Universitätstadt Marburg

?

Hauptnavigation der Seite

Kartenanwendung der Stadt Marburg

Seiteninhalt

Inhaltsbereich der Seite
Sie sind hier: Politik & Stadtgesellschaft > Stadtpolitik > Stadtparlament (STVV)

Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/0480/2022

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Die als Anlage beigefügte Satzung über die Erhebung von Bauaufsichtsgebühren
in der Universitätsstadt Marburg (Bauaufsichtsgebührensatzung) sowie das Bauaufsichtsgebührenverzeichnis als Bestandteil der Bauaufsichtsgebührensatzung werden beschlossen.

 

 

Reduzieren

Sachverhalt

Die aktuell gültige Bauaufsichtsgebührensatzung mitsamt des Bauaufsichtsgebührenverzeichnisses besteht unverändert seit der Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung am 25.04.2003.

Zwischenzeitlich haben sich sowohl die Bestimmungen der Hessischen Bauordnung (HBO) als auch die Bestimmungen des Baugesetzbuches (BauGB) grundlegend geändert. Diese Änderungen hatten auch eine entsprechende Anpassung der Verwaltungskostenordnung des Landes Hessen für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen (VwKostO-MWEVW), auf welcher das Gebührenverzeichnis der Bauaufsichtsgebührensatzung im Wesentlichen beruht, zur Folge.

Darüber hinaus soll ab dem 01.03.2022 eine neugefasste Abwassersatzung der Universitätsstadt Marburg in Kraft treten. In dieser neuen Abwassersatzung sollen die im bisherigen Bauaufsichtsgebührenverzeichnis enthaltenen Gebührentatbestände über die „Gesonderte Überprüfung von Entwässerungsanlagen“ und die „Prüfgebühr für Entwässerungsgenehmigung“ (bisherige Gebührenziffern 6311 bis 63116) aufgenommen werden, da diese mittlerweile in das Aufgabengebiet der Stadtwerke Marburg GmbH übergegangen und nicht mehr im Bereich der Bauaufsicht verortet sind.

Die vorgenannten Änderungen wurden zum Anlass genommen, insbesondere das Bauaufsichtsgebührenverzeichnis entsprechend der Preisentwicklung der letzten Jahre auf einen aktuellen Stand zu bringen. Wie bereits eingangs erwähnt, beruht das Bauaufsichtsgebührenverzeichnis auf der o. g. Verwaltungskostenordnung des Landes Hessen, insbesondere auch in Bezug auf die Höhe der einzelnen Gebührensätze (letzte Änderung der VwKostO mit Stand vom 31.07.2021).

Nur in wenigen Einzelfällen wurde von den Gebührensätzen des Landes Hessen abgewichen und von der Regelung des § 1 Abs. 4 Hessisches Verwaltungskostengesetz (HVwKostG) Gebrauch gemacht, wonach die Gemeinden die Bauaufsichtsgebühren nach ihrem Verwaltungsaufwand festlegen und dabei von den Gebührensätzen der Verwaltungskostenordnung abweichen können.

Aufgrund des erheblichen Unterschiedes zwischen der neuen Verwaltungskostenordnung bzw. des neuen Gebührenverzeichnisses und dem bisherigen Gebührenverzeichnis – sowohl die Gliederung als auch den Wortlaut, Inhalt und Umfang der einzelnen Regelungen betreffend – wurde auf die Erstellung einer Synopse für das Gebührenverzeichnis verzichtet. Die wenigen Änderungen der neu zu fassenden Bauaufsichtsgebührensatzung sind jedoch in der beigefügten Synopse kenntlich gemacht.

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die neugefasste Bauaufsichtsgebührensatzung sowie das neue Bauaufsichtsgebührenverzeichnis als Bestandteil der Bauaufsichtsgebührensatzung mit Wirkung vom 01.03.2022 zu beschließen.

 

 

 

 

 

Dr. Thomas Spies    Kirsten Dinnebier

Oberbürgermeister    Stadträtin

 

 

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

 

Loading...
Legende
selbst zuständig
selbst zuständig
eigenes Amt zuständig
eigenes Amt zuständig
anderes Amt zuständig
anderes Amt zuständig
andere Zuständigkeit
andere Zuständigkeit
selbst verantwortlich
selbst verantwortlich
andere Verantwortlichkeit
andere Verantwortlichkeit
Aufgabe bearbeiten
Aufgabe bearbeiten
NA
TOP
Keine Zusammenstellung
Keine Zusammenstellung
Dokument erstellen
Dokument erstellen
Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen
Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen
Dokument auswählen
Dokument auswählen
Mobile Navigation schliessen