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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Kenntnisnahme - VO/0485/2022

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Universitätsstadt Marburg erwirbt Eigentum an einer Teilfläche des Grundstücks in 35037 Marburg/Bei der Hirsemühle mit der Bezeichnung:

 

Gemarkung Marburg, Flur 19, Flurstück 472/1,

„Bei der Hirsemühle 5, 35037 Marburg“ (mit einer Fläche v. 3,70 m2),

Gebäude- und Freifläche.

 

Der Ankauf erfolgt zu einem Preis i. H. v. 330,00 €/m2 und summiert sich demnach auf 1.221 €. Sämtliche im Zusammenhang mit diesem Ankauf entstehenden Kosten trägt die Stadt Marburg.

 

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Sachverhalt

Die DLRG hat auf Grund der derzeitigen Gegebenheiten immer wieder große Schwierigkeiten, mit ihren Fahrzeugen und Boots-Anhängern die Kurve „Bei der Hirsemühle“ zu befahren.

Durch den Ausbau der Straße bzw. die Erweiterung der Kurve, würde die Befahrbarkeit durch größere Fahrzeuge und Anhänger mit Bootsauflieger erheblich erleichtert.

Der vom unabhängigen Gutachterausschuss für Immobilienwerte für den Bereich der Universitätsstadt Marburg auf der Basis von dessen Geschäftsstelle geführter Kaufpreissammlung ermittelte Bodenrichtwert liegt aktuell bei Wohnbauflächen in diesem Gebiet bei 330,00 €/m2. 

Der Fachdienst Tiefbau hat den Bedarf in mehreren Varianten geprüft.

Die entsprechenden Freiflächenpläne mit jeweils beige gefärbter Ausweisung der o. g. Teilflächen (Variante 4) sind dieser Vorlage als Anlage beigefügt. 

Eigentümerin der Fläche ist Frau Sonja Deucker.

Es wird gebeten, diese Vorlage zur Kenntnis zu nehmen.

  

 

Kirsten Dinnebier

Stadträtin

 

Kenntnis genommen und einverstanden: 

6

61

62

66

K

 

B

B

gez.

B

 

A: Anhörung; B: Beteiligung; K: Kenntnisnahme; S: Stellungnahme

 

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Finanz. Auswirkung

 Beschlussfolgeabschätzung (BFA) – Die Vorlage hat folgende Auswirkungen:

 1. Kostenzusammenstellung – Einmalkosten 

 

Es bestehen keine Einmalkosten. 

 

  

x

Es bestehen die hier aufgeführten Einmalkosten: 

 Flächenerwerb             3,7 m2 x 330,00 € (gerundet) =                         1.250,00 €

Notar und Grundbuchamt        (Grundgebühren, gerundet)   =                 250,00 €

Grunderwerbssteuer                (gerundet, 6,0 % von 1.221 €) =                 75,00 €

                                                                                                               1.575,00 € 

 

  2. Kostenzusammenstellung – Folgekosten 

 

Es bestehen keine Folgekosten.

 

 

x

Es bestehen die hier aufgeführten Folgekosten:

Vermessungs-, Planungs- und Durchführungskosten für die tatsächliche Umsetzung der neuen Kurvengestaltung je nach Aufwand und Umfang, in aktuell unbekannter Höhe.

 

 3. Weitere Auswirkungen 

 

Es bestehen keine weiteren Auswirkungen.

 

 

X

Es bestehen folgende weitere Auswirkungen 

 

(z. B. familienpolitische Auswirkungen, Auswirkungen auf Gender Mainstreaming, Auswirkungen der Beschlüsse auf die demographische Entwicklung der Stadt):

Wesentliche Verbesserung der Erschließungssituation der DLRG und damit Erleichterung der Rettungs-Arbeit sowie Verkürzung der Anfahrtszeiten im Rettungsfall für in Not geratene Bürgerinnen und Bürger.

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Anlagen

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