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Ratsinformation
Beschlussvorlage - VO/0664/2022
Grunddaten
- Betreff:
-
Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2021
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20.1 - Haushalts- und Finanzangelegenheiten
- Bearbeiter*in:
- Katharina Rubner
- Beteiligt:
- 14 - Prüfungsamt
- Verfasser*in:
- Stefanie Tripp, Katharina Rubner
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Magistrat
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Entscheidung
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Erledigt
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Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss
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Kenntnisnahme
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21.06.2022
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Kenntnisnahme
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24.06.2022
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Beschlussvorschlag
Der Magistrat wird gebeten zu beschließen:
1. Der Jahresabschluss 2021 der Universitätsstadt Marburg wird gemäß § 112 Hessische Gemeindeordnung (HGO) wie folgt aufgestellt:
Ergebnisrechnung
Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge 642.152.715,54 €
Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen 446.119.352,99 €
Ordentliches Ergebnis 196.033.362,55 €
Der Überschuss wird der Rücklage aus den Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zugeführt.
Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge 1.760.348,45 €
Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen 1.564.514,67 €
Außerordentliches Ergebnis 195.833,78 €
Der Überschuss wird der Rücklage aus den Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt.
Finanzrechnung
Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus
laufender Verwaltungstätigkeit 374.584.045,06 €
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 10.641.050,96 €
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 23.002.888,59 €
Finanzmittelfehlbetrag aus Investitionstätigkeit -12.361.837,63 €
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit 3.740.279,75 €
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 10.324.824,80 €
Zahlungsmittelbedarf aus Finanzierungstätigkeit -6.584.545,05 €
Der Zahlungsmittelbestand am Ende des Haushaltsjahres 2021 beträgt 430.881.186,83 €.
Vermögensrechnung
Das Bilanzvolumen steigt zum 31.12.2021 auf 1.007.067.549,50 €.
Gebührenhaushalt
Der im Produkt 469030 Abfallwirtschaft entstandene Fehlbetrag erhöht sich auf 246.213,72 €. Ein Ausgleich aus dem Sonderposten für den Gebührenausgleich Abfallwirtschaft ist nicht möglich, da dieser bereits zum 31.12.2020 aufgebraucht war.
Budgets
Die im Budgetbericht als Teil des Jahresabschlusses ausgewiesenen Budgetüberschreitungen werden innerhalb der Dezernatsbudgets ausgeglichen. Eine Vorbelastung der Budgets der Folgejahre erfolgt nicht.
Mittelübertragung
Es erfolgt keine Übertragung von Haushaltsmitteln in das Folgejahr.
- Die Stadtverordnetenversammlung erhält den Jahresabschluss zur Kenntnisnahme.
Sachverhalt
Gemäß § 112 HGO hat die Universitätsstadt Marburg für den Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen. Dieser liegt nun für das vergangene Jahr mit den im Beschlusstenor genannten Werten vor. Er bietet mit der Vermögens-, der Ergebnis- und der Finanzrechnung, den Erläuterungen im Rechenschaftsbericht sowie den Anlagen unter Berücksichtigung der in einer Bilanz zu treffenden Annahmen und Bewertungen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Universitätsstadt Marburg.
Im Anschluss an den Aufstellungsbeschluss des Magistrats wird die Stadtverordnetenversammlung über die wesentlichen Ergebnisse (siehe Beschlusstenor) unterrichtet und erhält gleichzeitig den Jahresabschluss zur Kenntnisnahme. Im weiteren Verlauf prüft das Rechnungsprüfungsamt den Jahresabschluss gemäß den Vorgaben des § 128 HGO und fasst seine Ergebnisse in einem Schlussbericht zusammen. Nach Abschluss der Prüfung legt der Magistrat gemäß § 113 HGO den Schlussbericht des Prüfungsamtes der Stadtverordnetenversammlung zur Beratung und Beschlussfassung vor. Mit der Beschlussfassung entscheidet die Stadtverordnetenversammlung zugleich über die Entlastung des Magistrates nach § 114 HGO.
Dr. Thomas Spies
Oberbürgermeister
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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4 MB
|
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
- selbst verantwortlich
- andere Verantwortlichkeit
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