Seiteninhalt
Ratsinformation
Fraktionsantrag - VO/0808/2022
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag der Fraktion Marburger Linke bzgl. Studien- und Lebenssituation der Studierenden in Marburg verbessern, Erhöhung der Mensapreise zurücknehmen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Fraktionsantrag
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Clara Easthill
- Beteiligt:
- FB 4 - Soziales und Wohnen
- Antragsteller*in:
- Marburger Linke
- Verfasser*in:
- Marburger Linke
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Magistrat
|
Stellungnahme
|
|
●
Geplant
|
|
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
19.07.2022
| |||
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung
|
Entscheidung
|
|
|
22.07.2022
|
Beschlussvorschlag
Studierende in Marburg machen einen relevanten Teil der Einwohner*innen aus und prägen das soziale und kulturelle Leben der Stadt. In Folge der Corona-Krise und der aktuellen enormen Verteuerung der Lebenshaltung erfahren sie eine dramatische Verschlechterung ihrer Studien- und Lebensbedingungen. Die Stadtverordneten der Stadt Marburg unterstützen daher die aktuellen Bemühungen der Studierenden und des ASTA, die Erhöhungen der Essenspreise in den Mensen zurückzunehmen bzw. auszugleichen.
Die Stadtverordnetenversammlung appelliert an den Verwaltungsrat des Studentenwerks, alle Möglichkeiten auszuloten, die Erhöhung zurückzunehmen. Dies darf allerdings nicht zu Lasten der Beschäftigten und ihren Arbeitsbedingungen gehen. Die hessische Landesregierung, insbesondere des Hessische Ministerium für Wissenschaft und Forschung, wird aufgefordert, dem gesetzlichen Auftrag nachzukommen und die Studenten-/Studierendenwerke in Hessen so zu finanzieren, dass sie ihrem gesetzlichen Auftrag nachkommen können, „die wirtschaftliche, soziale, gesundheitliche, sportliche und kulturelle Förderung der Studierenden in Hessen“ zu gewährleisten.
Der Magistrat wird aufgefordert, für das Sommer- und Wintersemester 2022/2023 ein Modell zu entwickeln, um über Gutscheine oder befristete zweckgebundene Zuweisungen an das Studentenwerk Marburg die Erhöhung der Essenspreise auszugleichen, bis das zuständige hessische Ministerium tätig geworden ist. Diese Nothilfeleistung der Stadt Marburg entbindet die hessische Landesregierung und den Verwaltungsrat des Studentenwerks Marburg nicht von ihrer gesetzlichen Verpflichtung gegenüber den Studierenden.
Begründung
Bereits die Folgen der Corona-Pandemie haben die Studierenden in sehr schwierige Studien- und Lebensbedingungen gebracht. Jobs zur Finanzierung des Lebensunterhalts fielen weg. Nun kommen allgemeine Preissteigerungen für Lebensmittel, Energiekosten und Mieten hinzu. Das macht die finanzielle Lage der Studierenden immer prekärer und verschlechtert die Möglichkeiten für eine reguläre Absolvierung des Studiums. Vertreter*innen des ASTA schätzen ein, dass viele Studierende sich in dieser Situation eine warme Mahlzeit nicht mehr leisten können. Die Stadt Marburg sollte in der akuten Notlage helfend eingreifen. Es kann allerdings nicht darum gehen, dass damit gesetzliche Aufgaben der Landesregierung und des Studentenwerks dauerhaft von der Stadt Marburg übernommen werden.
Renate Bastian Tanja Bauder-Wöhr Roland Böhm
Anja Kerstin Meier-Lercher Miguel Sanchez Jan Schalauske
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
- selbst verantwortlich
- andere Verantwortlichkeit
- Aufgabe bearbeiten
- NA
- TOP
- Keine Zusammenstellung
- Dokument erstellen
- Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen
- Dokument auswählen