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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/0889/2022

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Magistrat wird beauftragt, einen qualifizierten Mietpreisspiegel für den Bereich der Universitätsstadt Marburg bis zum 31.12.2023 zu erstellen. Die Gelder zur Finanzierung sind in dem Haushalt für das Jahr 2023 vorzusehen. Mögliche Förderungen durch das Land Hessen sind zu beantragen.

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Sachverhalt

Nach dem Gesetz zur Reform des Mietspiegelrechts vom 10.08.2021 sind für Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohnern Mietspiegel zu erstellen. In Hessen haben die betroffenen Städte und Gemeinden freies Ermessen in der Entscheidung, ob diese als qualifizierte oder einfache Mietspiegel erstellt werden. Für den Fall eines einfachen Mietspiegels endet die gesetzliche Frist am 01.01.2023. Ein qualifizierter Mietspiegel muss bis zum 01.01.2024 veröffentlicht sein.

Der qualifizierte Mietspreisspiegel bildet das örtliche Mietniveau ab und dient so der Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete. Genau genommen zeigt der Mietspiegel auf, welche Mieten für Wohnungen mit vergleichbarem Wohnraum gezahlt werden und ist somit ein hilfreiches Orientierungsmittel für Mieter*innen und Vermieter*innen.

 

Gemäß Richtlinie des Landes Hessen für die Förderung der Erstellung qualifizierter Mietspiegel vom 21. Mai 2021 sind Hessische Gemeinden berechtigt, einen Antrag auf Förderung eines qualifizierten Mietspiegels zu stellen. Als Bedingung wurde festgelegt, dass die Gemeinde mehr als 40.000 Einwohner*innen haben muss. Gemeinden die nach Mieterschutzverordnung vom 18. November 2020 als Gebiet mit angespannten Wohnungsmärkten bestimmt worden sind, werden vorrangig gefördert. Das gleiche gilt für Gemeinden, die einen qualifizierten Mietspiegel erstmalig erstellen lassen. Die maximale Förderhöhe beträgt 70% der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch nicht mehr als 70.000 Euro pro Gemeinde. Ein entsprechender Förderantrag wurde bereits beim Land Hessen eingereicht, der hierzu notwendige Beschluss der Stadtverordnetenversammlung über die Erstellung des Mietspiegels soll nachgereicht werden.

 

 

 

Dr. Michael Kopatz

Stadtrat

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Finanz. Auswirkung

 Die Erstellung des qualifizierten Mietspiegels kostet voraussichtlich ca. 50.000 € , die mit bis zu 70 % gefördert werden kann.

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