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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Kenntnisnahme - VO/0768/2022

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Universitätsstadt Marburg erwirbt Eigentum an den Grundstücken in 35037 Marburg/Ockershausen mit der folgenden Bezeichnung:

 

Gemarkung Ockershausen, Flur 14, Flurstück 14/5,          8 m2,

Gemarkung Ockershausen, Flur 14, Flurstück 14/4,      563 m2,

Gemarkung Ockershausen, Flur 14, Flurstück 14/6,      857 m2,

Gemarkung Ockershausen, Flur 14, Flurstück 14/10, 1.318 m2,

 

„In der Lebersbach“, 35037 Marburg“      (Gesamt:       2.746 m2),

hiervon 2.106 m2 als Fläche für die Landwirtschaft und

640 m2 als Verkehrsfläche.

 

Der Ankauf erfolgt zu einem Preis i. H. v. 1,35 €/m2 und summiert sich demnach auf 3.707,10 €. Sämtliche im Zusammenhang mit diesem Ankauf entstehenden Kosten trägt die Stadt Marburg.

 

 

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Sachverhalt

Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben hat dem Fachdienst Grundstücksverkehr nach Abschluss Ihrer Entbehrlichkeitsprüfung die o. g. Grundstücke zum Erwerb angeboten.

Der Ankauf der Flächen wird von den Fachdiensten Stadtplanung sowie Tiefbau befürwortet. Zum einen könnten im Rahmen der Bauleitplanung Hasenkopf die oben genannten Grundstücke für naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen genutzt werden und zum anderen könnten die Grundstücke einer verbesserten Erschließung des bereits städtischen Grundstücks der Gemarkung Ockershausen, Flur 14, Flurstück 14/17 dienen.

Der vom unabhängigen Gutachterausschuss für Immobilienwerte für den Bereich der Universitätsstadt Marburg auf der Basis von dessen Geschäftsstelle geführter Kaufpreissammlung ermittelte Bodenrichtwert liegt aktuell bei Flächen für die Landwirtschaft in diesem Gebiet bei 2,00 €/m2.

In den zurückliegenden Verhandlungen konnte hiervon ein Abschlag, aufgrund der eingeschränkten Nutzbarkeit, in Höhe von 33 % erreicht werden, sodass der bisher vereinbarte Kaufpreis bei 1,35 €/m2 liegt.

Der entsprechende Lageplan mit gelb markierter Ausweisung der betroffenen Flächen ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt.

 

Es wird gebeten, diese Vorlage zur Kenntnis zu nehmen.

 

 

 

Kirsten Dinnebier

Stadträtin

 

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Finanz. Auswirkung

1. Kostenzusammenstellung – Einmalkosten

 

 

 Es bestehen die hier aufgeführten Einmalkosten:

 

Flächenerwerb 2.746 m2 x 1,35 € (gerundet) =              3.750,00 €

Notar und Grundbuchamt (Grundgebühren, gerundet) =   250,00 €

Grunderwerbssteuer (gerundet, 6,0 % von 3750 €) =        250,00 €

                                                                                         4.250,00 €

 

2. Kostenzusammenstellung – Folgekosten

 

Es bestehen die hier aufgeführten Folgekosten:

 

Kosten zur Erfüllung der gegebenen Verkehrssicherungspflicht des Grundstücks, je nach Dauer des Eigentumsbesitzes, Nutzung, Notwendigkeit und Umfang in bisher nicht bekannter Höhe.

 

Kosten für die regelmäßige Mahd zur Eindämmung der Ausbreitung der invasinen Pflanze „Japanischer Staudenknöterich“, welcher dort existiert.

 

Im Falle der Nutzung als Ausgleichsfläche, Kosten für den Rückbau der versiegelten Wegedecke sowie der entsprechenden Entsorgung, je nach Umfang und Aufwand in bisher nicht bekannter Höhe.

 

3. Weitere Auswirkungen

 

Es bestehen folgende weitere Auswirkungen:

 

(z. B. familienpolitische Auswirkungen, Auswirkungen auf Gender Mainstreaming,Auswirkungen der Beschlüsse auf die demographische Entwicklung der Stadt Marburg):

 

Vereinfachte Erfüllung der klimabedingten Vorgaben des anstehenden Bauleitplanverfahrens.

 

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Anlagen

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