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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Fraktionsantrag - VO/0490/2022

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Magistrat der Universitätsstadt Marburg wird gebeten das Konzept der Nutzung von mobilen Luftreinigungsgeräten für die städtischen Liegenschaften, welches der Fachdienst Hochbau bereits erarbeitet hat, den Mitgliedern der des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen dort vorzustellen. 

Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten eine der folgenden Maßnahmen, bezüglich der in Eigenregie angeschafften, Luftreinigungsgeräte in Klassenräumen, auf ihre Umsetzbarkeit zu überprüfen und durchzuführen:

  1. Hausmeisterinnen und Hausmeister sollen eine Schulung erhalten, mit welcher die Luftreinigungsgeräte, welche in Eigenregie durch die Elternschaft in Klassenräumen installiert wurden, qualifiziert gewartet und gereinigt werden können.
  2. Luftreinigungsgeräte, welche abgebaut werden mussten, sind durch Modelle auszutauschen, welche vom Umweltbundesamt empfohlen werden. Parallel dazu sind die aussortierten Geräte in öffentlichen Gebäuden, wie zum Beispiel dem Stadtbüro oder dem Sitzungssaal im Rathaus einzusetzen. Für den Austausch sollen den Schulen keine Kosten entstehen. Sollte die ausgetauschten Geräte auch in öffentlichen Gebäuden nicht den Empfehlungen des Umweltbundesamtes entsprechen, können die Luftfilter immer noch den Marburger Vereinen kostenlos zur Verfügung gestellt werden, welche die Haftung für die Wartung, Reinigung und das Wechseln der Filter daraufhin selbst übernehmen.
  3. Sollte die Prüfung des Magistrats der Maßnahmen aus a) und b) zu dem Ergebnis kommen, dass beide Maßnahmen nicht umsetzbar sind, bitten wir den Magistrat weiterführend zu prüfen, ob den betroffenen Schulen finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt werden können, um die selbst angeschafften Luftreinigungsgeräte in Eigenregie der Schule warten und die Filter wechseln zu lassen.

 

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Begründung

Luftreinigungsgeräte stellen eine sinnvolle ergänzende Maßnahme zur Bekämpfung und Eindämmung des Corona Virus dar. Das Umweltbundesamt gibt hierzu an, dass folgende Gerätetypen al s geeignet angesehen werden, sofern allgemeine und technologiespezifische Aspekte und Prüfgrößen eingehalten werden.

  1. Filtergeräte
  2. Geräte mit Vireninaktivierung durch UV-C Strahlung (UV-C-Luftentkeimer)
  3. Geräte mit Vireninaktivierung bzw. -abscheidung durch Ionisation bzw. Plasma („Ionisations-/Plasmageräte“)
  4. Kombinationsgeräte (z.B. UV-C und Filterung, wobei für Kombinationsgeräte allgemeine Anforderungen sowie die entsprechenden Kriterien für die Einzelkomponenten gelten.)

Sollte es der Stadt nicht möglich sein eine entsprechende Schulung anzubieten, ist es dennoch sinnvoll die abgebauten Geräte alternativ zu nutzen, vorausgesetzt sie entsprechen den oben genannten Kriterien. Beispielsweise in öffentlichen Gebäuden oder in Vereinsheimen. Die Haftung für Wartung, Reinigung und das Wechseln der Filter würden in diesen Fällen die entsprechenden Verantwortlichen tragen. Sollten alle bisherigen Vorschläge nicht umsetzbar sein, bestände immer noch die Möglichkeit, den Schulen finanzielle Mittel aus dem Haushalt zur Verfügung zu stellen, damit die Schulen in Eigenregie die angeschafften Luftreinigungsgeräte warten, reinigen und die Filter wechseln lassen.

Unser oberstes Ziel muss es dabei sein, die angeschafften mobilen Luftreinigungsgeräte weiterhin zu nutzen, um einen Beitrag im Kampf gegen die Pandemie zu leisten und zu verhindern, dass die angeschafften Luftfilter ungenutzt bleiben oder entsorgt werden. Dabei darf der Klimaschutz nicht unbeachtet bleiben, wäre es doch ein verheerendes Zeichen die, nur wenige Monate genutzten, Luftreinigungsgeräte bereits jetzt dem Elektroschrott zuzuführen.

 

Lisa Deißler Birgit von Bargen Lars Küllmer

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