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Ratsinformation
Fraktionsantrag - VO/0767/2022
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag Fraktion Marburger Linke betr.: Interkommunale Kredite ermöglichen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Fraktionsantrag
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Lothar Sprenger
- Beteiligt:
- 20.1 - Haushalts- und Finanzangelegenheiten
- Antragsteller*in:
- Marburger Linke
- Verfasser*in:
- Sprenger, Lothar
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Magistrat
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Stellungnahme
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●
Geplant
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Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss
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Vorberatung
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19.07.2022
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●
Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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22.07.2022
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30.09.2022
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung spricht sich für die Möglichkeit aus, Interkommunale Kredite einsetzen zu dürfen, damit Kommunen mit hohen Rücklagen anderen Kommunen mit Liquiditätsbedarf Geld leihen können.
Die Stadtverordnetenversammlung bittet den Magistrat sich gegenüber der Bundes- und der Landesregierung und in den Gremien des Deutschen und Hessischen Städtetags für die rechtliche Ermöglichung interkommunaler Kredite einzusetzen.
Begründung
„Einige Kommunen in Deutschland stehen finanziell auf der Sonnenseite. Sie verfügen über hohe Kassenbestände, die sie – zumindest vorübergehend – nicht benötigen. Doch das wird immer öfter zum Problem. Denn für hohe Einlagen drohen bei zahlreichen Hausbanken erhebliche Verwahrentgelte.“[1] Die Mehreinnahmen aus der Gewerbesteuer in dreistelliger Millionenhöhe haben auch in Marburg die Frage aufgeworfen, wie diese Gelder bis zu ihrer Verausgabung verwahrt werden können – insbesondere in Zeiten von Negativzinsen bzw. Strafgebühren. Eine Mehrheit im Stadtparlament hat aufgrund dieser Situation für eine Fondsanlage votiert, die zwar gewisse Renditen versprechen mag, gleichwohl aber auch Risiken beinhaltet und die Frage aufwirft, ob Steuergeld überhaupt für solche Finanzprodukte aufgewandt werden sollte.
Als Alternative dazu und vor dem Hintergrund der Greensill-Bank-Pleite und ihre Folgen für eine Reihe auch hessischer Kommunen wird seit einiger Zeit die Möglichkeit von interkommunalen Darlehen diskutiert.[2]
Interkommunale Darlehen hätten für die darlehengebenden Kommunen den Vorteil, keine Verwahrentgelte zahlen zu müssen und für die kreditnehmenden Kommunen an eine günstige Finanzierung zu kommen. Tatsächlich stellten interkommunale Darlehen eine Win-Win-Situation für alle Beteiligten da.
Noch scheinen rechtliche Hürden wie das Kreditwesengesetz als Hindernis. Deshalb sollte sich der Magistrat aus der Perspektive einer finanzstarken Stadt, die Verwahrentgelte meiden will, gegenüber den Regierungen in Bund und Land für die Ermöglichung interkommunaler Darlehen einsetzen.
Renate Bastian Tanja Bauder-Wöhr Roland Böhm
Anja Kerstin Meier-Lercher Miguel Sanchez Arvelo Jan Schalauske
Inge Sturm
[1] Reiter, Julius (2021): Negativzinsen: der interkommunale Kredit als Ausweg, in: Der neue Kämmerer. https://www.derneuekaemmerer.de/recht/anlagemanagement/nach-greensill-negativzinsen-der-interkommunale-kredit-als-ausweg-13441/ (Zugriff 13.06.2022)
[2] https://kommunalwiki.boell.de/index.php/Interkommunale_Kredite (Zugriff 13.06.2022)
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