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Ratsinformation
Wahlen der STVV - VO/0497/2022
Grunddaten
- Betreff:
-
Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters / der hauptamtlichen Bürgermeisterin
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Wahlen der STVV
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Lothar Sprenger
- Verfasser*in:
- Sprenger, Lothar
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
|
|
|
28.01.2022
|
Sachverhalt
- Die hauptamtlichen Magistratsmitglieder werden von der Stadtverordnetenversammlung gewählt (§ 39 a, Abs. 1 HGO).
- Die Wahl erfolgt schriftlich und geheim auf Grund von Wahlvorschlägen aus der Mitte der Stadtverordnetenversammlung (§ 55 Abs. 3 HGO).
- Bei Wahlen nach Stimmenmehrheit ist derjenige Bewerber/diejenige Bewerberin gewählt, für den/die mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen abgegeben wurden. Nein-Stimmen gelten als gültige Stimmen, Stimmenthaltungen als ungültige Stimmen.
- Die Wahl wurde durch den Wahlvorbereitungsausschuss gemäß den gesetzlichen Bestimmungen (§ 42 HGO) vorbereitet. Der Ausschuss wird über das Ergebnis seiner Arbeit in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung Bericht erstatten.
- Da am Sitzungstag der Stadtverordnetenversammlung das Zusammentreten des Wahlvorbereitungsausschusses erforderlich werden kann, wurde dieser vorsorglich eingeladen.
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