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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/0754/2022

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die als Anlage beigefügte Satzung zur Aufhebung der Marktordnung für den Flohmarkt der Stadt Marburg wird beschlossen.

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Sachverhalt

Die aktuell gültige Marktordnung für den Flohmarkt (Ziffer 32/4 des Marburger Ortsrechts) wurde durch die Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung vom 24.11.2006 beschlossen.

 

Gemäß § 1 Abs. 1 der Marktordnung betreibt die Stadt Marburg den Flohmarkt als öffent­liche Ein­richtung für den nichtgewerblichen Han­del. Er findet jeden ersten Samstag im Monat statt und wird nach § 2 Abs. 2 der Marktordnung auf der Promenade am Steinweg, auf der Seite der Mauer der Straße "Im Loch" sowie auf dem Schuhmarkt veranstaltet.

 

Seit mindestens zehn Jahren wird der Flohmarkt jedoch ausschließlich am Steinweg durchgeführt. Und auch an diesem einen Standort ist die Zahl der Standbetreiber*innen rückläufig bzw. auf einem niedrigen Niveau: In den beiden Jahren vor Corona (2018 und 2019) waren pro Markttag durchschnittlich lediglich 12 Stände angemeldet.

Ziel des Magistrats ist es, dass der Flohmarkt nicht mehr als öffentliche Einrichtung durch die Stadt, sondern beispielsweise durch einen Verein oder eine Interessengemeinschaft fortgeführt und wiederbelebt wird. Vor diesem Hintergrund fand unter anderem ein Gespräch der Verwaltung mit der Ortsvorsteherin des Ortsbezirkes Altstadt, der Quartiersmanagerin Altstadt sowie einzelnen Flohmarktbeschicker*innen statt.

 

Gemäß § 3 Abs. 3 lit. c) der Geschäftsordnung für die Ortsbeiräte ist der Ortsbeirat bei der Aufhebung von Satzungen zu hören und es muss ihm Gelegenheit zur Äußerung gegeben werden. Der Ortsbeirat Altstadt wurde mit Schreiben vom 23.05.2022 diesbezüglich angehört. Die Stellungnahme des Ortsbeirates vom 09.06.2022 lautet (auszugsweise) wie folgt:

 

„Der Ortsbeirat hat die nicht mehr zeitgemäße Marktordnung in der Vergangenheit mehrfach diskutiert und eine Änderung vorgeschlagen. Die nun mit allen Beteiligten gefundene Lösung mit der Interessengemeinschaft Flohmarkt Steinweg und den geänderten Anmeldebedingungen, Zeiten und der Pfandlösung begrüßt der Ortsbeirat sehr. Der so neu organisierte Flohmarkt stieß im Juni bereits auf große Resonanz. Aus diesem Grunde hat der Ortsbeirat keine Einwände, die Marktordnung für den Flohmarkt der Stadt Marburg aufzuheben und in der nun geänderten Form weiterzuführen.“

 

Die Stadtverordnetenversammlung wird deshalb gebeten, die als Anlage beigefügte Satzung zur Aufhebung der Marktordnung für den Flohmarkt der Stadt Marburg zu beschließen, sodass der Flohmarkt zukünftig nicht mehr durch die Stadt, sondern durch Dritte wie etwa die Interessengemeinschaft Flohmarkt Steinweg durchgeführt werden kann.

 

Dr. Thomas Spies
Oberbürgermeister

 

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Finanz. Auswirkung

Die durchschnittlichen Einnahmen lagen pro Markttag bei ca. 120 Euro. Im Gegensatz dazu betrugen die Ausgaben für die Reinigung der Marktfläche nach Durchführung des Flohmarktes ca. 270 Euro/Markttag. Hinzu kommt der Personalaufwand in der Verwaltung beispielsweise bezüglich des Anmelde- und Abrechnungsverfahrens. Während das jährliche Defizit alleine aufgrund der Reinigungskosten im Jahre 2013 bei 178 Euro lag, betrug es in 2018 bereits 906 Euro und im Jahre 2019 schon 1.051 Euro.

 

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Anlagen

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