Universitätstadt Marburg

?

Hauptnavigation der Seite

Kartenanwendung der Stadt Marburg

Seiteninhalt

Inhaltsbereich der Seite
Sie sind hier: Politik & Stadtgesellschaft > Stadtpolitik > Stadtparlament (STVV)

Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/0680/2022

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Der Magistrat wird beauftragt, die nicht benötigten liquiden Mittel unter Beachtung des Erlasses des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport vom 29. Mai 2018 (StAnz. S. 787) sowie der zum Vertragsabschluss gültigen Anlagerichtlinie der Universitätsstadt Marburg sicher, ertragsbringend und unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Nachhaltigkeit in einem Masterfonds anzulegen.

Der Masterfonds ist in drei Segmente aufzuteilen. Die Master-Kapitalgesellschaft übernimmt das Asset-Management eines der Segmente. Das Asset-Management der zwei verbliebenen Segmente hat von zwei eigenständigen Gesellschaften zu erfolgen.

Die Anlage hat unter Berücksichtigung der folgenden Ziele zu erfolgen.

  1. Sicherung des Kapitalstocks
  2. Sicherheit des wirtschaftlichen Ertrags
  3. Angemessenheit des Ertrags
  4. Nachhaltigkeit der Geldanlagen

Die Vergabe hat in einem europaweiten Teilnahmewettbewerb mit Verhandlungsverfahren zu erfolgen. Der Magistrat wird ermächtigt, den wirtschaftlichsten Angeboten den Zuschlag zu erteilen.

Es hat sowohl für die Vergabe wie auch während der Laufzeit des Masterfonds eine fachkundige und unabhängige Beratung zu erfolgen.

Die Höhe der Anlagesumme ergibt sich aus der zum Zeitpunkt der Zuschlagserteilung nicht benötigten liquiden Mittel. Der Masterfonds ist so zu gestalten, dass

  • das Anlagevolumen für zukünftige nicht benötigte liquide Mittel
    erhöht werden kann
  • liquide Mittel für einen zukünftigen Bedarf entnommen werden können.

Die Stadtverordnetenversammlung ist nach der Zuschlagserteilung über das Ergebnis des Vergabeverfahrens sowie über die Vergabeentscheidung zu informieren.

Die*der Oberbürgermeister*in wird ermächtigt, gemeinsam mit der*dem Bürgermeister*in während der Laufzeit des Masterfonds operative Entscheidungen im Rahmen des Erlasses des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport vom 29. Mai 2018 (StAnz. S. 787), der Anlagerichtlinie der Universitätsstadt Marburg sowie der nach dem jeweiligen Segment individuell vereinbarten Anlagerichtlinie treffen zu können.

Der Stadtverordnetenversammlung sind anschließend der Sachverhalt und die Entscheidung zur Beschlussfassung vorzulegen.

Es hat während der Laufzeit des Masterfonds ein regelmäßiges Reporting zu erfolgen. Die Stadtverordnetenversammlung ist halbjährlich über den Stand des Masterfonds zu unterrichten.

Die Anlagerichtlinie der Universitätsstadt Marburg ist zu überarbeiten und unter Beachtung des Erlasses des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport vom 29. Mai 2018 (StAnz. S. 787) an die aktuelle Situation anzupassen.

 

Reduzieren

Sachverhalt

Die Universitätsstadt Marburg verfügt derzeit über einen Kassenbestand von rd. 450.000.000 €, der in dieser Höhe zur Sicherung der laufenden Liquidität nicht benötigt wird.

 

Die Mittel sind auf den verschiedenen Bankkonten der Stadt Marburg verteilt. Für Kontoguthaben ist jedoch ein Verwahrentgelt von aktuell 0,5 % zu zahlen. Bei einem Guthaben in dieser Größenordnung ergibt sich ein jährlich zu zahlendes Verwahrentgelt von 2.250.000 €. Im Sinne einer wirtschaftlichen Handlungsweise sind Zahlungen in dieser Größenordnung zu vermeiden, so dass die Anlage nicht benötigter liquider Mittel geplant ist.

