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Ratsinformation
Kenntnisnahme - VO/0549/2022-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Prüfantrag CDU/FDP-Fraktion betr.: Zusätzliche Straßen- und Gehwegreinigung von touristisch relevanten und stark frequentierten Straßen prüfen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 3 - Öffentliche Sicherheit, Ordnung und Brandschutz
- Bearbeiter*in:
- Birgit Braun-Eichler
- Verfasser*in:
- Wieder, Ute
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Magistrat
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Kenntnisnahme
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●
Erledigt
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Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss
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Kenntnisnahme
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22.03.2022
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Sachverhalt
Der Magistrat wurde gebeten zu prüfen, in welcher Höhe zusätzliche Kosten entstehen, wenn unabhängig von der normalen bzw. Anliegerreinigung eine zusätzliche Reinigung (auf Kosten der Stadt) in den Sommermonaten („von O bis O“) an touristisch relevanten und stark frequentierten Straßen durchgeführt würde.
Folgende Straßen werden bereits sieben Tage/ Woche gereinigt:
- Markt
- Marktgasse
- Barfüßerstraße (Bereich Fußgängerzone)
- Wettergasse
- Neustadt
- Rudolphsplatz
Folgende Straßenwerden bereits 5-6 Tage/ pro Woche gereinigt:
- Steinweg (Mo, Di, Do, Sa, So)
- Elisabeth-Blochmann-Platz (Winter: 6 Tage/Woche, Sommer 7 Tage/Woche)
- Lahnterrassen (Winter: 6 Tage/Woche, Sommer 7 Tage/Woche)
Nach tel. Rücksprache mit Herrn Seipp sollen die Straßen, die bereits 7 Tage/ Woche gereinigt werden, nicht mehrfach pro Tag gereinigt werden und daher nicht in die Kalkulation mit einfließen.
Kostenaufstellung des DBM:
Steinweg: zusätzliche Reinigung an zwei Tagen
26.296,00 €
Zwischenhausen (bisher Anliegerreinigung)
Reinigung an vier Tagen/Woche
7.216,00 €
Weidenhäuser Straße (bisher Anliegerreinigung)
Reinigung an vier Tagen/ Woche (zwei Werktagen, Sa, So)
16.838,00 €
Erlenring (bisher Kehrmaschine einmal/Woche nur Fahrbahn,
Gehwege sind grundsätzlich Anliegerreinigung)
Reinigung an vier Tagen/ Woche (zwei Werktagen, Sa, So)
15.893,00 €
66.243,00 €
Die Weidenhäuser Straße sowie die Straße Zwischenhausen unterliegen laut Satzung der Anliegerreinigung. Würde man hier nun auf Kosten der Stadt eine Reinigung veranlassen und die Anwohner*innen nicht an den Kosten beteiligen, könnte dies zu viel Unmut bei anderen Anlieger*innen führen, die Straßenreinigungsgebühr entrichten müssen. Eine Möglichkeit wäre, die Weidenhäuser Straße sowie Zwischenhausen in die Straßenreinigungssatzung mit aufzunehmen. Die Umsetzung der Satzungsänderung wird allerdings nicht rechtzeitig erfolgen können.
Die Fahrbahn Erlenring wird bereits einmal pro Woche mit der Kehrmaschine gereinigt. Die Reinigung des Gehweges liegt bei der Straße Erlenring bei den Anliegern*innen. Auch hier sollte man nicht eine Straße in der Innenstadt gesondert behandeln.
Vor dem Hintergrund der generell steigenden Verschmutzung in Innenstädten und der vermuteten Intention des Prüfantrages sowie dessen Auswirkungen bleibt zu überlegen, ob nicht zumindest für das Jubiläumsjahr Marburg 800 eine Zusatzreinigung in Form eines “außerplanmäßigen Reinigungstrupps” erfolgen soll, für den aber sicherlich mit gleichen, wenn nicht höheren, als den berechneten Kosten kalkuliert werden muss.
Dr. Thomas Spies
Oberbürgermeister
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