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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/0664/2022

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Magistrat wird gebeten zu beschließen:

 

1. Der Jahresabschluss 2021 der Universitätsstadt Marburg wird gemäß § 112 Hessische Gemeindeordnung (HGO) wie folgt aufgestellt:

 

 Ergebnisrechnung

 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge              642.152.715,54 €

 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen               446.119.352,99 €

 Ordentliches Ergebnis              196.033.362,55 €

 

       Der Überschuss wird der Rücklage aus den Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zugeführt.

 

 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge              1.760.348,45 €

 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen               1.564.514,67 €

 Außerordentliches Ergebnis              195.833,78 €

 

       Der Überschuss wird der Rücklage aus den Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt.

 

 Finanzrechnung

 Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus

 laufender Verwaltungstätigkeit               374.584.045,06 €

 

 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit              10.641.050,96 €

 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit               23.002.888,59 €

 Finanzmittelfehlbetrag aus Investitionstätigkeit              -12.361.837,63 €

 

 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit              3.740.279,75 €

 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit              10.324.824,80 €

 Zahlungsmittelbedarf aus Finanzierungstätigkeit              -6.584.545,05 €

 

 Der Zahlungsmittelbestand am Ende des Haushaltsjahres 2021 beträgt 430.881.186,83 €.

 

 Vermögensrechnung

 Das Bilanzvolumen steigt zum 31.12.2021 auf 1.007.067.549,50 €.

 

 Gebührenhaushalt

Der im Produkt 469030 Abfallwirtschaft entstandene Fehlbetrag erhöht sich auf 246.213,72 €. Ein Ausgleich aus dem Sonderposten für den Gebührenausgleich Abfallwirtschaft ist nicht möglich, da dieser bereits zum 31.12.2020 aufgebraucht war.

 

 Budgets

Die im Budgetbericht als Teil des Jahresabschlusses ausgewiesenen Budgetüberschreitungen werden innerhalb der Dezernatsbudgets ausgeglichen. Eine Vorbelastung der Budgets der Folgejahre erfolgt nicht.

 

Mittelübertragung

Es erfolgt keine Übertragung von Haushaltsmitteln in das Folgejahr.

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung erhält den Jahresabschluss zur Kenntnisnahme.

 

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Sachverhalt

Gemäß § 112 HGO hat die Universitätsstadt Marburg für den Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen. Dieser liegt nun für das vergangene Jahr mit den im Beschlusstenor genannten Werten vor. Er bietet mit der Vermögens-, der Ergebnis- und der Finanzrechnung, den Erläuterungen im Rechenschaftsbericht sowie den Anlagen unter Berücksichtigung der in einer Bilanz zu treffenden Annahmen und Bewertungen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Universitätsstadt Marburg.

 

Im Anschluss an den Aufstellungsbeschluss des Magistrats wird die Stadtverordnetenversammlung über die wesentlichen Ergebnisse (siehe Beschlusstenor) unterrichtet und erhält gleichzeitig den Jahresabschluss zur Kenntnisnahme. Im weiteren Verlauf prüft das Rechnungsprüfungsamt den Jahresabschluss gemäß den Vorgaben des § 128 HGO und fasst seine Ergebnisse in einem Schlussbericht zusammen. Nach Abschluss der Prüfung legt der Magistrat gemäß § 113 HGO den Schlussbericht des Prüfungsamtes der Stadtverordnetenversammlung zur Beratung und Beschlussfassung vor. Mit der Beschlussfassung entscheidet die Stadtverordnetenversammlung zugleich über die Entlastung des Magistrates nach § 114 HGO.

 

 

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister

 

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Finanz. Auswirkung

Unter Berücksichtigung des Jahresabschlussergebnisses 2021 ergeben sich folgende Rücklagenbestände:

 

Rücklage aus dem ordentlichen Ergebnis              326.577.026,37 €

Rücklage aus dem außerordentlichen Ergebnis              5.699.717,38 €

 

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Anlagen

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