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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/0729/2022

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der als Anlage beigefügte VI. Nachtrag zur Gebührenordnung für die Volkshochschule  der Universitätsstadt Marburg wird beschlossen.

 

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Sachverhalt

Der vhs-Beirat hat in seiner Sitzung vom 24. Juni 2010 dem Vorschlag für eine gestaffelte Honorar- und Gebührenerhöhung der Volkshochschule mehrheitlich zugestimmt. Danach werden in der vhs Marburg die Honorare der Kursleitenden im 2-Jahresturnus überprüft und ggf. den Tarifsteigerungen und gestiegenen Lebenshaltungskosten angepasst. Dies geschieht parallel dazu auch im Bereich der Teilnahmegebühren. Ziel ist es, eine Balance der Honorarausgaben und der Teilnahmegebühren zu wahren.

 

Die einstimmige Empfehlung des vhs-Beirates vom 15. Dezember 2021 an den Magistrat lautet diesbezüglich, dass die Honorare zum Wintersemester 2022/2023 (Beginn 05.09.2022) um 1,00 € je Unterrichtseinheit (UE) erhöht werden sollen.

 

Um diese zusätzlichen Mehrausgaben decken zu können, ist eine Erhöhung der Teilnahmegebühren gem. § 2 der Gebührenordnung um 0,10 € je UE erforderlich. Demnach sollen durch diesen Nachtrag die Gebühren für alle Kurse und Seminare gem. § 2 Nr. 1 von 2,90 € auf 3,00 € sowie die ermäßigten Gebühren von 2,00 € auf 2,10 € je UE erhöht werden.

 

Die Lehrgangsgebühren gem. § 2 Nr. 2 sollen von 2,50 € auf 2,60 €, die ermäßigten Gebühren von 1,70 € auf 1,80 € sowie die Alphabetisierungskurse (§ 2 Nr. 3) von 0,70 € auf 0,80 € je UE erhöht werden.

 

Ausgenommen von der Gebührenerhöhung sind hingegen die Gebühren für Einzelveranstaltungen nach § 3.

 

Darüber hinaus sollen durch diesen Nachtrag weitere durch den vhs-Beirat beschlossene Änderungen vollzogen werden. Sämtliche Änderungen sind der als Anlage beigefügten Synopse zu entnehmen, in welcher die bisherige und die neue Fassung gegenübergestellt sowie die Änderungen erläutert sind.

 

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, den VI. Nachtrag zur Gebührenordnung für die Volkshochschule der Universitätsstadt Marburg zu beschließen.

 

 

Dr. Thomas Spies     Kirsten Dinnebier
Oberbürgermeister     Stadträtin

 

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Finanz. Auswirkung

Der Beschluss führt voraussichtlich zu Mehreinnahmen in Höhe von rund 20.000 € (200.000 Teilnehmenden-UE x 0,10 € = 20.000 €). Hierdurch sollen die geplanten Mehrausgaben für die Honorare der Kursleitenden gedeckt werden.

 

Die derzeit gültige Honorarordnung für die Volkshochschule (in der Fassung des XIII. Nachtrages mit Inkrafttreten zum 31.08.2020) wurde durch den Magistrat ursprünglich im Jahre 1980 beschlossen. Die durch den vhs-Beirat vorgeschlagene Erhöhung der Honorare wurde zum Anlass genommen, die in die Jahre gekommene Honorarordnung von Grund auf zu überarbeiten. Aktuell befindet sich der Verwaltungsentwurf in der finalen Abstimmung. Dieser soll dem Magistrat zur Beschlussfassung im Juli 2022 vorgelegt werden. 

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Anlagen

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