020 eine Überdeckung für Schmutzwasser in Höhe von 450.918,73 EUR, für das Niederschlagswasser eine Unterdeckung in Höhe von 94.819,46 EUR sowie für die Straßenentwässerung eine Unterdeckung in Höhe von 52.428,76 EUR aus.

Für die Überdeckung beim Schmutzwasser wurde eine Rückstellung im Jahresabschluss 2020 gebildet, wodurch sie zur Finanzierung von Unterdeckungen zur Verfügung steht. Da im Gegensatz zu den vorgenannten Gebühren, die Unterdeckung bei der Niederschlagswassergebühr für die Straßenentwässerung ausschließlich von der Universitätsstadt Marburg zu finanzieren ist, ist die Unterdeckung aus der Straßenentwässerung in Höhe von 52.428.76 EUR entsprechend an den Gebührenhaushalt zu erstatten.

  1. Kalkulation der Abwassergebühren 2022

Auf Basis der Planwerte für 2022 wurde von der Firma IVC eine Gebührenkalkulation durchgeführt. Um den abschreibungsbedingten Werteverzehr und die Wiederherstellung des Kanalnetzes nach aktuellen Kosten finanzieren zu können, wurde für 2022 dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 18. Dezember 2015 (VO/4511/2015) entsprechend bei der Kalkulation der Abwassergebühren die Berücksichtigung kalkulatorischer Zinsen in Höhe von 4,2 % sowie der Ansatz von Abschreibungen auf der Basis von Wiederbeschaffungszeitwerten festgelegt.

Nach dem Gutachten der Firma IVC ist von ansatzfähigen Kosten von rd. 10,7 Mio. EUR jährlich auszugehen. Davon entfallen rd. 7,7 Mio. EUR auf den Kostenträger Schmutzwasser und rd. 3,0 Mio. EUR auf den Kostenträger Niederschlagswasser. Die anteiligen Straßenentwässerungskosten belaufen sich auf rd. 1,4 Mio. EUR.

Bei einem prognostizierten Frischwasserverbrauch von 5,17 Mio. m³ und an die Kanalisation angeschlossenen befestigten Flächen von rd. 5,71 Mio. m² ergeben sich damit Gebührensätze für Schmutzwasser von 1,49 EUR/m³ und für Niederschlagswasser von 0,52 EUR/m². Damit kann der Gebührensatz für das Schmutzwasser um 0,06 EUR/m³ von 1,55 auf 1,49 EUR/m³ gesenkt werden. Der Gebührensatz für das Niederschlagswasser bleibt für das Jahr 2022 unverändert.

 

 

 

 

Kirsten Dinnebier

Stadträtin

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Anlagen

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