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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/0703/2022

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Richtlinie "Marburger Förderprogramm Elektrofahrräder und Elektrolastenräder" wird gemäß Anlage mit folgenden wesentlichen Änderungen neu gefasst:

  1. Das digitale Antragsverfahren wird eingeführt.
  2. Zusätzlich zu den Marburg-Gutscheinen wird bei der Förderzuwendung der Klimabonus  mit aufgenommen.
  3. Der Förderbetrag für Elektro-Lastenräder wird auf 1.000 € erhöht.
  4. Die Kilometerleistungs-Prämie (Staffelprämien) für Elektro-Fahrräder wird gestrichen. Für Elektro-Lastenräder gibt es eine Zusatzprämie.
  5. Die Förderung für Fahrradanhänger (100 € Marburg Gutscheine und 115 Klimaboni) wird mit aufgenommen.
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Sachverhalt

Im Zuge der Digitalisierung des Elektro-Fahrrades- und Elektro-Lastenradzuschusses sowie nach ersten Erfahrungswerten ergeben sich einige Änderungsvorschläge in der Richtlinie und dem Antragsformular entsprechend. 

 

Zu 1. Erweiterung auf digitales Antragsverfahren

Die Anträge für die Fahrradförderung sollen zukünftig auch digital zur Verfügung gestellt werden, um die Antragsstellung für die Bürger*innen sowie die Bearbeitung effizienter und komfortabler zu machen. Des Weiteren verpflichtet das Onlinezugangsgesetz (OFG) ohnehin alle deutschen Behörden bis Ende 2022 ihre Verwaltungsleistungen auch elektronisch anzubinden. Dieser Schritt ersetzt die Einreichung von Anträgen per Email. Die bisher übliche Beantragung auf dem Postweg bleibt weiterhin möglich.

Zu 2. Aufnahme des Klimabonus

Zusätzlich sollen Antragsteller*innen Klimaboni erhalten. Der Klimabonus ist regionale Klimawährung, wobei ein Klimabonus im Wert einem Euro entspricht. Ein Klimabonus kann immer dann ausgeteilt werden, wenn eine Maßnahme 10 kg CO2 einspart. Ausgegeben werden können die Klimaboni bei den teilnehmenden Partner*innen (www.klimabonus.info/marburg) zu finden. Bei der Auswahl der Partner*innen wird darauf geachtet, dass diese regional agieren und Wert auf nachhaltige und fair gehandelte Rohstoffe legen.

Zu 3. Erhöhung der Förderbeträge für Elektro-Lastenräder

Für die Elektro-Lastenräder werden die Grundförderung auf 1.000 Euro (vorher 150 Euro) und Zusatzprämie auf 500 Euro (vorher zweimal je 300 Euro) erhöht. Bisher wurden erst sechs Anträge für Elektro-Lastenräder eingereicht. Für viele Menschen sind die Anschaffungskosten zu hoch. Bei der Förderhöhe wurde sich an der Fördersumme des Landes Hessen orientiert. Es wird angenommen, dass eine Lastenradförderung in Höhe von 1.000 € tatsächlich zu einer Kaufentscheidung führen könnte. 

Zu 4. Staffelprämien werden zu einer Zusatzprämie

Die Erfahrungswerte und Rückmeldungen von Antragsteller*innen haben gezeigt, dass die Kilometerbedingungen der Staffelprämien für Elektro-Lastenräder zu ambitioniert sind. Da die Elektro-Lastenräder vor allem innerstädtisch genutzt werden, sollen die geforderten Kilometerleistungen für die E-Lastenräder angepasst werden (2.000 km anstatt 3.000 km). Die Zusatzprämie(n) sollen einen Anreiz darstellen, nach dem Kauf eines Elektro-Lastenrades diese Mobilitätsform gegenüber der PKW Nutzung zu präferieren. Die Staffelprämie für Elektro-Fahrräder wird alternativlos gestrichen, da die Fahrräder häufig für Freizeitfahrten genutzt werden und zusätzliche Wege schaffen.

Weitere Änderungen, inklusive einer Übersicht der aktuellen und neu geplanten Förderhöhen, sind in der beigefügten Synopse (Anlage 3) zu finden.

 

Zu 5.)

Fahrradanhänger sind eine preiswerte Alternative zu Elektro-Lastenräder und können helfen, Autokilometer einzusparen. Erfahrungswerte der Landesförderung Hessens sowie der Städte Bremen und Köln haben gezeigt, dass eine Förderung für Fahrradanhänger sehr gut angenommen wird. Deshalb sollen in Zukunft der Erwerb von Fahrradanhänger mit 100 € in Form von Marburg Gutscheinen und mit 115 Klimaboni gefördert werden.

 

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Finanz. Auswirkung

Der Zuschuss wird innerhalb der ersten 12 Monate nach dem Erwerb unter Berücksichtigung des zur Verfügung stehenden Budgets ausgegeben. Die Mittel stehen bei dem Produkt 467030 im Sachkonto 7119000 „Sonstige Zuschüsse“ zur Verfügung.

 

 

Nadine Bernshausen

Bürgermeisterin

 

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Anlagen

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