Universitätstadt Marburg

?

Hauptnavigation der Seite

Kartenanwendung der Stadt Marburg

Seiteninhalt

Inhaltsbereich der Seite
Sie sind hier: Politik & Stadtgesellschaft > Stadtpolitik > Stadtparlament (STVV)

Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/1000/2022

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Der Magistrat wird beauftragt, sich beim Land Hessen dafür einzusetzen, dass

 

  1. die Zuständigkeit für Bußgeldverfahren in Verkehrsordnungswidrigkeiten, analog zu den Regelungen für die Stadt Frankfurt, von der Zentralen Bußgeldstelle des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Kassel auf die Universitätsstadt Marburg übergeht und die damit verbundenen Bußgelder und Verwaltungsgebühren hier vereinnahmt werden dürfen.
     
  2. bis zur Umsetzung des Vorhabens unter Ziffer 1, den bisher vom Land Hessen festgelegten Verteilungsschlüssen der Einnahmen aus den Bußgeldern von 40 zu 60 % zugunsten des Landes Hessen abzuändern auf 70 zu 30 % zugunsten der Universitätsstadt Marburg, da dort der überwiegende Teil der Arbeit in den Verfahren zu leisten ist.

 

Reduzieren

Sachverhalt

Die Zuständigkeit für Bußgeldverfahren in Verkehrsordnungswidrigkeiten obliegt ist Hessen der Zentralen Bußgeldstelle des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Kassel. Bis 2013 wurden dort auch sämtliche Bußgelder und Verwaltungsgebühren ausnahmslos vereinnahmt.

Um dem Aufwand der Kommunen zumindest in Teilen gerecht zu werden wurde Mitte 2013 eine einseitige Regelung zur Kostenerstattung getroffen. Seitdem erhalten die Kommunen nach erfolgreichem Abschluss eines Verfahrens 40 % des realisierten Bußgeldes erstattet.

 

Von jeher ausgenommen von dieser Regelung ist die Stadt Frankfurt, die schon immer in eigener Zuständigkeit und auf eigene Rechnung die Bußgeldverfahren bearbeitet.

 

Insbesondere im Hinblick auf den Sach- und Personalaufwand wird die derzeitige Regelung den realen Bedingungen nicht gerecht. So entstehen über 85 % der Bußgeldverfahren aus der Überwachung des fließenden Verkehrs. Die dafür notwendige technische Ausstattung ist sowohl in der Anschaffung aber auch in der Unterhaltung äußerst kostenintensiv. So fallen in Marburg für eine mobile und sechs stationäre Messanlagen jährlich ca. 35.000,00 Euro für Wartung, Eichung und Reparaturen an. Nach einer Laufzeit von ca. zehn bis fünfzehn Jahren müssen die Anlagen ersetzt werden, was mit jeweils ca. 80.000,00 Euro zu beziffern ist. Hinzu kommen Personalausgaben für die Messbeamt*innen im Außendienst und die Kolleg*innen, die mit der Auswertung der Aufnahmen betraut sind.

 

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Für die Sachbearbeitung wäre voraussichtlich eine Vollzeitstelle im Fachdienst Sicherheit und Verkehrsüberwachung zu schaffen. Die Gesamtkosten hierfür würden sich auf ca. 65.000,00 Euro pro Jahr belaufen.

Ausgehend von den vergangenen fünf Jahren wären Mehreinnahmen aus Bußgeldern und Verwaltungsgebühren i. H. v. ca. 550.000,00 Euro pro Jahr zu erwarten.

 

Loading...
Legende
selbst zuständig
selbst zuständig
eigenes Amt zuständig
eigenes Amt zuständig
anderes Amt zuständig
anderes Amt zuständig
andere Zuständigkeit
andere Zuständigkeit
selbst verantwortlich
selbst verantwortlich
andere Verantwortlichkeit
andere Verantwortlichkeit
Aufgabe bearbeiten
Aufgabe bearbeiten
NA
TOP
Keine Zusammenstellung
Keine Zusammenstellung
Dokument erstellen
Dokument erstellen
Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen
Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen
Dokument auswählen
Dokument auswählen
Mobile Navigation schliessen