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Ratsinformation
Beschlussvorlage - VO/1000/2022
Grunddaten
- Betreff:
-
Übergang der Zuständigkeit für Bußgeldverfahren in Verkehrsordnungswidrigkeiten
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 35 - Sicherheit und Verkehrsüberwachung
- Bearbeiter*in:
- Christian Prölß
- Verfasser*in:
- Prölß, Christian
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Magistrat
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Vorberatung
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Erledigt
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Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss
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Vorberatung
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13.12.2022
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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16.12.2022
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Beschlussvorschlag
Der Magistrat wird beauftragt, sich beim Land Hessen dafür einzusetzen, dass
-
die Zuständigkeit für Bußgeldverfahren in Verkehrsordnungswidrigkeiten, analog zu den Regelungen für die Stadt Frankfurt, von der Zentralen Bußgeldstelle des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Kassel auf die Universitätsstadt Marburg übergeht und die damit verbundenen Bußgelder und Verwaltungsgebühren hier vereinnahmt werden dürfen.
- bis zur Umsetzung des Vorhabens unter Ziffer 1, den bisher vom Land Hessen festgelegten Verteilungsschlüssen der Einnahmen aus den Bußgeldern von 40 zu 60 % zugunsten des Landes Hessen abzuändern auf 70 zu 30 % zugunsten der Universitätsstadt Marburg, da dort der überwiegende Teil der Arbeit in den Verfahren zu leisten ist.
Sachverhalt
Die Zuständigkeit für Bußgeldverfahren in Verkehrsordnungswidrigkeiten obliegt ist Hessen der Zentralen Bußgeldstelle des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Kassel. Bis 2013 wurden dort auch sämtliche Bußgelder und Verwaltungsgebühren ausnahmslos vereinnahmt.
Um dem Aufwand der Kommunen zumindest in Teilen gerecht zu werden wurde Mitte 2013 eine einseitige Regelung zur Kostenerstattung getroffen. Seitdem erhalten die Kommunen nach erfolgreichem Abschluss eines Verfahrens 40 % des realisierten Bußgeldes erstattet.
Von jeher ausgenommen von dieser Regelung ist die Stadt Frankfurt, die schon immer in eigener Zuständigkeit und auf eigene Rechnung die Bußgeldverfahren bearbeitet.
Insbesondere im Hinblick auf den Sach- und Personalaufwand wird die derzeitige Regelung den realen Bedingungen nicht gerecht. So entstehen über 85 % der Bußgeldverfahren aus der Überwachung des fließenden Verkehrs. Die dafür notwendige technische Ausstattung ist sowohl in der Anschaffung aber auch in der Unterhaltung äußerst kostenintensiv. So fallen in Marburg für eine mobile und sechs stationäre Messanlagen jährlich ca. 35.000,00 Euro für Wartung, Eichung und Reparaturen an. Nach einer Laufzeit von ca. zehn bis fünfzehn Jahren müssen die Anlagen ersetzt werden, was mit jeweils ca. 80.000,00 Euro zu beziffern ist. Hinzu kommen Personalausgaben für die Messbeamt*innen im Außendienst und die Kolleg*innen, die mit der Auswertung der Aufnahmen betraut sind.
Dr. Thomas Spies
Oberbürgermeister
Finanz. Auswirkung
Für die Sachbearbeitung wäre voraussichtlich eine Vollzeitstelle im Fachdienst Sicherheit und Verkehrsüberwachung zu schaffen. Die Gesamtkosten hierfür würden sich auf ca. 65.000,00 Euro pro Jahr belaufen.
Ausgehend von den vergangenen fünf Jahren wären Mehreinnahmen aus Bußgeldern und Verwaltungsgebühren i. H. v. ca. 550.000,00 Euro pro Jahr zu erwarten.
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