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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/1001/2022

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1. Die Stadtverordnetenversammlung stimmt dem als Anlage beigefügten Gutachten zur Nachkalkulation der Abwassergebühren für das Jahr 2021 sowie der Abwassergebührenkalkulation für das Jahr 2023 auf der Basis eines kalkulatorischen Zinssatzes von 4,2 % und von Abschreibungen auf Wiederbeschaffungszeitwerten zu.


2. Im Bereich der nachkalkulierten Straßenentwässerungskosten ist die ausgewiesene Unterdeckung als Verbindlichkeit in Höhe von T€ 105.172,39 € von der Stadt Marburg an den Gebührenhaushalt auszugleichen.

 

3. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den als Anlage beigefügten I. Nachtrag zur Abwassersatzung der Universitätsstadt Marburg.

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Sachverhalt

  1. Nachkalkulation 2021

Entsprechend den abgabenrechtlichen Vorgaben wurde auf Basis der Ist-Zahlen von der Firma IVC Public Services GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, eine Nachkalkulation für das Jahr 2021, getrennt für Schmutz- und Niederschlagswasser erstellt und die Kostenüber- bzw. Kostenunterdeckungen ermittelt.

 

Im Einzelnen weist die Nachkalkulation 2021 eine Überdeckung für Schmutzwasser in Höhe von T€ 424.036,28 für das Niederschlagswasser eine Unterdeckung in Höhe von T€ 47.072,18 sowie für die Straßenentwässerung eine Unterdeckung in Höhe von T€ 105.172,39 aus.

Für die Überdeckungen beim Schmutzwasser wurde gemäß dem Gesetz über Kommunale Abgaben (KAG) eine entsprechende Rückstellung im Jahresabschluss 2021 gebildet, wodurch sie zur Finanzierung von Unterdeckungen zur Verfügung stehen.

Da die Unterdeckung bei der Niederschlagswassergebühr für die Straßenentwässerung im Gegensatz zu den vorgenannten ausschließlich von der Universitätsstadt Marburg zu finanzieren ist, ergibt sich hier eine Forderung des Kanalgebührenhaushalts an die Universitätsstadt Marburg.

 

 

  1. Kalkulation der Abwassergebühren 2023

Neben der Nachkalkulation 2021 wurde von der Firma IVC außerdem auf der Basis der Planwerte für 2023 eine Gebührenkalkulation durchgeführt. Um den abschreibungsbedingten Werteverzehr und die Wiederherstellung des Kanalnetzes nach aktuellen Kosten finanzieren zu können, wurde für 2023 dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 18. Dezember 2015 (VO/4511/2015) entsprechend bei der Kalkulation der Abwassergebühren die Berücksichtigung kalkulatorischer Zinsen in Höhe von 4,2 % sowie der Ansatz von Abschreibungen auf der Basis von Wiederbeschaffungszeitwerten festgelegt.

 

Nach dem Gutachten der Firma IVC ist von ansatzfähigen Kosten von rd. 11 Mio. EUR jährlich auszugehen. Davon entfallen rd. 7,6 Mio. EUR auf den Kostenträger Schmutzwasser und rd. 3,4 Mio. EUR auf den Kostenträger Niederschlagswasser. Die anteiligen Straßenentwässerungskosten belaufen sich auf rd. 1,5 Mio. EUR.

 

Bei einem prognostizierten Frischwasserverbrauch von rd. 5,1 Mio. m3 und an die Kanalisation angeschlossenen befestigten Flächen von rd. 5,7 Mio. m2 ergeben sich damit ein Gebührensatz für Schmutzwasser von 1,49 EUR/m3 und für Niederschlagswasser von 0,60 EUR/m2. Damit bleiben die Gebühren für das Schmutzwasser unverändert, beim Niederschlagswasser für das Jahr 2023 erhöhen sich die Gebühren um 0,08 € m2.

 

Im Vergleich zu den anderen hessischen Sonderstatusstädten und den Städten und Gemeinden im Landkreis Marburg-Biedenkopf liegt die Universitätsstadt Marburg mit den Gebührensätzen auch weiterhin auf einem niedrigen Niveau.
 

  1. Anpassung der Abwassersatzung

Aus der Nachkalkulation der Abwassergebühren 2021 und der Kalkulation der Abwassergebühren 2023 ergibt sich die Erhöhung der Niederschlagswassergebühr ab dem 01.01.2023 auf 0,60 €/m2.

Daher muss diese Änderung auch in der Abwassersatzung der Stadt Marburg erfolgen. Der entsprechende I. Nachtrag zur Abwassersatzung ist als Anlage beigefügt. Die Betriebskommission hat dem I. Nachtrag zugestimmt.

 

 

 

Dr. Thomas Spies    Kirsten Dinnebier
Oberbürgermeister    Stadträtin

 

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Finanz. Auswirkung

Bereits erläutert.

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Anlagen

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