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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/0531/2022

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Das neue Wohnquartier am Hasenkopf soll als Vorzeigequartier für ein zukunftsfähiges, klimagerechtes und sozial durchmischtes Wohnen mit alternativen Mobilitätsangeboten entwickelt werden.

Der aus dem städtebaulichen Wettbewerb zur Wohnquartiersentwicklung Hasenkopf hervorgegangene Siegerentwurf des Büros Lohrer.Hochrein aus München bildet die Grundlage für die weiteren Planungsschritte zur Umsetzung des zukunftsweisenden Wohnquartiers.

 

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Sachverhalt

Bereits im Jahr 2013 zeigte die InWiS-Studie ein hohes Defizit an bezahlbarem Wohnraum für unterschiedliche Zielgruppen in der Universitätsstadt Marburg. Das Wohnraumversorgungskonzept aus dem Jahr 2015 hat wesentliche Ansätze und Maßnahmen hergeleitet, um den hohen Bedarf an bezahlbarem Wohnraum, gefördertem Wohnungsbau sowie gemeinschaftlichen Wohnformen zu begegnen.

 

 

Die vorhandenen Potenziale im Innenbereich können die hohe Nachfrage an zusätzlichem Wohnraum in Marburg nicht decken. Daher müssen weitere Möglichkeiten herangezogen werden. Besondere Herausforderungen sind hierbei die bereits eingeleitete Mobilitätswende sowie der Klimanotstand in der Universitätsstadt Marburg mit dem Ziel der Klimaneutralität im Jahr 2030.

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat sich im November 2018 dazu entschlossen, die Siedlungserweiterungsfläche am Hasenkopf, die seit Ende des 20. Jahrhunderts in Marburg für die Errichtung von zusätzlichem Wohnraum diskutiert wird und im Regionalplan Mittelhessen 2010 bereits enthalten ist, zu entwickeln.

 

Dieser politischen Entscheidung wurde ein umfassender Bürger*innen-Beteiligungsprozess vorgeschaltet.

Für die künftige Entwicklung eines neuen Stadtteils am Hasenkopf wurden die Rahmenbedingungen für die Aufgabe des Städtebaulichen Wettbewerbes in einem umfassenden Bürger*innenbeteiligungsprozess mit Themenworkshops diskutiert und erarbeitet. Diese Ergebnisse wurden von der Stadtverwaltung anschließend ausgewertet, fachlich geprüft und in den Auslobungstext für die Wettbewerbsaufgabe integriert.

 

Mit einem besonderen Fokus auf Klimaschutz und Klimaanpassung, Nachhaltigkeit und dem Anspruch eines innovativen Mobilitätskonzeptes wurde eine anspruchsvolle Wettbewerbsaufgabe definiert unter dem Motto: „Hasenkopf – Leben in guten Nachbarschaften“. Das Wohnquartier am Hasenkopf soll als Vorzeigequartier für ein zukunftsfähiges, klimagerechtes und sozial durchmischtes Wohnen mit alternativen Mobilitätsangeboten entwickelt werden.

Der Siegerentwurf des Städtebaulichen Wettbewerbs bietet die beste Antwort auf die anspruchsvolle Aufgabe an diesem Standort. Ausführliche Informationen zum Wettbewerb und zu dem vorgeschalteten Beteiligungsverfahren finden sich auf www.marburg.de/wohnenimwesten.

 

Siegerentwurf und Detaillierungsbedarf

Der Siegerentwurf des Büros Lohrer.Hochrein, München aus dem Städtebaulichen Wettbewerb weist als Alleinstellungsmerkmal eine markante städtebauliche Struktur auf mit einer Quartiersorganisation in Form von Gehöften aus kompakten Baukörpern, die charakteristischer Raumkanten bilden und damit abwechslungsreiche Freiräume erzeugen. Aufgrund der kompakten Bauweise reduziert sich der für die Bebauung erforderliche Flächenverbrauch von ursprünglich in der Wettbewerbsauslobung angenommenen ca. 9,4 ha auf ca. 5,4 ha.

 

 


- Abb. Siegerentwurf – Lohrer.Hochrein, München

 

Im Anschluss an das Wettbewerbsverfahren hat das Projektteam Hasenkopf des Fachdienstes Stadtplanung und Denkmalschutz in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde mehrere konstruktive Gespräche mit dem Büro Lohrer.Hochrein geführt einschließlich einer Ortsbegehung im Stadtteil Stadtwald sowie einer gemeinsamen Videokonferenz mit den beauftragten Büros für die gesamtstädtische Klimaanalyse/Klimaanpassungskonzept, um ein zukunftsweisendes Wohnquartier zu realisieren.