 

Bisher wurden nicht benötigte Mittel unter anderem als Festgelder, Tagesgelder oder als Zertifikate angelegt. Zuständig für die Vergabe, die Verwaltung sowie die Überwachung der Geldanlagen ist der Fachdienst 21 – Kasse und Buchhaltung.

 

Die Auswahl der Geldanlagen erfolgte unter dem vorrangingen Ziel der Sicherheit. So wurden Gelder bisher vom FD 21 – Kasse und Buchhaltung nur in sicheren Geldanlagen bei einem Emittenten mit einem überdurchschnittlichen Rating (Upper medium grade) angelegt.

 

Eine solche Vorgehensweise ist jedoch bei der aktuell angestrebten Höhe der Anlagesumme nicht mehr durchführbar. Die Universitätsstadt Marburg verfügt weder über die personellen Ressourcen, noch über das zwingend notwendige finanztechnische Knowhow, noch über die erforderlichen Erfahrungen auf dem Finanzmarkt.

 

Die notwendige Streuung der Anlagesumme auf verschiedene Anlagearten, verschiedene Anlageklassen und verschiedene Emittenten hätte hunderte unterschiedliche Finanzprodukte zur Konsequenz.

 

Nach durchgeführten Markterkundungsverfahren werden in diesen Fällen sogenannte Spezialfonds in Form eines Masterfonds als einzige Möglichkeit angesehen, die liquiden Mittel unter Beachtung des Erlasses des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport vom 29. Mai 2018 (StAnz. S. 787) sowie der Anlagerichtlinie der Universitätsstadt Marburg in erster Linie sicher und ertragsbringend anlegen zu können.

 

Anlagerichtlinie

Die Anlagerichtlinie der Universitätsstadt Marburg wurde vor dem Hintergrund der zum Zeitpunkt der Erstellung vorliegenden Situation entwickelt. Die finanzielle Entwicklung war nicht absehbar. Regelungen in der Anlagerichtlinie, die zum Zeitpunkt der Beschlussfassung richtig und sinnvoll waren, passen nicht mehr auf die heutige finanzielle Situation. Die Verfünffachung der Liquidität stellt die Verwaltung vor gänzlich neue Aufgaben.

 

Zum Ende des Verhandlungsverfahrens wird daher die Anlagerichtlinie mit den dabei gewonnenen Erkenntnissen im Rahmen des Erlasses des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport vom 29. Mai 2018 (StAnz. S. 787) überarbeitet und beschlossen werden müssen.

 

Bereits jetzt ist absehbar, dass zumindest folgende Regelungen der Anlagerichtlinie der Universitätsstadt Marburg überarbeitet und geändert werden müssen.

 

Nach § 6 der Anlagerichtlinie wird die Nachhaltigkeit nach dem Brundtland-Bericht definiert. Hier soll eine aktuellere und konkretere Definition für grüne Fonds nach Artikel 8 bzw. Artikel 9 der Offenlegungsverordnung erfolgen.

 

Nach § 12 Abs.2 der Anlagerichtlinie dürfen Anlagen in Investmentfonds 50 % der Gesamtanlagesumme nicht übersteigen. Diese Grenze ist bezugnehmend auf die Höhe der Gesamtanlagensumme nicht mehr zweckmäßig.

 

Spezialfonds

Spezialfonds sind Investmentvermögen, die für spezielle Anlegergruppen, in der Regel institutionelle Anleger, aufgelegt werden. Diese basieren auf den individuellen Anlegerwünschen und den jeweiligen Risikopräferenzen. Das Portfolio (z.B. eine Begrenzung des Aktienanteils) richtet sich nach den individuell zu vereinbarenden Anlagerichtlinien.

 

Spezialfonds sind für Anlagen dieser Größenordnung von institutionellen Investoren üblich und bieten zahlreiche Vorteile:

 

 Die rechtlichen Grundlagen und Ausgestaltungsmöglichkeiten sind im Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) detailliert aufgeführt.

