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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/1051/2012

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

- 2 -

 

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Bebauungsplan Nr. 4/6 „Universitätsstraße“ mit Begründung wird gemäß § 10 (1) Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen.

 

 

Begründung

Die Stadtverordnetenversammlung hat am 26. März 2010 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 4/6 „Universitätsstraße“ beschlossen. Als Bebauungsplan der Innenentwicklung wurde er im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Umweltprüfung durchgeführt.

Der Geltungsbereich umfasst die von der Universitätsstraße und der Straße „Barfüßertor“ begrenzte Fläche zwischen Wilhelmsplatz und Haspelgäßchen sowie die unterhalb des Friedhofs liegenden Grundstücke der Universitätsstraße mit den Hausnummern 27 bis 35a.

 

Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgte u. a., weil nach dem Umbau der Universitätsstraße eine rechtssichere und ausgewogene Grundlage für die Veranlagung von Straßenbeiträgen benötigt wurde. Die Abrechnung nach den für dieses Gebiet zurzeit noch gültigen Bebauungsplänen hätte hinsichtlich der anrechenbaren Grundstücksflächen und Geschossflächenzahlen zu beitragsrechtlichen Unausgewogenheiten geführt.

Die Straßenbegrenzungslinien der Universitätsstraße entsprechen nunmehr dem tatsächlich vorfindbaren Bestand in Übereinstimmung mit der durch das Amt für Straßen- und Verkehrswesen entschiedenen Befreiung von der Planfeststellung nach Hessischem Straßengesetz.

Eine Bebauungsplanänderung wurde aber auch nötig, weil die alten Bebauungspläne, die aus den Jahren 1969 und 1972 stammen, der heutigen städtebaulichen Entwicklung nicht mehr gerecht werden können. Denn die vorgesehenen Ausnutzungsmöglichkeiten sind besonders unter Berücksichtigung des Denkmalschutzes und dem Gesichtspunkt der Stadtbild­erhaltung viel zu hoch angesetzt.

 

In der Zeit vom 6. - 21. Juni 2011 erfolgte eine frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit (§ 13a Abs. 3 BauGB). Die Behörden und Träger öffentlicher Belange hatten in der Zeit vom 6. Juni - 11. Juli 2011 die Möglichkeit Stellungnahmen abzugeben (§ 4 Abs. 1 BauGB).

 

Der Bebauungsplanentwurf wurde am 31. Mai 2011 im Gestaltungsbeirat, am 7. Juni 2011 im Denkmalbeirat und am 14. Juni 2011 im Naturschutzbeirat vorgestellt. Von den Beiräten wurden keine Einwände erhoben.

 

Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes hat in der Zeit vom 7. November - 8. Dezember 2011 stattgefunden (§ 3 Abs. 2 BauGB). Innerhalb dieses Zeitrahmens konnten auch die Behörden und Träger öffentlicher Belange Stellung nehmen (§ 4 Abs. 2 BauGB).

Weder von der Öffentlichkeit noch von den Behörden und Trägern öffentlicher Belange gingen abwägungsrelevante Stellungnahmen ein. Es mussten keine Änderungen des Bebauungsplanentwurfes, der Grundlage für die Offenlage war, vorgenommen werden.

 

Das Kreiskirchenamt Marburg, das sich im Plangebiet befindet, hat mitgeteilt, dass es die Absichten des Bebauungsplans nachvollziehen kann und es sich nicht gegen den Bebauungsplan wendet. Es weist aber darauf hin, dass es voraussichtlich in 2015 an- und umbauen will. Das ist möglich, denn nach den Festsetzungen des Bebauungsplans sind noch Erweiterungspotenziale vorhanden.

 

Während im Bebauungsplan der Bereich entlang der Universitätsstraße sowie der westliche Bereich des Barfüßertors als Mischgebietsfläche festgesetzt worden ist, sieht der Flächennutzungsplan für das gesamte Plangebiet Wohnbaufläche vor. Der Flächennutzungsplan wird deshalb im Wege der Berichtigung angepasst (§ 13a BauGB).

 

 

 

 

Dr. Franz Kahle

Bürgermeister

 

 

 

Beteiligung an der Vorlage durch:

 

FBL 6

 

FD 61

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

A: Anhörung; B: Beteiligung; K: Kenntnisnahme; S: Stellungnahme

 

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Sachverhalt

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Anlagen

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