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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/0704/2022

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung stimmt der beigefügten Vorschlagsliste der Bau- und Sanierungsmaßnahmen an Marburger Schulen im Rahmen des Bildungsbauprogrammes für die Jahre 2023 – 2028 zu.

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Sachverhalt

Mit insgesamt 30 Maßnahmen an 20 Schulen im Umfang von insgesamt 30 Millionen Euro ist das erste Bildungsbauprogramm abgeschlossen. Die nicht verausgabten Mittel in Höhe von ca. 5 Mio. € werden für die zweite Auflage des Bildungsbauprogramms berücksichtigt.

 

Insgesamt 21 Maßnahmen konnten abgeschlossen werden bzw. werden noch in diesem Jahr abgeschlossen. Sechs der Projekte werden über 2022 weitergeführt, drei Maßnahmen wurden zurückgestellt.

 

Nach diesem ersten Bildungsbauprogramm folgt nun das zweite Bildungsbauprogramm, wozu am 20.01.2021 eine Informationsveranstaltung mit den Schulleitungen stattfand. Maximal drei Anträge waren je Schule möglich.

 

Auf dieser Basis haben die Schulen bis 30.04.2021 mit Prioritäten versehene Anträge für die Investitionen eingereicht. Eine Aufstellung der eingereichten Anträge ist der Anlage I zu entnehmen.

In den darauffolgenden Monaten erfolgten eine Reihe von Ortsterminen, Planungen, Kostenermittlungen und Abstimmungsgespräche zwischen den Fachdiensten 40 und 65. Als Ergebnis entstand eine Vorschlagsliste, in der 26 Einzelmaßnahmen an 19 Schulen aufgelistet sind. Dabei konnten vielfach die Wünsche mit Priorität 1 und/oder 2 der Schulen berücksichtigt werden. Lediglich an der Martin-Luther-Schule wurden andere Prioritäten gesetzt.

Die Maßnahmen mit einer Gesamtsumme von 68.570.000 € wurden auf fünf Etappen verteilt. Kriterien für die zeitliche Einordnung der einzelnen Maßnahmen mit Beginn ab 2023 waren die Dringlichkeit, der Umstand, dass bei einzelnen Maßnahmen bereits Planungen vorliegen, aber auch die Maßgabe, dass es gelingen musste, die Kosten einigermaßen gleichmäßig auf die fünf Etappen zu verteilen.

 

Am 06.10.2021 wurde eine zwischen den Fachdiensten Hochbau und Schule abgestimmte Liste mit den Dezernent*innen abgesprochen. Aufgrund von zeitlichen Verzögerungen und maßgeblichen Veränderungen wurde diese Liste erneut am 21.01.2022 angepasst und es erfolgte eine weitere Besprechung mit den Dezernent*innen am 27.01.2022 auf Grundlage der aktualisierten Liste.

Die beigefügte Vorschlagsliste wurde der Schulbauprojektgruppe, an der neben dem hauptamtlichen Magistrat und Vertreter*innen der beteiligten Fachdienste auch die Vertreter*innen der Schulleitungen, der Stadtelternbeirat, der Gesamtpersonalrat der Lehrkräfte, das Kinder- und Jugendparlament sowie der Behindertenbeirat teilnehmen, am 31.03.2022 vorgestellt.

 

Dort gab es eine Reihe von Fragen und Anmerkungen. Zum Teil wurde der aus Sicht der Schulen späte Beginn der Maßnahmen kritisiert. Allerdings gab es keinen Dissens, der die Vorschlagsliste in Frage gestellt hätte. Im Anschluss wurde die Vorschlagsliste nach einer Kenntnisnahme durch den Magistrat allen Schulen zur Verfügung gestellt mit der Bitte um eine Rückmeldung, falls es kritische Anmerkungen zu den Entscheidungen für die jeweilige Schule gibt. Neben einer Reihe positiver Rückmeldungen gab es konkrete Wünsche aus fünf Schulen, die in der Anlage II enthalten sind.

 

Unter Berücksichtigung dieser ist nun eine abschließende Vorschlagsliste der Maßnahmen für das Bildungsbauprogramm entstanden, die als Anlage III beigefügt ist. Daraus zu ersehen ist in der 2. Spalte, mit welcher Priorität der Antrag seitens der Schule versehen wurde, welche Maßnahme umgesetzt werden soll, wann die Planung bzw. Umsetzung beginnt, welche Kosten für die fünf Etappen von 2023 bis 2028 angenommen wurden.

 

In einer separaten Spalte wurden die Kostenannahmen der einzelnen Maßnahmen aufgeführt, deren Umsetzung sich teilweise über den Zeitrahmen von BiBaP II hinaus erstreckt.

 

 

Leider ist eine belastbare Kostenschätzung aufgrund verschiedener Parameter zurzeit nicht möglich. Der Ausarbeitungsgrad vieler Projekte erlaubt noch keine befriedigende Prognose, erfolgt deren Umsetzung innerhalb vorhandener Bausubstanz, bestehen Unwägbarkeiten bezüglich möglicher Brandschutzmängel, Schadstoffbelastung und bisher unerkannter Baumängel.

Hierfür wurden pauschal Kosten zugeschlagen – keine abschließend hinlängliche Option, da die erwähnten Unwägbarkeiten das Potential massiver Kostenmehrung bergen.

Einen deutlichen Unsicherheitsfaktor stellen zurzeit auch die undefinierbaren Preisentwicklungen dar. Die Kosten verschiedener Materialien und Bauelemente sind innerhalb von wenigen Monaten um mehr als 25 % gestiegen.

 

Bereits in der ersten Sitzung der Schulbauprojektgruppe wurde seitens der Stadtverwaltung darauf hingewiesen, dass die Realisierbarkeit der Vorhaben von verschiedenen Faktoren abhängt. Ein Faktor ist der Fachkräftemangel bei ausführenden Firmen und Planungsbüros. Auch die weitere personelle Entwicklung im Fachdienst Hochbau bleibt abzuwarten. Die geschaffenen Stellen und weitere notwendige Stellen müssen erfolgreich besetzt werden können. Aus diesem Grunde wurde der Zeitraum für die Realisierung des Bildungsbauprogrammes um ein Jahr auf sechs Jahre verlängert

 

Eine Kurzbeschreibung der einzelnen Maßnahmen ist als Anlage III beigefügt. Bei einer entsprechenden Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung würde diese Liste Grundlage der Haushaltsanmeldungen im Investitionshaushalt und dem Investitionsprogramm für die Jahre 2023 – 2028.

Gleichzeitig ersetzt diese Entscheidung bei Neubauten bzw. Bauvorhaben mit einer Änderung des Raum- und Funktionsprogramms den Beschluss der Anlage 21 zur AGA, Ziffer 3.1 (Bedarfsanmeldung- und anerkennung; Auftrag für Grundlagenermittlung und Vorplanung;). Die sonstigen Bestimmungen der Anlage 21 zur AGA bleiben hiervon unberührt. Sollte die Frage, ob Ergänzungsbauwerke erforderlich werden oder nicht, erst im Zuge der planerischen Befassung mit den jeweiligen Liegenschaften beantwortet werden können, ist eine Entscheidung auf der Grundlage einer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung und eines Variantenvergleichs durch den Magistrat zu treffen. Der Magistrat wird die städtischen Gremien laufend über den Fortgang des Bildungsbauprogramms informieren.

 

 

 

 

Dr. Thomas Spies       Kirsten Dinnebier

Oberbürgermeister       Stadträtin

 

 

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Finanz. Auswirkung

Ca. 68.570.000,00 €

 

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Anlagen

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