 

 Spezialfonds werden in der Regel für einen einzelnen Investor mit individuellem Anlageziel und entsprechend ausgerichteter Anlagepolitik aufgelegt.

 

 Durch die Möglichkeit der individuellen Ausgestaltung der Vertragsbedingungen finden Spezialfonds bei institutionellen Investoren eine hohe Akzeptanz.

 

 Spezialfonds werden von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beaufsichtigt.

 

 Der Jahresbericht wird von einem Wirtschaftsprüfer testiert. Eine zusätzliche Kontrolle erfolgt durch die Verwahrstelle.

 

 Der Fonds stellt ein Sondervermögen dar und haftet nicht für Schulden der Kapitalverwaltungsgesellschaft. Die strikte Trennung dient dem Schutz vor Verlust durch Forderungen Dritter gegenüber der Kapitalverwaltungsgesellschaft.

 

Der Spezialfonds wird durch die Kapitalverwaltungsgesellschaft aufgelegt. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft administriert den Spezialfonds im rechtlichen und technischen Sinne. Sie trägt die Verantwortung für die formale Gestaltung des Spezialfonds. Sie ist die originäre Vertragspartnerin.

 

Der Asset Manager bewirtschaftet das Vermögen des Spezialfonds. Die Universitätsstadt Marburg und der Asset Manager vereinbaren im Verhandlungsverfahren eine Strategie und definieren ein Anlageuniversum sowie innerhalb des Anlageuniversums die Anlagegrenzen.

 

Hierzu wird eine Anlagerichtlinie im Zusammenspiel mit der Kapitalverwaltungsgesellschaft, dem Asset Manager und der Universitätsstadt Marburg vereinbart.

 

Die Anlageinstrumente und Vermögenswerte werden in einer Verwahrstelle treuhänderisch verwahrt. Die Trennung von der Kapitalverwaltungsgesellschaft sowie der Verwahrstelle ist gesetzlich vorgeschrieben. Neben der Verwahrung ist die Verwahrstelle auch für den Handel der für den Spezialfonds benötigten Finanzinstrumente und Derivate zuständig.

 

Masterfonds

Bei einem Masterfonds erfolgt eine Segmentierung und somit eine Splittung der Anlagesumme. Der Masterfonds wird durch eine Master-Kapitalverwaltungsgesellschaft aufgelegt. Jedes Segment wird jedoch von unterschiedlichen Asset Managern verwaltet. Die Asset Manager stehen im Wettbewerb zueinander.

 

Für jedes einzelne Fondssegment werden eigenständige Anlagerichtlinien, in denen beispielsweise das Portfolio und die konkrete Zusammensetzung der Anlageklassen festgelegt werden, erstellt.

 

Die Erstellung dieser Anlagerichtlinien muss unter Beachtung des Erlasses des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport vom 29. Mai 2018 (StAnz. S. 787) sowie der Anlagerichtlinie der Universitätsstadt Marburg erfolgen und darf diesen nicht widersprechen.

 

Unter wirtschaftlichen und administrativen Gesichtspunkten hat ein Masterfonds mit einer Aufteilung auf 3 Segmente gegenüber anderen Anlageformen Vorteile:

 

 Durch die Splittung der Anlagesumme auf 3 Segmente wird das Risiko reduziert

 

 Der Masterfonds gewährleistet eine zentrale Betreuung, ein einheitliches vergleichbares Reporting der Segmente sowie ein ganzheitliches Risikomanagement

 

 Die Segmente können eine unterschiedliche Anlagestrategie verfolgen

 

Laufzeit

Der Masterfonds wird ohne eine festgelegte Laufzeit abgeschlossen und soll dauerhaft zur Anlage nicht benötigter liquider Mittel verwendet werden.

 

Anlagevolumen

Die zum Zeitpunkt der Zuschlagserteilung nicht benötigten liquiden Mittel sind anzulegen.

