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Ratsinformation
Fraktionsantrag - VO/0489/2022
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag der CDU/FDP-Fraktion betr. Reinigungssituation Biegeneck/Bushaltestelle Rudolphsplatz
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Fraktionsantrag
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Lothar Sprenger
- Beteiligt:
- 32 - Gefahrenabwehr und Gewerbe
- Antragsteller*in:
- CDU/FDP
- Verfasser*in:
- Sprenger, Lothar
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Magistrat
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Stellungnahme
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Erledigt
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Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss
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Vorberatung
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25.01.2022
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17.05.2022
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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28.01.2022
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20.05.2022
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Beschlussvorschlag
- Der Magistrat wird aufgefordert, mit den Betreibern der Imbissläden im Bereich Biegeneck über die allgemeine Reinigungssituation insbesondere Wochenende und in der Nacht zu sprechen. Dabei soll eine verbindliche Lösung für die Beteiligung an der Reinigung des genannten Bereichs gefunden und umgesetzt werden.
- Neben der Reinigung nach Geschäftsschluss am Wochenende soll über das Aufstellen weiterer Mülleimer und über deren regelmäßige Leerung gesprochen werden.
Begründung
Fast jedes Wochenende zeigt sich im Bereich Biegeneck/Bushaltestelle Rudolphsplatz ein unschönes Bild. Mülleimer, die völlig überquellen und Müll vom Pizza-Karton bis hin zum Papier, in dem Döner oder Gyros der Kunden zum Mitnehmen ausgegeben wird, der im gesamten Bereich verstreut ist und u.a. Vögel und andere Tiere massiv anzieht. Ein unschönes und unhygienisches Bild für die und keine gute Visitenkarte für den und die Stadt.
Laut Auskunft des Magistrats erfolgt die Straßenreinigung im Rahmen der öffentlichen Reinigung des Dienstleistungsbetriebes Marburg (DBM). Für die Gehwegreinigung sind die Anlieger gemäß der Straßenreinigungssatzung der Stadt Marburg zuständig. Ausnahmen bei der Anlieger Reinigung gibt es bei den Bushaltestellen und dem Treppenaufgang „Mühltreppe“. Für Reinigung der Gehwege vor den jeweiligen Imbissläden ist grundsätzlich die Grundstückseigentümerin oder der Grundstückseigentümer zuständig. Die Eigentümerin oder der Eigentümer kann dies aber auch im Rahmen des Mietvertrages übertragen.
Nach Auffassung der Antragsteller müssen die Betreiber der Imbissläden bzw. die Vermieter hier deutlich stärker in die Pflicht genommen und an der Beseitigung des Imbiss-Müll im Zweifel beteiligt werden. Gerade auch im Hinblick auf das anstehende Jubiläum „Marburg 800“ sollte der Betreiber der Imbissläden besonders sensibilisiert werden.
Jens Seipp Dirk Bamberger Roger Pfalz Michael Selinka
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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99 kB
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|||
2
|
(wie Dokument)
|
6,7 kB
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3
|
(wie Dokument)
|
58,7 kB
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