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Ratsinformation
Wahlen der STVV - VO/0593/2022
Grunddaten
- Betreff:
-
Wahl eines neuen stellv. Schriftführers*einer neuen stellv. Schriftführerin der Stadtverordnetenversammlung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Wahlen der STVV
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Clara Easthill
- Verfasser*in:
- Sprenger, Lothar
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Geplant
|
|
Wahlvorbereitungsausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
25.03.2022
| |||
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung
|
Entscheidung
|
|
|
25.03.2022
|
Sachverhalt
Die bisherige stellvertretende Schriftführerin der Stadtverordnetenversammlung verlässt den Fachdienst Unterstützung kommunaler Gremien aufgrund eines internen Arbeitsplatzwechsels zum 01.04.2022 und steht somit für die Aufgabe der Schriftführung nicht mehr zur Verfügung.
Gemäß § 61 HGO können zu Schriftführer*innen Stadtverordnete, Gemeindebedienstete oder auch Bürger*innen gewählt werden. Es wird vorgeschlagen, Frau Clara Easthill zur stellvertretenden Schriftführerin für die Stadtverordnetenversammlung zu wählen.
Die Wahl erfolgt nach Stimmenmehrheit aufgrund der Bestimmungen des § 55 Abs. 1 HGO. Wenn niemand widerspricht, kann durch Zuruf oder Handaufheben abgestimmt werden (§ 55 Abs. 3 HGO).
Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat. Nein-Stimmen gelten als gültige Stimmen, Stimmenthaltungen als ungültige Stimmen.
Dr. Thomas Spies
Oberbürgermeister
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