 

Entsprechend dem in der Wettbewerbsauslobung enthaltenen Auftragsversprechen wird das Büro Lohrer.Hochrein mit der konkretisierenden Erarbeitung des städtebaulichen Entwurfes auf Basis des Wettbewerbsbeitrags unter Einbeziehung der Empfehlungen aus dem Preisgericht und zwischenzeitlich vorliegender weiterer Planungsvorgaben (Fachgutachten, Klimaanalyse etc.) beauftragt.

 

Um die besonderen Qualitäten und den Charakter des zukunftsweisenden Quartiers über alle weiteren Planungsphasen bis hin zur Umsetzung zu sichern, ist neben einer detaillierten Betrachtung der künftigen Baukörper (Grundrisse, Materialität) auch eine intensive Betrachtung der Freiflächen zwischen den geplanten Gebäuden sowie als Einbindung in den Landschaftsraum erforderlich. Hierbei sollen auch die Ausgleichsflächen in den nicht für die Bebauung vorgesehenen, direkt angrenzenden Randbereichen mit einer hohen ökologischen Wertigkeit, zur landschaftlichen Einbindung sowie zur Stärkung des Biotopverbundsystems (Marburger-Rücken – Allnatal) mitbetrachtet und geplant werden. Zudem sind die Grün- und Freiflächen zwischen den Gebäuden hinsichtlich der Nutzungs-, Funktions- und Gestaltungsansprüche zu definieren und zu gestalten (inkl. Regenwasserableitungen und Versickerungsflächen).

 

Weiterer Projektverlauf

Die Arbeitsphase Städtebaulicher Entwurf und Vertiefung soll bis zum Herbst 2022 andauern. Dabei werden auch die Stadtwerke Marburg, die Stadtentwicklungsgesellschaft Marburg mbH (SEG) und die an der gesamtstädtischen Klimaanalyse/Klimaanpassungskonzept beteiligten Fachbüros mit einbezogen. Im Sommer/Herbst 2022 ist eine öffentliche Veranstaltung zur Vorstellung des überarbeiteten Städtebaulichen Entwurfes samt Detailbetrachtung vorgesehen.

 

Der Städtebauliche Entwurf bildet die Grundlage für das anschließende Bauleitplanverfahren, das im Herbst 2022 mit dem Aufstellungsbeschluss der Stadtverordnetenversammlung eingeleitet werden soll.

 

Das Bauleitplanverfahren wird als Regelverfahren nach Baugesetzbuch (BauGB) mit Änderung des Flächennutzungsplanes und Umweltprüfung durchgeführt, mit den nach den Vorschriften des BauGB vorgesehenen Beteiligungsmöglichkeiten für die Öffentlichkeit:  Frühzeitige Beteiligung zum Vorentwurf sowie nach der Überarbeitung im Zuge der Offenlage des Entwurfes.

 

Artenschutzfachliche Gutachten für die Tiergruppen Vögel, Fledermäuse, Reptilien, Schmetterlinge und Heuschrecken liegen zwischenzeitlich vor und bilden eine Grundlage für die anstehende Umweltprüfung im Zuge des Bauleitplanverfahrens.

 

Die Stadtentwicklungsgesellschaft (SEG) ist mit dem Grunderwerb der benötigten Flächen beauftragt. Parallel zum Bauleitplanverfahren wird zur Bereitstellung der bis dahin noch nicht von der SEG erworbenen Flächen ein Umlegungsverfahren nach den Vorschriften des BauGB (§ 45 ff BauGB) durchgeführt werden. Den Beschluss zur Durchführung des Umlegungsverfahrens (Umlegungsbeschluss) fasst die Stadtverordnetenversammlung.

 

Zielführend im Hinblick auf eine zügige Realisierung des neuen Wohnquartiers ist eine frühzeitige Erschließungs- und Entwässerungsplanung, die ebenfalls parallel zur Bauleitplanung im Jahr 2023 vorgesehen ist. Auch die frühzeitige Vorbereitung der geplanten Konzeptverfahren mit Interessenten für die zur Bebauung vorgesehenen Grundstücke ist bereits während des Bauleitplanverfahrens geplant.

 

Sofern die anstehenden Verfahrensschritte innerhalb des skizzierten Zeitraums durchgeführt werden, wäre mit der Rechtskraft des Bebauungsplans und Beginn der Erschließungsarbeiten im Frühjahr 2024 zu rechnen.

 

 

 

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister

 

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Finanz. Auswirkung

Im Haushaltsplan 2022 der Universitätsstadt Marburg steht unter der Haushaltsstelle 161010 „Vorbereitende Planungen und Öffentlichkeitsarbeit“ für den städtebaulichen Entwurf, vertiefende Leistungen und Bauleitplanung zur Wohnquartiersentwicklung Hasenkopf eine Summe in Höhe von rund 300.000 € zur Verfügung.

Der Grunderwerb erfolgt über die SEG.

 

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Anlagen

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