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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/0510/2022

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der als Anlage beigefügte I. Nachtrag zur Geschäftsordnung für die Ortsbeiräte der Universitätsstadt Marburg wird beschlossen.

 

 

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Sachverhalt

Die Geschäftsordnung für die Ortsbeiräte wurde durch die Stadtverordnetenversammlung im November 2012 beschlossen und besteht seitdem unverändert.

 

Zwischenzeitlich wurden durch die Ortsbeiräte Änderungsvorschläge an die Verwaltung herangetragen, welche daraufhin in der Besprechung des Magistrats mit allen Ortsvorsteher*innen am 03.11.2021 erörtert wurden.

 

Diese Änderungsvorschläge sowie weitere Anpassungen, auch redaktioneller Art, sollen nunmehr der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt werden.

 

Die wesentliche Änderung betrifft die Aufhebung der bisherigen Begrenzung der Anzahl der stellvertretenden Ortsbeiratsvorsitzenden von bisher nur einer Stellvertreterin bzw. nur einem Stellvertreter. Zukünftig soll es den Ortsbeiräten freigestellt sein, in ihrer ersten Sitzung nach der Ortsbeiratswahl, nicht nur eine*n Stellvertreter*in, sondern gegebenenfalls mehrere Stellvertreter*innen zu wählen. Durch diese Änderung wird die Geschäftsordnung an den Wortlaut des § 82 Abs. 5 S. 1 HGO angepasst, der diese Möglichkeit ausdrücklich vorsieht.

 

Darüber hinaus sollen noch weitere Änderungen vorgenommen werden, beispielsweise bezüglich des Versendens der Sitzungseinladung und des Erstellens der Niederschrift. Diese Änderungen dienen im Wesentlichen der Anpassung an die bereits gelebte Praxis. Sämtliche Änderungen sind in der als Anlage beigefügten Synopse kenntlich gemacht.

 

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, den I. Nachtrag zur Geschäftsordnung für die Ortsbeiräte durch Beschluss in Kraft zu setzen.

 

 

 

 

 

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister

 

 

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Finanz. Auswirkung

Gegebenenfalls Mehrkosten in nicht bekannter Höhe für die Ehrenamtsentschädigung zusätzlicher Stellvertreter*innen des*der Vorsitzenden des Ortsbeirates nach § 3 Abs. 1 Ziffer 1.8 (20 Euro zusätzlich je Amt und Monat).
 

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