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Ratsinformation
Fraktionsantrag - VO/0670/2022
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag der Fraktion Marburger Linke betr.: Die Hundesteuer gerecht und sozial verträglich machen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Fraktionsantrag
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Lothar Sprenger
- Beteiligt:
- 22 - Steuern und Abgaben
- Antragsteller*in:
- Marburger Linke
- Verfasser*in:
- Sprenger, Lothar
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Magistrat
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Stellungnahme
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Erledigt
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Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss
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Vorberatung
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17.05.2022
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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20.05.2022
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Beschlussvorschlag
Die „Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Universitätsstadt Marburg“ wird wie folgt geändert:
Der Absatz (2) des § 7 „Steuerermäßigung“ wird gestrichen und die Satzung wird nach § 6 ergänzt:
- Empfängern von laufenden Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) oder nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) und diesen einkommensmäßig gleichstehende Personen ist die Steuer auf Antrag zu erlassen. Die Steuerbefreiung ist nur für den ersten Hund möglich.
- Hundehalter:innen und Halter, deren Hund, ab dem 01.01.2022 unmittelbar aus dem Tierheim Marburg oder unmittelbar aus einer auf dem Gebiet des Tierschutzes tätigen, als gemeinnützig im Sinne der Abgabenordnung anerkannten Einrichtung, mit Sitz in der Stadt Marburg oder dem Landkreis Marburg-Biedenkopf, aufgenommen wird. Die Steuerbefreiung wird unbefristet gewährt. Sie wird ausgeschlossen, wenn der aus dem Tierheim Marburg oder der Einrichtung auf dem Gebiet des Tierschutzes mit Sitz in Marburg übernommene Hund, weiter vermittelt wird.
- Weist ein Hundehalter nach, dass er mit dem Hund freiwillig und erfolgreich einen Hundeführerschein gemacht hat, so ist die Haltung des Hundes für die beiden auf das Jahr, in dem die Prüfung abgelegt wurde, folgenden Jahre von der Hundesteuer befreit. Gleichgestellt werden dem Hundeführerschein insoweit vergleichbare Prüfungen wie z. B. eine erfolgreich absolvierte Begleithundeprüfung nach den Standards der Prüfungsordnung der Federation Cynologique Internationale (FCI). Eine Steuerbefreiung nach dieser Bestimmung kann für jeden Hund eines Haushalts oder einer haushaltsähnlichen Gemeinschaft, nur einmal erfolgen.
Begründung
Bisher sind in der Stadt Marburg nur wenige Menschen (u.a. Assistenzhundehalter:innen und Halter) von der Hundesteuer befreit. Transferleistungsbezieher:innen und Bezieher, sowie Menschen mit geringen Einkommen müssen nach wie vor die Hälfte des Hundesteuersatzes zahlen. Da zurzeit in Marburg nur 67 Hunde als steuer-ermäßigt geführt werden, ist davon auszugehen, dass es eine hohe Dunkelziffer nicht angemeldeter Hunde gibt. Durch die stark gestiegenen Kosten bei Lebensmitteln und Lebenshaltungskosten etc. können sich Viele, auch diese verringerte Steuerlast oft nicht leisten und melden daher ihre Tiere gar nicht erst an. Es sollte ermöglicht werden, dass Menschen mit geringen Einkommen auch Hunde halten können, ohne in die Illegalität zu geraten.
Auch gibt es derzeit in Marburg keinerlei Anreize einen Hund aus dem Tierheim aufzunehmen oder einen Hundeführerschein zu machen. Die Stadt Marburg sollte, wie z.B. in Duisburg oder Mannheim, die Hundesteuersatzung so anpassen, dass Tierhalter:innen und Halter ermutigt werden, Tierschutzhunde zu adoptieren. Im Sinne des Tierwohls muss ein Anreiz geschaffen werden, Hunde aus dem regionalen Tierheim/Tierschutz zu adoptieren, statt diese aus einer Zucht zu erwerben. Hier bitte Begründung eintragen.
Anja Meier-Lercher Tanja Bauder-Wöhr Miguel Sanchez Arvelo
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