 

 

Anlageziele:

Ziele der Geldanlagen der Universitätsstadt Marburg sind in dieser Reihenfolge:

 

1. Die Sicherung des Kapitalstocks

Die Sicherheit des Kapitalstocks hat den höchsten Stellenwert. Nach realistischer Beurteilung der Geldanlagen sollte während der Anlagezeit kein Substanzverlust eintreten. Ein möglicher Kursverlust muss sich in engen Grenzen halten und ist nur dann zu vertreten, wenn der höhere Ertrag einen möglichen Kursverlust übersteigen wird. In Zeiten negativer Zinsen ist eine Geldanlage möglich, wenn das Kapital so weit wie möglich erhalten wird, d.h. der Kapitalverzehr begrenzt wird.

 

2. Die Sicherheit des wirtschaftlichen Ertrags

Nach dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit ist bei den Geldanlagen ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Sicherheit und Ertrag anzustreben. Dabei hat die Sicherheit absoluten Vorrang.

 

3. Die Angemessenheit des Ertrags

Es soll ein angemessener Ertrag erwirtschaftet werden. In einer Niedrig- oder Negativzinsphase ist bei einer Deckung der Kosten die Vermeidung von Verwahrentgelten bereits ein angemessener Ertrag.

 

4. Die Nachhaltigkeit der Geldanlagen

Bei der Anlageentscheidung soll der Grundsatz der Nachhaltigkeit beachtet werden.

 

Vergabe

Öffentliche Aufträge werden im Wettbewerb und im Wege transparenter Verfahren vergeben. Aufgrund der Höhe der geschätzten Auftragswerte findet das EU-Vergaberecht Anwendung.

 

Die Aufträge können aufgrund konkreter Umstände, die mit der Art und Komplexität zusammenhängen, nicht ohne vorherige Verhandlungen vergeben werden. Es bedarf dabei im Einzelnen der Abstimmung mit Bietern, wie es marktüblich ist. Es besteht insoweit kein etablierter Marktstandard mit entsprechenden Mustern, die sich von der Universitätsstadt Marburg vorschreiben ließen.

 

Die zu beauftragende Master-Kapitalverwaltungsgesellschaft wird nicht nur den Masterfonds auflegen und entsprechend einer Anlagestrategie verwalten, sondern als Teil der Leistung auch eine geeignete Anlagestrategie entwickeln müssen. Hierfür sind vor Vertragsschluss konzeptionelle Gespräche zwischen den Bietern und den beteiligte/n Fachbereich/-diensten der Universitätsstadt Marburg erforderlich.

 

Die Voraussetzungen eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb liegen vor.

 

Der aktuelle Projektzeitplan für die Vergabe sieht die Absendung der EU-weiten Vergabebekanntmachung und damit den Beginn des Teilnahmewettbewerbes für Ende Mai/Anfang Juni vor.

 

Mit einer Vergabeentscheidung und einem Zuschlag ist nicht vor Ende dieses Jahres zu rechnen.

 

Ermächtigung

Strategische Änderungen des Masterfonds, beispielsweise eine Änderung des Portfolios und somit eine Änderung der individuellen Anlagerichtlinie des jeweiligen Segments, werden von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen.

 

Da der Finanzmarkt jedoch schnelllebig und wandlungsfreudig ist, muss die Universitätsstadt Marburg in der täglichen Verwaltung, zur Abwehr eines wirtschaftlichen Schadens, zur Vermeidung und Verminderung von Risiken sowie zur Nutzung von Chancen auch ad hoc handlungs- und entscheidungsfähig sein, um zeitnah und angemessen reagieren zu können.

 

Der/Die beteiligt/en Fachbereich/-dienste organisieren das operative Geschäft und bereiten Vorlagen vor, die dem*der Oberbürgermeister*in sowie dem*der Bürgermeister*in zur Entscheidung vorgelegt werden.

 

Die Genehmigung der Stadtverordnetenversammlung ist in diesen Fällen nachträglich durch Beschlussfassung einzuholen.

 

Fachkundige Beratung

Nach § 4 Nr. 6 der Anlagerichtlinie der Universitätsstadt Marburg soll bei längerfristigen und komplexen Anlagen eine fachkundige Beratung erfolgen.

 

Bei einem solch komplexen Finanzprodukt mit den zu erwartenden finanziellen Auswirkungen wie ein Masterfonds sowie den komplexen vergaberechtlichen Fragestellungen kann eine Beratung nicht nur durch Finanzdienstleister erfolgen.

 

Hierzu ist vielmehr eine fachkundige und finanztechnisch erfahrene Rechtsanwaltskanzlei mit der vergaberechtlichen Beratung zu beauftragen. Darüber hinaus hat auch während der Laufzeit des Masterfonds eine kontinuierliche unabhängige Beratung durch eine fachkundige Kanzlei zu erfolgen.

 

 

Reporting

Ein Masterfonds bietet den Vorteil eines kontinuierlichen Reportings. Darüber hinaus werden je nach Bedarf Tages-, Wochen-, oder Monatsreports zur Verfügung gestellt.

 

Im Verhandlungsverfahren wird ein aussagekräftiges Reporting entwickelt, dass sowohl Performancedaten wie auch Risikokennzahlen beinhaltet.

 

Sicherheit/Risiken

Ein Masterfonds ist nicht frei von Risiken. Er unterliegt vielmehr den üblichen Risiken, die alle Anlageinstrumente beinhalten.

 

Grundsätzlich gilt, dass die Kurse der Vermögenswerte im Masterfonds (insbesondere Aktien) den Fondspreis bestimmen. Wertschwankungen können nicht ausgeschlossen werden und unterliegen wirtschaftlichen und politischen Risiken.

 

Ein Masterfonds eröffnet aber die Möglichkeit, Kapital nach dem Grundsatz der Risikostreuung von professionellen Asset-Managern anzulegen. Die individuellen Risiken des Masterfonds ergeben sich aus den jeweiligen Anlagerichtlinien und dem damit vereinbarten Portfolio. Eine Reduzierung des Risikos erfolgt durch die Mischung der Anlagesumme.

 

Die Master-Kapitalverwaltungsgesellschaft verwaltet den Masterfonds treuhänderisch als Sondervermögen. Das Sondervermögen ist bei Insolvenz der Master-Kapitalverwaltungsgesellschaft vor einem Verlust geschützt.

 

 

 

Dr. Thomas Spies
Oberbürgermeister

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Die Kosten für eine Master-Kapitalverwaltungsgesellschaft, den Asset Manager sowie für eine Verwahrstelle richten sich nach der Höhe der Anlagesumme sowie nach der Komplexität der Fondsstruktur. Da die Anlagesumme nicht absehbar ist und sich die Fondsstruktur erst im Verhandlungsverfahren entwickeln wird, ist eine seriöse Preisermittlung zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich.

 

Darüber hinaus ist der Aufwand dem zu erwartenden Zinsertrag gegenüber zu stellen. Die anfallenden Kosten werden dem Masterfonds belastet. Es erfolgt somit keine Rechnungsstellung gegenüber der Universitätsstadt Marburg.

 

Im Rahmen der Markterkundung konnten Referenzportfolien eingesehen werden, die eine annähernd vergleichbare Fondsstruktur haben könnten. Die Performanceentwicklung lag über einen Zeitraum von 5 Jahren (2016 – 2020) bei 9,66%, 12,61 % sowie bei 13,08%. Diese Werte lassen jedoch ausdrücklich keinen Rückschluss auf die zu erwartende Performance des angestrebten Masterfonds zu.

 

Loading...
Legende
selbst zuständig
selbst zuständig
eigenes Amt zuständig
eigenes Amt zuständig
anderes Amt zuständig
anderes Amt zuständig
andere Zuständigkeit
andere Zuständigkeit
selbst verantwortlich
selbst verantwortlich
andere Verantwortlichkeit
andere Verantwortlichkeit
Aufgabe bearbeiten
Aufgabe bearbeiten
NA
TOP
Keine Zusammenstellung
Keine Zusammenstellung
Dokument erstellen
Dokument erstellen
Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen
Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen
Dokument auswählen
Dokument auswählen
Mobile Navigation schliessen